Es gibt zahlreiche Förderprogramme für eine Existenzgründung, Unternehmensgründung, junge Unternehmen und Start-ups. Hier stellen wir diese als Service kurz und bündig vor (Ausnahme: Venture-Capital).
Unsere Services
- Fördermittelcheck für Gründer, Start-ups und Selbstständige
- Suche nach einem staatlich geförderten Berater
- Analyse Finanzunterlagen und Coaching Bankgespräche
Lesetipps
September 2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz startet ein neues Förderprogramm namens „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ (IGP) für ökologische Innovationen . Insgesamt stehen etwa 10 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm unterstützt nichttechnische Innovationen, darunter Geschäftsmodelle, Design für Klimaschutz und Energiewende sowie digitale Lösungen im Bereich Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit. Es richtet sich an KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen. Die besten Ideen werden in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, und die erste Einreichungsfrist endet am 8. November.
Juli 2023
Seit dem 1. Juli 2023 unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW kleine und mittelgroße Unternehmen in Deutschland mit dem neuen Förderangebot „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“. Es fördert Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche bewegliche Güter (z. B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge) durch günstige Kredite. Die KfW stellt hierfür jährlich bis zu 500 Millionen Euro bereit. Leasinggesellschaften und Banken mit guter Bonität erhalten Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie an mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Arbeitsplätze schaffen.
Juni 2023
Bundesweite Förderung für Existenzgründerinnen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erweitert das Förderprogramm „EXIST“ für Start-ups aus dem wissenschaftlichen Umfeld um die neue Linie „EXIST-Women„. Damit sollen gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen in der Phase vor der Unternehmensgründung unterstützt werden, beispielsweise bei der Ideenfindung, Teambildung und der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten. Ziel ist es, mehr Frauen zur unternehmerischen Selbstständigkeit zu ermutigen und den Frauenanteil bei Start-up-Gründungen zu erhöhen. Das BMWK stellt dafür 6,5 Millionen Euro bereit.
Bundesweit: Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) konzentriert sich auf nichttechnische Innovationen. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wird es nun dauerhaft fortgesetzt. Das Programm unterstützt innovative Geschäftsmodelle, Organisationskonzepte und Servicedesigns. Für die Förderung werden etwa 10 Millionen Euro Budget pro Call zur Verfügung gestellt.
Schleswig-Holstein: Das Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) fördert Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheitsverbesserungen in kleinen Unternehmen (DKU). Die Förderung erfolgt in den Modulen Beratung und Umsetzung. Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 20.000 Euro im Beratungsmodul und 200.000 Euro im Umsetzungsmodul. Eine Mindestkostenhöhe von 2.500 Euro bzw. 10.000 Euro ist erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über das Service-Portal des Landes,
Mai 2023
Bundesweit: Das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird erweitert und optimiert, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen. Diese haben nun die Möglichkeit, mit dem neuen Modul eine unkomplizierte Förderung für den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu elektrischen Prozessen zu beantragen. Zuschüsse und Kredite mit Tilgungszuschüssen stehen hierfür zur Verfügung. Die Maximalförderung beträgt 15 Millionen Euro pro Vorhaben im Förderwettbewerb.
April 2023
Bundesweit: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Förderkompass 2023 veröffentlicht, der eine Übersicht über die verschiedenen BAFA-Zuschussprogramme bietet. Der Kompass richtet sich an private Haushalte und KMUs und informiert über Antragsberechtigung, Förderhöhe und Kontaktmöglichkeiten. Die Programme in den Bereichen Energie und Klimaschutz sollen die Energiewende vorantreiben, während die Wirtschaftsförderung dazu beitragen soll, kleinere und mittlere Unternehmen zu stärken. Interessierte können den Förderkompass per Kontaktformular anfordern oder online einsehen (externer Link).
Januar 2023
Zur Stärkung der Außenwirtschaft und zur Unterstützung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen ein Instrument zur Ergänzung der Exportkreditgarantien des Bundes beschlossen. Mit der Forfaitierungsgarantie werden KMU bei kleinvolumigen Exportgeschäften unter 10 Millionen Euro unterstützt. Der Bund übernimmt dabei einen Großteil der Risiken aus Forderungsverkäufen, die von Exporteuren an ausländische Besteller getätigt werden, und verschafft den Unternehmen spürbare Liquiditätsspielräume. Das neue Instrument wird voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 eingeführt.
Dezember 2022
Die Europäische Kommission (externer Link) hat das Arbeitsprogramm des Europäischen Innovationsrats (EIC) für 2023 genehmigt, das Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro für bahnbrechende Technologien und neue Märkte bietet. Mehr als eine halbe Milliarde Euro ist für Technologien der nächsten Generation in strategischen Bereichen wie Energiespeicherung, Quantentechnologien und Halbleitern sowie Ernährungssicherheit vorgesehen. Das Arbeitsprogramm enthält auch mehrere Neuerungen und Pilotmaßnahmen, darunter acht Herausforderungen für Start-up-Unternehmen und KMU, ein neues Programm zur Anwerbung von Innovationstalenten und verstärkte Unterstützung für Innovatorinnen. Der EIC hat bereits 12 „Einhorn“-Unternehmen unterstützt, Anreize für Anschlussfinanzierungen in Höhe von mehr als 10 Milliarden Euro geschaffen und mehr als das 2,6-Fache an zusätzlichen Investitionen mobilisiert.
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland stärken. Es bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Beratungen zu verschiedenen unternehmerischen Themen. Antragsberechtigte KMU können insgesamt fünf Beratungsprojekte in Anspruch nehmen, maximal zwei pro Jahr, und erhalten je nach Standort bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 3.500 Euro pro Projekt.
September/Oktober 2021
Niedersachsen: Zuschuss für Existenzgründungen der Reisebusbranche – Existenzgründer, die hier aufgrund der Corona-Pandemie von großen Umsatzverlusten betroffen sind, können einen Zuschuss für Vorhaltekosten im Zeitraum zwischen dem 17.3.20 bis 31.10.20 und dem 1.11.20 bis 30.6.21. beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Einsatz des Fahrzeugs und kann bis zu 68.200 Euro betragen. Es können Anträge für mehrere Fahrzeuge gestellt werden.
Niedersachsen: Neustart Niedersachsen Investition verlängert Frist bei der Erstattung der Ausgaben – Im Rahmen des Förderprogramms „Neustart Niedersachsen Investition“ wird der Zeitraum für die Abrechnung der Förderprojekte bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Frist bislang: 30. Juni 2022). Der Antrag auf Verlängerung kann bei der NBank eingereicht werden. Mit dem Förderporgramm erhalten Existenzgründungen im Handwerk, der gewerblichen Wirtschaft oder der Automobilwirtschaft, die wirtschaftliche Einbußen durch die Corona-Pandemie einstecken mussten, einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % für anfallende Ausgaben für Investitionsgüter. Voraussetzungen sind, dass die antragstellenden Existenzgründungen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben und vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind. Zudem müssen diese dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig gewesen sein und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen.
Schleswig-Holstein: Bis zu 17.000 Euro für die Digitalisierung in kleinen Unternehmen – Existenzgründungen aus Schleswig-Holstein, die niedrigschwellige Investitionen in die Digitalisierung planen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise überwinden wollen, können mit dem Förderprogramm DigiBonus II einen Zuschuss erhalten. Dieser wird für die Förderung für Investitionen in Hard- und Software sowie für begleitende Dienstleistungen vergeben. Letztere gelten für folgende Bereiche:
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro pro Vorhaben.
Bremen: Bis zu 17.000 Euro für Freiberufler, Kleinstunternehmen und KMU – Unternehmen und Freiberufler aus Bremen, die Digitalisierungsprojekte trotz wirtschaftlicher Einbrüche durch die Corona-Pandemie durchführen wollen, können hierfür einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 17.000 Euro erhalten. Gründer erhalten die Förderung für Digitalisierungsvorhaben in folgenden Bereichen:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren,
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien
- Erhöhung der IT-Sicherheit
Zu den Voraussetzungen für die Antragstellung gehört, dass der Sitz oder die Betriebsstätte im Land Bremen ist. Weiterhin müssen die Unternehmen vor dem 31.12.2020 gegründet worden sein und die Existenzgründung im Haupterwerb ausführen.
Bundesweit: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus – In einigen Branchen dauern die Corona-bedingten Einschränkungen weiter an. Daher verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021. Das verlängerte Förderprogramm ist inhaltlich weitgehend gleich wie die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Antragsberechtigt sind Existenzgründungen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte.
Zudem wird die „Neustarthilfe Plus“ verlängert. Mit dieser Förderung erhalten Soloselbständige bis zu 4.500 Euro Unterstützung, die mit coronabedingten Umsatzeinbrüche zu kämpfen haben.
Bundesweit: Zuschuss für Unternehmen und Privathaushalte für die Verbesserung der Internetversorgung – Mit dem Digitalisierungszuschuss können Existenzgründungen und private Haushalte, die in sehr abgelegenen Gegenden oder Randlagen über extrem langsames Internet verfügen, einen Digitalisierungszuschuss erhalten. Dieser wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Internetanschlüsse in Einzel- und Randlagen, die mit Gigabit-Festnetzanschlüssen nur schwer oder überhaupt nicht zu erschließen sind, vergeben.
Gefördert werden Anlagen zur nicht-leitungsgebundenen Datenübertragung, um einen Breitband-Internetzugang zu ermöglichen. Je ausgebautem Anschluss können 500 Euro (Festbetragsfinanzierung) oder 90 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöhe von höchstens 10.000 Euro (Anteilfinanzierung) vergeben werden.
April/Mai 2021
Innovative Methoden und Software-Werkzeuge aus der Bioninformatik, der Modellierung und Simulation für den Einsatz in den Lebenswissenschaften werden über das Programm „Gesundheitsforschung – Computional Life Sciences“ bundesweit bezuschusst. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte, welche maschinelles Lernen, Bioinformatik und Computational Biology kombinieren, entwickeln und deren Einsatzmöglichkeiten in den Lebenswissenschaften validieren. Bewerben können sich gewerbliche Unternehmen gleichermaßen wie Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen. Im Rahmen des Förderprogramms können zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach positiver Bewertung einer einzureichenden Projektskizze, erfolgt der die tatsächliche Stellung des Förderantrages.
Saarland: Beteiligungen der SEK Saarland GmbH – Unternehmen mit Sitz im Saarland die aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, werden durch den Erwerb von Unternehmensanteilen durch die SEK Saarland GmbH unterstützt. Die Beteiligung erfolgt in Form zum Beispiel des Erwerbs von Anteilen bspw. an einer GmbH, dem Eingehen einer stillen Beteiligung oder der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens.
Berlin: Bürgschaft „Corona-Sofortkredit 250“ – Unternehmen die aktuell auf die Auszahlung der Corona-Bundeshilfen warten und deshalb Kredite aufnehmen müssen, um die eigene Liquidität abzusichern, erhalten über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH die Möglichkeit eine Bürgschaft zur Absicherung der Darlehensfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent des Darlehensbetrages, limitiert auf maximal 250.000 Euro Gesamtvolumen. Die Laufzeit darf dabei eine Laufzeit von 6 Jahren nicht überschreiten. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.
Rheinland-Pfalz: DigiBoost – kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe, welche die digitale Transformation in Ihrem Betrieb vorantreiben wollen, können einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro durch die ISB Rheinland-Pfalz erhalten. Gefördert werden Leistungen externer Auftragnehmer in den Bereichen der Digitalisierung von Produktion und Verfahren, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie Digitalisierung gesamter Geschäftsmodelle und Vertriebskanäle. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt zwischen 25 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 EUR.
Rheinland-Pfalz: Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI) – zur Einführung betrieblicher Innovationen werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz durch die ISB mit einer Bezuschussung unterstützt. Gefördert werden Investitionen für wesentliche technologische Veränderungen in der Produktion und damit verbundene betriebliche Neuorganisationen, die Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in der Produktion sowie die Umsetzung wesentlicher Innovationen und damit verbunden deutlich bessere Produkte und Dienstleistungen. Ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erhalten kleine Unternehmen bis zu 20 % Zuschuss, mittlere Unternehmen bis zu 10% bei mindestens 500.000 Euro Investitionsvolumen.
Februar/März 2021
Thüringen: Finanzielle Förderung für Existenzgründer aus dem Kulturbereich – Das Bundesland Thüringen unterstützt Unternehmen in Schwierigkeiten aus dem Kulturbereich beim Ausgleich der Einkommensausfälle, die durch die Folgen der Corona-Krise entstanden sind mit einem Zuschuss. Die Höhe der Förderung entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten für den Betrieb der Einrichtung nach Abzug der verfügbaren Einnahmen wie Zuwendungen, Fördermittel oder Kurzarbeitergeld ergibt. Nicht gemeinnützige Träger von Kulturfestivals erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro.
Baden-Württemberg: Stabilisierungsmaßnahmen durch Beteiligungsfonds BW (bis zu 250 Millionen Euro) – Unternehmensgründungen aus der Realwirtschaft mit Sitz in Baden-Württemberg, die durch die Corona-Pandemie Eigenkapital verloren haben und noch kein vergleichbares Eigenkapital-Unterstützungsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen, können Mittel im Rahmen von Rekapitalisierungsmaßnahmen erhalten, um die Kreditfähigkeit der Existenzgründung und damit die Stabilität zu bewahren oder wiederherzustellen.
Hamburg: Bis zu 17.000 Euro für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien – Existenzgründer, die die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien verbessern möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungsleistungen erhalten. Antragsberechtigt für das Förderprogramm Hamburg Digital sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
Niedersachsen: Bis zu 5 Millionen Euro für Existenzgründer mit Liquiditätsbedarf – Existenzgründer der Kraftfahrzeug-Zuliefererbranche, die Investitionen im Bereich Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel planen und als Folge der Corona-Krise Liquiditätsbedarf haben, können mit dem Förderprogramm „NTransformation Kfz-Zulieferer“ durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch eine offene oder auch stille Beteiligung erhalten. Die Laufzeit der stillen Beteiligung beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre, in Einzelfällen bis 12 Jahre. Bei einer offenen Beteiligung wird keine Laufzeit vereinbart.
Mecklenburg-Vorpommern: Darlehen für die Förderung des ländlichen Raums –Existenzgründer sowie kleinste Unternehmen und KMU aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im ländlichen Raum können durch das sogenannte mv-Darlehen selbige zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmmitteln im Zusammenhang mit der Markteinführung neuer Produkte in der Ernährungs- und Landwirtschaft erhalten.
Saarland: Bis zu 800.000 Euro für Unternehmen in Schwierigkeiten – Start-ups oder kleine mittelständische Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit Nachrangabrede in Höhe von bis zu Euro 800.000 erhalten. Diesen gewährt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB). Finanziert werden können z. B. Investitionsmaßnahmen, laufende Kosten wie Miete, Gehälter sowie Betriebsmittelbedarf.
Rheinland-Pfalz: Bis zu 800.000 Euro für Existenzgründungen aus dem Gastgewerbe – Kleine oder mittleres Unternehmen des Gastgewerbe, die Maßnahmen planen, um Ihr gewerbliches Angebot vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zu erhalten, zu erweitern oder qualitativ zu verbessern, können mit dem Sonderprogramm Gastgewerbe einen Zuschuss von bis zu 800.000 Euro erhalten. Unterstützt werden Investitionsvorhaben wie z. B. die Errichtung eines neuen gastgewerblichen Betriebs oder die Erweiterung eines bestehenden Betriebs.
Brandenburg: Zuschuss für international ausgerichtete Unternehmen – KMU, die verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden Maßnahmen wie z. B.: die aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Kongressen und Symposien im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung.
Berlin: Förderung für Existenzgründungen aus dem Bereich Kultur- und Medien – kleine Kultur- und Medienunternehmen aus Berlin, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage geraten sind und mindestens zwei Mitarbeiter beschäftigen, können durch die Soforthilfe IV 4.0 finanzielle Unterstützung erhalten. Mitfinanziert werden Betriebskosten und erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand der Existenzgründung in den Monaten März bis Juni 2021 sowie seit dem 11. März 2020 aufgelaufene Kosten, sofern die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen.
Januar 2021
Verbesserte Corona-Überbrückungshilfe für Existenzgründungen – Zu den wichtigsten Änderungen der Überbrückungshilfe III zählen z. B. ein vereinfachter Zugang zur Förderung. Mit der Änderung sind nun auch Unternehmen antragsberechtigt, die einen monatlichen Umsatzeinbruch von mind. 30 % nachweisen können. Auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro können die Förderung beantragen. Zudem wurden das Fördervolumen und die Abschlagshöhe erhöht. Demnach können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat beantragt werden. Die Förderung gilt auch rückwirkend für November und Dezember 2020. Zudem gibt es gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen wie den Einzelhandel oder die Reisebranche. Auch Soloselbstständige profitieren von der verbesserten Überbrückungshilfe, denn die maximale Betriebskostenpauschale wurde auf 7.500 Euro erhöht.
Lesetipp: Corona-Neustarthilfe für Solo-Selbstständige ohne Fixkostennachweis
10 Milliarden Euro für innovative Start-ups dank Zukunftsfonds – Der Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien (Zukunftsfonds) wird insbesondere Finanzmittel in die kapitalintensive Skalierungsphase von Start-ups investieren. Ziel dieser finanziellen Förderung ist es, innovative Existenzgründungen aus Deutschland zu unterstützen. Der Fonds speist sich aus 10 Milliarden Euro der Bundesregierung. Gemeinsam mit weiteren privaten und öffentlichen Partnern wird der Zukunftsfonds mindestens 30 Milliarden Euro mobilisieren. Beginn ist im Frühjahr 2021.
BMWi und EIF bauen Zusammenarbeit bei der Start-up-Finanzierung aus – Um die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und junge Unternehmen in Deutschland weiter zu verbessern, wird der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP-Sondervermögen aufgelegte ERP/EIF-Dachfonds um eine Milliarde Euro auf 3,7 Milliarden Euro aufgestockt. Die Kapitalausstattung des vom EIF verwalteten ERP/EIF-Dachfonds wird jeweils hälftig von ERP-Sondervermögen und EIF aufgebracht.
Corona-Pandemie: Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket wird verlängert – Bislang konnten Mittel aus dem Maßnahmenpaket für Start-up-Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31.12.2020 zugesagt wurden. Nun wurde die Förderung bis Ende Juni 2021 ausgeweitet. Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen: Mit der Säule 1 wird privaten Wagniskapitalfonds die Mittel aus dem Maßnahmenpaket zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung gestellt. Auch können Wagniskapitalfonds wie z. B. der “High-Tech Gründerfonds” (HTGF) Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen.
Die Säule 2 steht Start-ups und dem kleinen Mittelstand zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds haben. Hier werden die Mittel aus dem 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket über Landesförderinstitute an Existenzgründungen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Millionen Euro beträgt.
Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020: 3 Millionen Euro für Existenzgründungen – Existenzgründer, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen mit der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ eine Förderung für ihre ungedeckten Fixkosten erhalten. Fixkostenhilfen können Existenzgründungen für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2021 erhalten. Das bedeutet, dass ihre ungedeckten Fixkosten in diesem Zeitraum entstanden sein beziehungsweise entstehen müssen. Voraussetzung ist zudem, dass die teilnehmenden Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraums Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zu demselben Zeitraum im Jahr 2019 gehabt hatten. Die Förderung ist abhängig von der Art der Beihilfe. Diese können sein:
- direkten Zuschüsse
- Darlehen
- Bürgschaften, Rückbürgschaften und Garantien
Der Gesamtnennbetrag an Fixkostenhilfen ist begrenzt auf maximal 3 Millionen pro Unternehmen.
Bayern: Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler – Künstlerinnen und Künstler oder Angehörige kulturnaher Berufe, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und daher finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss (fiktiver Unternehmerlohn) erhalten. Dieser kann rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses wird nach dem Umsatzrückgang im Antragszeitraum berechnet, beträgt jedoch höchstens 1.180 Euro pro Antragsmonat. Zudem können im Rahmen der Antragstellung Kosten für einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erstattet werden. Eine Antragstellung für das Hilfsprogramm ist bis zum 31. März 2021 möglich.
Sachsen: Bis zu 500.000 Euro für innovative Projekte – Das Bundesland Sachsen fördert in der Corona-Krise innovative Projekte mit einem Zuschuss. Diese Projekte sollten die Wirtschaft in der Corona-Krise stärken und gleichzeitig Ressourcen, Klima und Umwelt schonen. Die Schwerpunkte dieser Projekte sollten dabei z. B. im nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, der Klimafolgenbewältigung oder der zukunftsfähigen Energieversorgung liegen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei gewerblich oder freiberuflich Tätigen sind dies bis zu 50 %. Es werden bis maximal 500.000 je Vorhaben gezahlt.
Niedersachsen: Bis zu 50.000 Euro für Soloselbstständige der Veranstaltungsbranche – Niedersachsen unterstützt mit der Aufstockung der Überbrückungshilfe II des Bundes kleine oder mittlere Existenzgründungen, Soloselbstständige in der Veranstaltungswirtschaft oder im Schaustellergewerbe, wenn diese im Rahmen der Corona-Pandemie große Umsatzausfälle erlitten haben. Die Förderung, welche als einmaliger Zuschuss ausgezahlt wird,kann rückwirkend für den Zeitraum April 2020 bis Dezember 2020 beantragt werden. Betroffene Unternehmen können maximal 50.000 Euro erhalten.
Berlin: Förderung des Unternehmensaufbaus mit dem Gründungsbonus – Existenzgründer, Jungunternehmer oder Freiberufler, die ihr Wachstum sicherstellen wollen und Kapital für eine erfolgreiche Startphase benötigen, können den „GründungsBonus“ beantragen. Dieser gewährt einen Existenzgründungszuschuss für Ausgaben, die innerhalb von bis zu zwei Jahren anfallen. Beantragen können die Förderung rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Existenzgründungen, Start-ups bzw. Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Berlin. Zu den Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung gehört, dass die Gründungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate alt sind. Auch müssen die Gründer die mehrheitlichen Unternehmensanteile besitzen. Zudem muss es sich um ein technologisches, digitales, kreatives oder nachhaltiges Geschäftsmodell handeln. Gefördert werden können z. B. Material- und Investitionskosten, Personalkosten und Beratungskosten. Eine Förderung ist bis maximal 50.000 Euro (als De-minimis-Beihilfe) möglich.
Baden-Württemberg: Förderung von Existenzgründungen mit zukunftsorientierten Geschäftsmodell – Baden-Württemberg unterstützt mit dem Förderprogramm Invest BW-Zukunftsinvestitionen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe bei Innovationsvorhaben in technologische Zukunftsfelder wie künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Robotik, Elektromobilität, E-Commerce und regenerative Energien mit einem Zuschuss. Gefördert werden Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte. Der Zuschuss kann für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten ausgezahlt werden und beträgt 10 % der förderfähigen Ausgaben. Dieser Regelsatz kann auf höchstens 25 % je Vorhaben angehoben werden. Als Voraussetzung gilt, dass das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhaben mindestens 20.000 Euro betragen muss.
Baden-Württemberg: 5 Millionen Euro für Innovationsvorhaben – Existenzgründungen, die Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro mit dem Förderprogramm Invest BW-Innovation erhalten. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen ausgerichtet sind. Die Förderung können sowohl einzelne Unternehmen erhalten oder Kooperationen von mehreren Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Auch ist eine Förderung von Hochschulen möglich, deren Vorhaben, im Bereich der industriellen Forschung und im Bereich der experimentellen Entwicklung liegen. Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten gewährt. Bei Unternehmen beträgt die Förderung höchstens 5 Millionen Euro je Vorhaben. Bei Forschungseinrichtungen sind dies dagegen höchstens 2,5 Millionen Euro.
Bayern: Staatsbürgschaften für Unternehmen – Existenzgründer oder Freiberufler aus Bayern, die aufgrund der Corona-Pandemie über nicht ausreichende finanzielle Sicherheiten für ihren Kredit verfügen, können eine Staatsbürgschaft bekommen. Die Förderung erhalten Unternehmen zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten, die bis zum 30.6.2021 im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Pandemie gewährt werden. Die Laufzeit einer Staatsbürgschaft beträgt maximal 6 Jahre.
Hessen: Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen in Schwierigkeiten – Unternehmensgründungen, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind und ihr Existenz gefährdet ist, können eine Förderung erhalten. Diese kann als Bürgschaft, Beteiligung oder als Kombination von beiden gewährt werden. Dabei beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 % ab einer Bürgschaftshöhe von 2,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von maximal 5 Jahren. Die Höhe einer stillen Beteiligung kann dabei bis zu 50 Millionen Euro betragen. Offene Beteiligungen werden nur in Ausnahmefällen übernommen.
Baden-Württemberg: Bis zu 400.000 Euro für innovative Existenzgründungen mit Liquiditätsbedarf – Mit dem Corona-Rettungsschirm Start-up BW Pro-Tect werden Start-ups mit einem innovativen und aussichtsreichen Gründungsvorhaben gefördert, die aufgrund der Corona-Krise einen vorübergehenden zusätzlichen Liquiditätsbedarf haben. Gefördert werden können z. B. notwendige Kosten des Gründungsvorhabens, Investitionskosten oder laufende Kosten wie Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel. Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt mindestens 50.000 Euro und maximal 200.000 Euro. In Ausnahmefällen darf die Gesamtfinanzierungsumme maximal 400.000 Euro betragen.
Corona-Krise 2020
Das Corona-Virus hat unsere Gesellschaft fest im Griff. Insbesondere Solo-Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und mittelständische Unternehmen müssen dadurch aktuell schwere wirtschaftliche Einbußen hinnehmen. Folgend erhalten Sie einen Überblick über die Soforthilfen der einzelnen Bundesländer.
Baden-Württemberg
Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:
- 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 5.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Freistaat Bayern
Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler in Bayern: Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Ein akuter Liquiditätsengpass ist Voraussetzung. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe müssen Sie Ihr verfügbares liquides Privatvermögen einsetzen.
Höhe der Soforthilfe in Bayern:
- Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
- Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
- Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
Berlin
Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter:
- Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
- Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler:
- Antragsberechtigte: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.
- Antragsstellung erst wieder ab dem 06.04.20, 10 Uhr möglich.
Brandenburg
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler: Antragsberechtigte sind gewerbliche Unternehmen und Freiberufler (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die Beantragung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:
- Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro
- Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
- Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
Freie Hansestadt Bremen
Corona-Soforthilfeprogramm:
- Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.
- Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.
Freie und Hansestadt Hamburg
Anträge für die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) können bei der IFB Hamburg gestellt werden.
Höhe der Soforthilfe in Hamburg:
- Solo-Selbständige: 9.000 Euro vom Bund + 2.500 Euro vom Land = max. 11.500 Euro
- 1 bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro vom Bund + 5.000 Euro vom Land = max. 14.000 Euro
- 5 bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro vom Bund + 5.000 Euro vom Land = max. 20.000 Euro
- 10 bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro vom Land
- 50 bis 250 Mitarbeiter: 30.000 Euro vom Land
Hessen
Anträge für die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können seit dem 30.03.2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.
Höhe der Soforthilfe in Hessen:
- 0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
- 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro
- 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigte sind alle im Haupterwerb tätigen gewerbliche Unternehmen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten. Der Antrag erfolgt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, und Gesundheit Mecklenburg Vorpommern, er kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden, darüber hinaus wird eine postalische Zusendung des Formulars gefordert.
Höhe der Liquiditätshilfe:
- Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
- Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
- Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
- Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro
Niedersachen
Antragsberechtigte für die Zuschüsse sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende) wie auch Start-ups, die jünger als 5 Jahre sind. Die Antragstellung läuft über die NBank. Die Soforthilfe des Bundes kann ergänzend zum Landeszuschuss beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann. Die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln darf jedoch nicht zur Überförderung führen.
Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen:
- Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- Bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- Bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- Bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Das Soforthilfe-Programm baut auf der Soforthilfe des Bundes auf. Neben kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern erhalten Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:
- Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
- Die Beantragung erfolgt hier: https://soforthilfe-corona.nrw.de
- Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigte sind Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten.
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
- Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
- Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
- Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei. Der Bundeszuschuss muss im Gegensatz zum Sofortdarlehen nicht zurückgezahlt werden. Die Beantragung erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Saarland
Antragsberechtig für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr, ebenfalls freiberuflich tätige Künstler und Kulturschaffende.
Höhe der Soforthilfe: 3.000 bis 10.000 Euro
Der Zuschuss muss voraussichtlich nicht zurückgehzahlt werden. Die Beantragung erfolgt über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes.
Freistaat Sachsen
Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Der Antrag kann über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.
Höhe der Soforthilfe in Sachsen:
- Bei bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro
- Bei bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Höhe der Soforthilfe in Sachsen-Anhalt:
- Bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000 Euro
- 6 bis 10 Mitarbeiter: bis zu 15.000 Euro
- 11 bis 25 Mitarbeitern: bis zu 20.000 Euro
- 26 bis 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
Der Antrag kann bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen und per E-Mail an soforthilfe-corona@ib-lsa.de geschickt werden.
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbständige, sofern für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen. Der Antrag erfolgt über die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Höhe der Soforthilfe:
- 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
- 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern
- 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
Freistaat Thüringen
Antragsberechtigt für Corona-Soforthilfe sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen, wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft. Der Soforthilfe-Antrag kann bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden.
Höhe der Soforthilfe: 5.000 bis zu 30.000 Euro für Unternehmen von 1 (einschl. Inhaber) bis zu 50 Mitarbeitern
November 2020
Bundesweit: Verlängerung und Erweiterung vom KfW-Sonderprogramm – Durch die anhaltende Corona-Pandemie und die prekäre wirtschaftliche Lage wird das KfW-Sonderprogramm (einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Diesen können nun auch Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigte beantragen. Die Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro können über Hausbanken beantragt werden.
Bundesweit: Corona Matching Fazilität – Mit diesen Finanzierungshilfen werden VC-fondsfinanzierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen unterstützt, die während der Corona-Krise Finanzierungsbedarf und einen starken Deutschlandbezug haben. Gefördert werden können nur die Start-ups, die zum 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten. Antragsberechtigt sind ausschließlich private VC-Fondsmanager mit Deutschlandportfolio, die zum einen als unabhängiger deutscher oder europäischer Fondsmanager arbeiten. Zum anderen müssen diese vor Bewilligung der Mittel erfolgreich eine Prüfung durchlaufen.
Sachsen-Anhalt: Bis zu 800.000 Euro für durch Corona-Krise geschädigte Existenzgründungen – Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und die IBG -Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH eine Beteiligung an diesem Unternehmen hält, können eine Förderung durch die Gewährung von Beihilfen erhalten. Diese werden für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in Form eines Zuschusses, Darlehens oder als Eigenkapital gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 800.000 Euro. Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens an die IBG gesendet werden.
Nordrhein-Westfalen: Bis zu 6 Millionen Eigenkapital für innovative Existenzgründungen –Der NRW.BANK Venture Fonds stellt innovativen Unternehmensgründungen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung. Für Unternehmen, die durch die Corona-Krise nachweislich beeinträchtigt worden sind, kann die Finanzierung nun auch in einer späteren Wachstumsphase erfolgen. Die Antragstellung ist möglich bis zum 31.12.2020. Antragsberechtigt sind innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotential, die ihren Sitz oder wirtschaftlichem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben.
Berlin: Bis zu 6 Millionen Euro Venture Capital für Technologieunternehmen – Der Venture Capital (VC) Fonds Technologie Berlin soll junge Technologie-Existenzgründungen mit Wachstumspotential aus Branchen wie z. B. Life Science und Industrial Technologies fördern. Im Rahmen der Finanzierungsrunden kann das Engagement bis zu 6 Millionen Euro pro Existenzgründung betragen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.Zudem müssen diese Existenzgründungen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind z. B.:
- technologische Innovationen oder innovative Geschäftsmodelle,
- hohes Skalierungs- und Wertsteigerungspotenzial,
- Firmensitz in Berlin
- Rechtsform der KG
Um die Möglichkeit einer Beteiligung zu prüfen, kann beispielsweise ein Businessplan eingereicht werden.
Nordrhein-Westfalen: Schnelle Bürgschaften für durch Corona-Krise geschädigte kleine Existenzgründungen – Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt Existenzgründer durch Bürgschaften zur Besicherung (externer Link) von Krediten, wenn die Unternehmensgründung in der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten ist. Die Förderung erhalten Gründer für Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen. Anträge können über ein beliebiges Kreditinstitut oder über die Hausbank gestellt werden.
Berlin: Schnelle Absicherungen für Existenzgründer – Berliner Unternehmer, die Investitionen (z. B. die Aufwendungen für Betriebsmittel und die Anpassung von Warenbeständen) planen und eine schnelle Absicherung der Finanzierung benötigen, können eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter oder Inhaber Garantien stellen.
Bremen: Bis zu 20.000 Euro für Innovationsberatungsdienste – Das Land Bremen gewährt Zuschüsse in Höhe von bis zu 20.000 Euro für innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste. Während bei ersterem Kosten für z. B. Datenbanken, Bibliotheken oder Marktforschung gefördert werden können, können bei letzterem Kosten für Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb und Schutz übernommen werden. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 1 Million Euro für KMU – Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Existenzgründungen (KMU) aus Mecklenburg-Vorpommern durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital). Dabei kann die Beteiligungshöhe bis zu 1 Million Euro betragen. Mitfinanziert werden Investitionen wie z. B. Erwerb von Grund und Boden, die Anschaffung von Geräten oder die Finanzierung von Warenbeständen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Geschäftsübernahmen.
Februar 2020
Mecklenburg-Vorpommern: Förderung von Messeteilnahmen –Das Land unterstützt die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland.Gefördert wird dabei die Standmiete: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 % und mittlere Unternehmen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Sachsen-Anhalt: Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge –Das IB-Nachfolgedarlehen dient der Finanzierung von Nachfolgelösungen in Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Existenzgründern, KMU und Freiberuflern Darlehen aus dem KMU-Folgefonds. Durch die Bereitstellung von Darlehen sollen die Schwierigkeiten von KMU bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden. Gefördert werden können z. B. Investitionen wie Baumaßnahmen, Maschinen und Geschäftsausstattung. Auch können Auftragsvorfinanzierungen und Betriebsmittelausgaben gefördert werden.
Digitalisierung: Bis zu 10.000 Euro Förderung für KMU aus dem Saarland–Das Wirtschaftsministerium im Saarland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung mit dem Programm „DigitalStarter Saarland“. Die Betriebe sollen so Wachstumspotenziale optimal nutzen können und langfristig leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Durch das Programm werden z. B. folgende Punkte gefördert: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit durch notwendige Hard- und Software, Einführung und Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software).
Schleswig-Holstein: Finanzielle Förderung für Absolventen durch das Gründerstipendium– Das Land unterstützt eine Existenzgründung durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt dabei durch finanzielle Mittel, die Bereitstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) sowie Betreuungs- und Coaching-Angebote.
Die finanzielle Förderung besteht aus drei Bereichen:
- Bis zu 12 Monaten Stipendium in Höhe von bis zu 1.600 Euro monatlich
- bis zu 200 Euro für Kosten der Eintragung in das Handelsregister,Notar- und Gerichtskosten.
- bis zu 5.000 Euro als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spez. Beratungsleistungen)
Bremen: Geförderte Coachings für Existenzgründer– Das Bremer Förderprogramm für Unternehmensgründungen (BRUT) ermöglicht die Teilnahme an einem Coachingprogramm für Existenzgründer. Dabei erhalten die Teilnehmer über ein Jahr verteilt regelmäßige Coachings zu unterschiedlichen Themen der Existenzgründung. Durch das Förderprogramm erfolgt eine projektbezogene finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 9.000 Euro – 18.000 Euro.Gefördert werden können Handwerksmeister, akademische Young-Professionals, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Hochschulabsolventen.
Januar 2020
Neues Aufstiegs-BAföG fördert Existenzgründungen – Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmer jeden Alters an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Die Förderung mit dem neuen Aufstiegs-BAföG erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen – bei erfolgter Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
Baden-Württemberg: Starthilfe für Unternehmen im Silicon Valley –Mit dem Förderprogramm „InnovationCamp BW“ soll Unternehmern und Forschungseinrichtungen aus Baden-Württemberg durch z. B. Workshops und Start-up-Besuchen geholfen werden, sowohl Anschluss zu finden als auch gute Ideen und neue Partner.
Während eines dreiwöchigen Programms werden dabei die Teilnehmer in das Ökosystem des Silicon Valley eingeführt, indem diese an Herausforderungen der Digitalisierung arbeiten und Geschäftskontakte knüpfen. Das erste Programm in 2020 findet ab dem 9. März statt. Finanziell unterstützt wird die Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Dezember 2019
Rheinland-Pfalz: Bis zu 100.000 Euro für innovative Gründer – Existenzgründer in Rheinland-Pfalz mit innovativen, nicht-technologieorientierten Geschäftsmodellen können sich ab sofort für das Förderprogramm „Startup innovativ“ bewerben. Mit dem Programm können auch Gründungen gefördert werden, die aufgrund digitaler Möglichkeiten neue Geschäftsmodelle hervorbringen, aber nicht zwingend neue Produkte oder Technologien entwickeln.
Gefördert werden Unternehmensgründungen bis zum fünften Jahr nach Unternehmensstart mit mindestens 10.000 Euro bis max. 100.000 Euro. Das Programm ist als Wettbewerb ausgestaltet.
November 2019
Hessen: Programm für Kleinunternehmen wird ausgeweitet – Das Land baut das Förderprogramm „Kapital für Kleinunternehmen“ (KfK) aus. Nach einer Vereinbarung des Hessischen Finanz- und des Wirtschaftsministeriums kann die WIBank dadurch auch am Markt tätige gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Sozialunternehmen in der Rechtsform einer (gGmbH) unterstützen, die bisher keine Förderung erhalten konnten. Unternehmen können mit Hilfe des Förderprogramms über die Hausbank ein Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro erhalten.
Oktober 2019
Auslandsmesseprogramm wird ausgeweitet – Das BMWi will 2020 deutsche Unternehmen auf 304 Gemeinschaftsbeteiligungen auf Messen in rund 50 Ländern unterstützen. Demnach werden z. B. 135 Messebeteiligungen in Süd-Ost- und Zentralasien organisiert.
Das BMWi ermöglicht jährlich in Kooperation mit dem Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) vor allem KMU, sich auf Gemeinschaftsständen unter der Dachmarke „Made in Germany“ zu günstigen Konditionen an Auslandsmessen zu beteiligen. Auf diesen sogenannten German Pavilions werden die Aussteller organisatorisch und technisch unterstützt.
Niedersachsen: Existenzgründer im Handwerk erhalten einen finanziellen Zuschuss von 10.000 Euro, wenn diese einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen. ( Zur vollständigen News).
Zukunftszentren für KMUzur Bewältigung der digitalen Transformation –Das BMAS fördert mit Unterstützung des ESF kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ihre Beschäftigten sowie Selbstständige in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei der Erprobung innovativer Gestaltungsansätze im Bereich der digitalen Transformation. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus zusätzlichen Landesmitteln. Für die Umsetzung stehen rund 36 Millionen Euro zur Verfügung.Für den Handlungsschwerpunkt „Haus der Selbstständigen“ sind Anmeldungen bis 26. November 2019 einzureichen.
September 2019
Baden-Württemberg: 1,6 Millionen Euro für Beratungen von KMU – Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert die Beratung von KMU mit weniger als 250 Beschäftigten aus dem Handwerk und den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt rund 1,6 Millionen Euro. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, wirtschaftliche und technologische Herausforderungen zu meistern. Die Handwerkskammern des Landes, Landesinnungsverbände des Handwerks sowie sonstige Wirtschaftsverbände führen die Beratungen durch.
Sachsen: Unterstützung für Messeteilnahmen von KMU – Das Land unterstützt 2020 KMU mit einem Landesmesseprogramm beim Einstieg oder Ausbau ihres Exportgeschäfts. Das Förderprogramm sieht die Organisation des Messeauftrittes vor, sodass sich die Teilnehmer auf das wesentliche Messegeschäft konzentrieren können. Eingeschlossen sind hier sowohl nationale als auch internationale Messen.
Niedersachsen: 15 Millionen Euro für die Digitalisierung von KMU – Das Land unterstützt niedersächsische KMU bei Investitionen in die Digitalisierung mit insgesamt 15 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms „Digitalbonus Niedersachsen“. Dieses richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks und soll Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen unterstützen. Das Förderprogramm kann bei der NBank beantragt werden.
Baden-Württemberg:Förderung kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe im Bereich Digitalisierung – Das Land fördert die Durchführung von Werkstätten zur Digitalisierung. Diese sollen kleine und mittlere Handwerksbetriebe des Landes bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Digitalisierungsstrategie für die Implementierung digitaler Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle unterstützen.
Förderung der Unternehmensnachfolge – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit der Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“ Modellprojekte zur Unternehmensnachfolge. Gefördert werden verschiedene Einzel- und Verbundprojekte. Bewerbungen wirtschaftsnaher Einrichtungen können noch bis zum 15. Oktober eingereicht werden.
August 2019
Förderung innovativer Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion stärken. Hierfür sollen die Chancen für die Existenzgründung von Start-ups durch die gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt und bereits gegründete Start-ups bei Forschung und Entwicklung gefördert werden.
Saarland: Förderung von Existenzgründungen aus der Hochschule–Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Existenzgründungen von kleinen und mittleren gewerblichen, sozialwirtschaftlichen und freiberuflichen Unternehmen im Vollerwerb.
Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert das Land Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmergeistes an saarländischen Hochschulen. Gefördert werden Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Existenzgründern sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups.
Juli 2019
Thüringen: Beratungsförderung für Existenzgründer und Unternehmer Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Existenzgründungen von kleinen und mittleren gewerblichen, sozialwirtschaftlichen und freiberuflichen Unternehmen im Vollerwerb.
Folgende Punkte werden dabei mitfinanziert:
- Intensivberatungen für Existenzgründer
- Gründungsberatungen durch Gewährung von Existenzgründerpässen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten
- Gründerprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit für Existenzgründer – Bislang stand das Finanzierungsangebot lediglich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Nun können auch Existenzgründer den Kredit beantragen.
Mit dem Kredit können Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben finanziert werden. Gefördert wird z. B. die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – etwa im Rahmen von Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Neu ist zudem die Finanzierung von Innovationsvorhaben, bei denen Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.
Bremen: Neues Finanzierungsangebot für Start-ups – Existenzgründer aus Bremen können seit Anfang Juli mit der MikroCrowd bis zu 20.000 Euro finanzieren lassen. Das Förderprogramm kombiniert zwei bestehende Angebote: das Crowdfunding und den Mikorkredit. Antragsberechtigt sind Start-ups und Freiberufler, die im Land Bremen einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen möchten.
Juni 2019
Brandenburg: Förderung von KMU im Bereich Unternehmensnachfolge – Mit dem neuen Programm fördert das Land Brandenburg Sensibilisierungsmaßnahmen zur frühzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge in KMU. Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses. Mitfinanziert werden alle Sensibilisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, die dazu beitragen, dass die Inhaber von Unternehmen ihre eigene Situation frühzeitig erkennen und handeln können. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben.
Förderung von KMU im Bereich Digitalisierung – Mit dem Förderprogramm „Mittelstand Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Informationen zum Thema Digitalisierung. Das Ziel ist es, diese Unternehmen für den Wettbewerb zu stärken. Durch die Mixtur von regionalen Zentren und Themenzentren werden alle Unternehmensbereiche und Branchen einbezogen.n.
Brandenburg: Günstige Kredite für Existenzgründer und Unternehmer – Mittel- und langfristige Finanzierungen werden nun durch zinsverbilligte Kredite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe angeboten. Mitfinanziert werden Warenlager, Betriebsmittel, tätige Beteiligungen, Geschäftsübernahmen und Investitionen für alle Arten der Existenzgründung einschließlich Festigungsmaßnahmen. Für die Beantragung gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel muss das Unternehmen seinen Sitz in Brandenburg haben.
März 2019
Venture-Debt-Finanzierungen: 50 Millionen Euro jährlich für Unternehmen –
Die KfW und der Bund erweitern das Angebot zur Wachstumsfinanzierung von Unternehmen mit einem neuen Finanzierungsinstrument (Venture Tech Growth Financing). Dieses KfW-Programm bietet technologisch innovativen und schnell wachsenden Unternehmen, die über ein aussichtsreiches Geschäftsmodell verfügen, Kredite zur Finanzierung des weiteren Wachstums an. Die KfW stellt jährlich 50 Millionen Euro für das auf mindestens fünf Jahre angelegte Programm bereit.
Rheinland Pfalz: Bis zu 500.000 Euro für Unternehmen – Das Wirtschaftsministerium des Landes hat das Förderprogramm „InnoTop“ erweitert: Unternehmen können hier auch bei Forschungen und Entwicklungen im Bereich Software von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss profitieren. Bisher bezog sich das Programm, das von der ISB im Auftrag des Wirtschaftsministeriums umgesetzt wird, insbesondere auf Produkte und Verfahren des verarbeitenden Gewerbes.Im Rahmen des Förderprogramms werden Gemeinausgaben sowie solche für Personal, Material und Fremdleistungen gefördert.
Messeförderung für Unternehmen – Junge, innovative Unternehmen können 2020 zu reduzierten Kosten auf internationalen Messen in Deutschland ausstellen. Das BMWi hat für das entsprechende Förderprogramm 62 Messen ausgewählt. Das Förderprogramm richtet sich an Start-ups aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen.
Februar 2019
NRW: 10 Millionen Euro für das Handwerk – Die Förderung des Handwerks für das Jahr 2019 fällt höher aus als bisher gedacht. Mit der Aufstockung der Landesmittel auf 5,5 Millionen Euro stehen im diesjährigen Haushalt des Wirtschaftsministeriums insgesamt rund zehn Millionen Euro zur Verfügung. Das Ziel der Förderung ist insbesondere, die Digitalisierung im Handwerk zu beschleunigen.
Rheinland-Pfalz: Erweiterung der Innovationsförderung für Unternehmen – Das Wirtschaftsministerium des Landes hat das Innovations- und Technologieförderprogramm (InnoTop) erweitert. Während bisher der Fokus des Programmes auf Vorhaben im verarbeiteten Gewerbe lag, können zukünftig auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Software gefördert werden.
Unterstützung für KMU bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen – KMU erhalten durch die beiden BMWi-Förderprogramme „Willkommenslotsen“ und „Passgenaue Besetzung“ Unterstützung bei der Suche nach passenden Auszubildenden für unbesetzte Ausbildungsstellen.
Baden-Württemberg: 75 Millionen Euro für kreative Ideen – Das Förderprogramm „InnovFin“ geht in die Verlängerung. Der Europäische Investmentfonds (EIF) und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg haben eine weitere Förder-Vereinbarung für die nächsten zwei Jahre geschlossen. Das Finanzierungsvolumen wurde auf 75 Millionen Euro erhöht.
Baden-Württemberg: Förderungen für mittelständische Unternehmen – Das Land fördert Beratungen für KMU sowie für Angehörige der Freien Berufe, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen. Mitfinanziert werden z. B. Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen oder Weiterbildungsberatungen und EU-Beratungen.
Januar 2019
Sachsen: 27 Millionen Euro für kleine Unternehmen – Mit der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ sollen kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und außerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig) in den kommenden zwei Jahren gezielt bei Investitionen (für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern) unterstützt werden. Insgesamt stehen dafür Landesmittel in Höhe von 27 Millionen Euro bereit.
Hessen: Innovationskredit Hessen –Die WIBank vergibt in Kooperation mit dem Land Hessen und dem EIF zinsgünstige Darlehen an schnell wachsende und/oder innovative mittelständische Unternehmen. Mitfinanziert werden u. a. folgende Punkte: materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel und Unternehmensübertragungen. Für innovative KMU sowie Small Mid Caps stehen ab sofort zusätzliche 40 Millionen Euro bereit.
Baden-Württemberg: Über 700.000 Euro für Start-ups – Die Landeskampagne „Start-up BW“ wird ausgebaut: Mit „Start-up BW International“ werden die gezielte internationale Vernetzung von Start-ups aus Baden-Württemberg mit Kunden und Lieferanten gefördert. Hierfür erhalten die Start-ups bis zu 2.000 Euro für z. B. Messebeteiligungen und die Teilnahme an internationalen Events, die sich speziell an Start-ups richten. Insgesamt stehen 723.000 Euro zur Verfügung.
Bayern: Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe – Das Land fördert kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen. Diese werden in zwei Varianten angeboten: standard und spezial. Während bei ersterem z. B. die Planung und Umsetzung neuer Produkte im Bereich technischer Innovationen unterstützt wird, bietet zweitere die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen.
Dezember 2018
Rheinland-Pfalz: Wettbewerb zur Förderung innovativer nichttechnologischer Gründungen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „Start-up innovativ“ innovative, nicht-technologieorientierte gewerbliche und freiberufliche Gründungsvorhaben. Gefördert werden innovative Geschäftsideen, die neue Technologien nutzen, aber die Technologien selbst nicht weiterentwickeln.
Mehr Venture Capital für innovative Start-ups – Durch den Beitritt der Europäischen Investitionsbank (EIB) erhöht sich das Fondsvolumen des Venture-Capital-Fonds „coparion“ um 50 Millionen Euro auf insgesamt 275 Millionen Euro.
Mecklenburg-Vorpommern: Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen – Das Land hat die DigiTrans-Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation aufgelegt. Ziel ist es, die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu unterstützen. Fördermittel beantragen können digitale Start-ups, bestehende Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 50 Millionen Euro haben. Förderungen finden in Form von Zuschüssen (zwischen 8.000 und 20.000 Euro) z. B. für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse statt.
Neues Förderprogramm EXIST-Potenziale soll Gründergeist steigern – Im Rahmen der am 29. November gestarteten Gründungsoffensive ist die neue Förderrichtlinie „EXIST-Potentiale“ in Kraft getreten. Ziel des Förderprogramms sind z. B. die Förderung von Ausgründungen an Hochschulen und die Sicherheit der Nachhaltigkeit der Initiativen durch eine regionale Verankerung. Nach einer sechsmonatigen Konzeptphase, die im Frühjahr 2019 startet, wird eine Fachjury im Herbst 2019 die besten Projekte für die drei thematischen Förderschwerpunkte „Potentiale heben“, „Regional vernetzen“ und „International überzeugen“ auswählen.
November 2018
NRW: Innovationskredit für mittelständische Unternehmen und Freiberufler – Mitfinanziert werden z. B. die die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm und die Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren.
Baden-Württemberg: Innovationsgutscheine für KMU –Das Land unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie die qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine. Förderfährig sind z. B. wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung sowie
umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
Sachsen-Anhalt: Förderung von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen – Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des EFRE die Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte in KMU. Mitfinanziert wird die Digitalisierung von z. B. Produkten und Produktionsprozessen und Geschäftsabläufen.Dazu werden zusätzlich rund 14 Million Euro zur Verfügung gestellt.
Hamburg: Start-up-Förderprogramm gestartet– Das Förderprogramm „InnoFounder“ richtet sich insbesondere an Existenzgründer und Start-ups mit neuartigen digitalen Geschäftsmodellen. Es ermöglicht Existenzgründern sich in der Frühphase auf die Unternehmensgründung zu fokussieren. Voraussetzung für den Zuschuss von bis zu 75.000 Euro ist, dass die Gründung entweder noch in der Vorgründungsphase oder jünger als ein Jahr ist und sich mit ihrem Produkt vom Wettbewerb abhebt. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Hamburg nachhaltig zu stärken, indem aussichtsreiche und innovative Start-ups auf den Weg gebracht werden.
Sachsen-Anhalt: 14 Millionen Euro für die Digitalisierung von KMU – Durch das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt DIGITAL“ stehen landesweit rund 14 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung in KMU zur Verfügung. Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen: „Digital Creativity“ und „Digital Innovation“. Mit ersterer werden KMU bei der Entwicklung interaktiver Inhalte und innovativer audiovisueller Medienproduktionen wie Apps oder Websites mit bis zu 90 % bezuschusst. Letztere konzentriert sich auf die digitalen Prozesse in Unternehmen. Unterstützt werden z. B. die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle sowie die Digitalisierung von Produkten und Geschäftsabläufen. Unternehmen erhalten u.a. für Investitionen, Sachausgaben oder Leistungen Dritter einen Zuschuss von bis zu 70 %.
BMWi fördert Messebesuche – Das Förderprogramm zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland wurde von der Bundesregierung um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2023, verlängert.Die geförderten Unternehmen erhalten die Möglichkeit, an von Messebetreibern organisierten Gemeinschaftsständen bei internationalen Leitmessen in Deutschland teilzunehmen. Gefördert werden junge innovative Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, nicht älter als 10 Jahre sind und die weniger als 50 Mitarbeiter sowie eine Jahresbilanzsumme bzw. einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben.
Oktober 2018
Berlin: Erweiterung der IBB-Förderprogramme auf Sozialunternehmen – Ab sofort stehen die IBB-Förderprogramme im Bereich Wirtschaft Unternehmen der „Sozialen Ökonomie“ zur Verfügung. Bisher waren diese Unternehmen, die sich primär sozialen Zielsetzungen widmen und deshalb oft von der Gewerbesteuer befreit sind, von den Förderprogrammen ausgeschlossen. Social Entrepreneurs sind künftig uneingeschränkt förderfähig.
Rheinland-Pfalz: Neues Förderprogramm unterstützt Existenzgründer – Das Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz weitet mit dem neuen Programm „Startup innovativ“ die Gründungsförderung aus.Mit dem Förderprogramm werden innovative Existenzgründungen bis zum fünften Jahr nach Unternehmensstart mit bis zu 100.000 Euro unterstützt. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Interessierte Existenzgründer können sich ab Dezember dieses Jahres beim Wirtschaftsministerium für eine Förderung bewerben.
Mecklenburg-Vorpommern: Neuer Risikokapitalfonds für Existenzgründer – Das Landes Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der MBMV den neuen Risikokapitalfonds „innoSTARTup“ in Höhe von 15 Millionen Euro aufgelegt. Erstmals können jetzt auch Existenzgründungen und digitale Geschäftsmodelle Unterstützung erhalten. Diese kann in drei Varianten erfolgen. 1. Über eine „stille Beteiligung“, deren Höhe zwischen 50.000 und 500.000 Euro pro Vorhaben betragen kann. 2. Über eine „offene Beteiligung“ (Beteiligungsbetrag pro Vorhaben bis max. 50.000 Euro ). 3. Eine Kombination aus stiller und offener Beteiligung. Hierbei kann der Beteiligungsbeitrag pro Vorhaben zwischen 50.000 und 750.000 Euro liegen.
Hessen: „WIBank“ weitet Gründungsfinanzierung aus – Die Förderung ist eine Kombination aus Mikrodarlehen und Crowdfunding. Schaffen Existenzgründer es, im Rahmen von „Hessen-MikroCrowd“ über die Crowd ein vordefiniertes Fundingziel von mindestens 5.000 Euro zu erreichen, besteht Anspruch auf das Hessen-Mikrodarlehen über max. 25.000 Euro. Bei diesem ist der Zinssatz von 5,25 % pro Jahr günstiger als beim klassischen Hessen-Mikrodarlehen. Zudem wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro gewährt.
September 2018
Nordrhein-Westfalen: 150 Millionen Euro für Uni-Förderprogramm – Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderwettbewerb „Exzellenz Start-up Center.NRW“ strategische Konzepte, die die Start-up-Kultur stärken. Bis zu sieben Universitäten können hierfür gemeinsam mit ihrem regionalen Eco-System über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro erhalten. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 30. November 2018.
Thüringen: Mikrokredite auf bis zu 25.000 Euro erhöht – Das Mikrokreditprogramm für Existenzgründer und junge Unternehmen aus Thüringen wurde verbessert. Nach der neuen Richtlinie wurde die Höchstsumme für Mikrodarlehen von bisher 10.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen bis acht Jahre nach Geschäftsaufnahme. Bisher waren dies max. fünf Jahre. Insgesamt stehen im Thüringer Mikrokreditfonds bis 2020 fünf Millionen Euro zur Verfügung.
NRW: 423 Millionen Euro für Existenzgründungen und Innovationen –Die NRW.BANK hat im ersten Halbjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro vergeben und liegt damit nach den zwei starken Jahren (2016 und 2017) trotz eines Rückgangs von 23 % wieder auf dem guten Niveau des Jahres 2015. Sehr gut nachgefragt wurden die Fördermittel für Existenzgründungen und Innovationen: Hier stieg das Volumen um 27 % auf 423 Millionen Euro.
Mikrokredite von 50.000 Euro für KMU – Im Rahmen des EU-Projekts „KET4CleanProduction“ bietet die „Steinbeis 2i GmbH“ KMU Mikrokredite an. Die Kredite werden für transnationale Kooperationsprojekte zwischen KMU und mindestens zwei Technologiedienstleistern von Schlüsseltechnologien gewährt. Deren Ziel muss es sein, Schlüsseltechnologien zu integrieren, um saubere Produktionsprobleme zu lösen. Einen Antrag können selbständige Unternehmen stellen, die laut EU-Definition als KMU gelten. Das KMU muss seinen Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten oder in einem der „Horizont2020-assozierten“ Länder haben.
Saarland: 500.000 Euro jährlich für die Digitalisierung von KMU – Ab September erhalten KMU im Saarland finanzielle Unterstützung bei der digitalen Aufrüstung durch das neue Förderprogramm „DigitalStarter Saarland“. Bis zu 10.000 Euro Förderung sind pro Unternehmen möglich. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro erhalten bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 35 %. Für mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro gilt ein Fördersatz von 20 %.
August 2018
Hamburg: IFB verbessert Hamburg-Kredit Innovation – Der Mindestbetrag des zinsgünstigen Darlehens wurde von 100.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt, der Höchstbetrag liegt weiterhin bei 1,5 Millionen Euro. Mit dem Programm soll das Wachstum innovativer Unternehmen und Start-ups noch stärker gefördert werden. Dies umfasst Investitionen und Betriebsmittel, insbesondere für Markteinführung und Wachstum, Produktentwicklung sowie Vorhaben zur Digitalisierung.
Baden-Württemberg: 1,7 Millionen Euro für die Beratungen für KMU – Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel. Ziel ist es, durch die Förderungen KMU im Land dabei zu unterstützen, sich wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Zukunftsherausforderungen zu stellen. Durch die Förderung können in 2018 rund 16.300 Beratungstage für KMU aus den genannten Bereichen finanziert werden.
Hessen: 12,5 Million Euro für kleine und mittlere Unternehmen – Das Land unterstützt KMU aus allen Branchen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem Zuschuss. Dieser deckt bis zu 50 % der Kosten. Gefördert werden Vorhaben, die auf technologische Innovationen zielen, zur Vermeidung von Treibhausgasen beitragen oder Potenziale der Digitalisierung erschließen. Insgesamt stehen für die Förderung 12,5 Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2019 – KMU können in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,8 Milliarden Euro erhalten. Auch sollen 2019 z. B. Existenzgründungen, Wachstumsfinanzierungen oder der Aufbau bzw. die Modernisierung bestehender Unternehmen gefördert werden. In den volkswirtschaftlich bedeutenden Bereichen der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung wird das Fördervolumen im kommenden Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2 Milliarden Euro verdoppelt.
Baden-Württemberg: 14 Millionen Euro für innovative Existenzgründer – Das neue Pilotprogramm „Start-up BW Pre-Seed“ des WM unterstützt Gründer in der „Pre-Seed Phase“. In dieser sind private Investoren und Venture Capital-Gesellschaften (VC) aufgrund des Risikos noch sehr zurückhaltend. Viele Geschäftsideen können durch mangelnde Finanzierung nicht realisiert werden, da Gründern häufig in der frühen Gründungsphase die nötige Finanzierung fehlt.Für 2018 und 2019 stehen für Start-up BW Pre-Seed 14 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder werden in enger Kooperation mit z. B. Acceleratoren und Inkubatoren vergeben.
Chance auf halbe Million Euro für KMU – Mit dem Förderprogramm Eurostars von der EUREKA (Europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung) und der Europäischen Kommission können KMU, die aktiv in Forschung und Entwicklung sind, finanzielle Unterstützung für ein Projekt erhalten. Dieses sollte in Zusammenarbeit mit mindestens zwei weiteren Partnern aus zwei verschiedenen Eurostars-Ländern im Konsortium geführt werden. Deutschen Partner eines Projekts können zusammen eine finanzielle Unterstützung von maximal 500.000 Euro erhalten. Anträge können noch bis zum 13. September eingereicht werden.
Berlin: Förderung von 27 Existenzgründern im Bosch IoT Campus – Das Projekt wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gestartet und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes finanziert. Die Start-ups mit innovativen Geschäftsideen rund um das Thema Internet der Dinge werden monatlich über einen Zeitraum von fünf Monaten mit Stipendien in Höhe von 1.800 Euro pro Person gefördert. Ziel ist die Stärkung ihrer Gründerkompetenz sowie die Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen bis zur Marktreife.
Sachsen: Neue Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit – Im Einzelnen sind u.a. folgende Verbesserungen vorgesehen: Existenzgründerinnen im ländlichen Raum können nun 8.000 Euro Unterstützung beantragen. Die Höchstfördersumme bei Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis steigt auf 35.000 Euro.
Juli 2018
Hamburg: Bis zu 150.000 Euro für innovative Existenzgründungen – Das Förderprogramm „InnoRampUp“ unterstützt technologisch innovative Startups aus allen Branchen mit Zuschüssen. Mit dem Förderprogramm werden förderfähige Ausgaben erstattet, die bei der Umsetzung des Projektes entstehen. Der Zuschuss kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 % betragen, sodass alle Projektausgaben erstattet werden.
Bis zu 15.000 Euro für die Gründung mit Herausforderung Unternehmertum – Die Heinz Nixdorf Stiftung und die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) vergeben eine einjährige Förderung an Existenzgründer. Gefördert werden können Gründungsvorhaben, die sowohl ein Profit-Unternehmen zum Ziel haben als auch Vorhaben, die ein gesellschaftliches Problem mit unternehmerischen Mitteln lösen (Social Entrepreneurship).
Juni 2018
Förderung von Leasingfinanzierungen – Die KfW und die Grenke AGhaben einen weiteren Globaldarlehensvertrag über 120 Millionen Euro für Leasingfinanzierungen abgeschlossen. Durch diesen können KMU und Freiberufler bei betrieblichen Neuanschaffungen von attraktiven Leasingkonditionen profitieren. Förderberechtigt sind Gewerbeunternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro, mit Sitz in Deutschland.
Baden-Württemberg: Förderprogramm Coaching für KMU (ESF 2014-2020) – Das Land fördert mit Unterstützung des ESF externe Coachingmaßnahmen für KMU. Ziel ist es, diese bei der Bewältigung der wirtschaftsstrukturellen Veränderungen zu unterstützen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Mitfinanziert werden z. B. Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen/Veränderungsprozesse sowie Unternehmensübergaben und klimafreundliche Geschäftstätigkeiten/Technologien.
Saarland: Neues Finanzierungsinstrument für KMU – Der „EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland“ ist ein neues, aus EU-Mitteln gespeistes Förderinstrument zur Erhöhung der Investitionstätigkeit und soll KMU sowie Existenzgründer im Saarland bei der Finanzierung unterstützen. Aufgelegt wurde der Fonds vom SIKB. Bis zum Ende des Förderzeitraums 2023 sollen 16 Millionen Euro bereit stehen.
Hessen: 20 Millionen Euro für junge Unternehmen – Zur Stärkung von Gründern in Hessen haben die Landesregierung und private Investoren den Start-Up-Fonds „Futury Venture Fonds Deutschland-Hessen“ gegründet. Für jeden Euro eines privaten Investors stellt das Land denselben Betrag zur Verfügung. Der Maximalbetrag beider Seiten beträgt 10 Millionen Euro.
Bundesregierung verlängert Mikrokreditfonds Deutschland – Die Bundesregierung hat in den vergangenen beiden Monaten die Rahmenbedingungen für die Verlängerung der Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland bis 2021 geschaffen und notwendige Schritte für die Durchführung abgeschlossen. Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland können Unternehmen Kredite in Höhe von bis zu 25.000 Euro erhalten.
100 Milliarden Euro für Forschung und Innovation– 77 Milliarden Euro hat die Europäische Union im noch laufenden Förderprogramm „Horizon 2020“ für Forschung und Innovation investiert. Das neue Programm „Horizon Europe“ soll für die Jahre 2021-2027 100 Milliarden Euro bringen.
Bayern: 200 Millionen Euro für kleine und mittlere Technologieunternehmen – Die LfA-EIF-Fazilität, ein Dachfonds zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für innovative Unternehmen, wird von LfA und EIF jeweils um 25 Millionen Euro auf insgesamt 200 Millionen Euro aufgestockt. Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot im Land für kleinere und mittlere Technologieunternehmen zu erweitern.
Sachsen: Förderrichtlinie Heilberufe in Kraft getreten – Förderungen für Angehörige der Heilberufe (Studierende, Weiterzubildende und Auszubildende). Hebammen, die sich selbstständig machen wollen, erhalten hierfür 5.000 Euro pauschal. Zudem fördert das Programm Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben können in Ausnahmefällen auch Investitionen gefördert werden.
Brandenburg: Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung – Vorhaben zur Entwicklung, Produktion und zum Vertrieb innovativer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen werden von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterstützt. Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel oder Unternehmensübertragungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Dieser beträgt zwischen 100.000 Euro und 3 Millionen Euro.
Mai 2018
Förderung von Auslandsmessebeteiligungen – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördern die Beteiligung deutscher Unternehmen an Auslandsmessen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche deutsche Produkte ausstellen, können mit dieser Förderung an Auslandsmessen zu günstigen Kosten teilnehmen.
NRW: 240.000 Euro für Existenzgründungen aus der Hochschule – Die Landesregierung fördert Startups aus Hochschulen im Rahmen des Wettbewerbs „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“. Anträge auf finanzielle Unterstützung werden bis zum 31. August 2018 angenommen. Die Mittel stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land NRW bereit.
Hamburg: Zinsverbilligte Darlehen für mittelständische Unternehmen Die Vergabe erfolgt durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für zum Beispiel die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder das Wachstum von Start-ups.
Berlin-Brandenburg: Bis zu 1,25 Millionen Euro für Existenzgründer und KMU– Die Förderung der MBG erfolgt in Form von stillen und/oder direkten Beteiligungen. Diese können z.B eingesetzt werden für Investitionen, Innovationen und die Finanzierung der Existenzgründung.
Sachsen: Neue Akzente der Mittelstandsrichtlinie – Darunter wurde die Förderquote für Start-ups von 50 % auf 75 % erhöht. Auch die Förderquote der E-Business-Förderung stieg von 40 % auf 50 %.
Saarland: Beratung von Existenzgründern und zur Unternehmensnachfolge– Das Land unterstützt externe Beratungsleistungen vor oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe werden gefördert.
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) (aktualisiert am 9.5.2018) –Das Land Brandenburg fördert Innovationsprojekte von KMU durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Nordrhein-Westfalen fördert Innovation und Digitalisierung im Mittelstand –KMU, die bislang keine Akademiker beschäftigen, können einen Zuschuss von bis 22.500 Euro/Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker beschäftigen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden.
Niedersachsen: „Meisterprämie“ von 4.000 Euro kann ab 14. Mai beantragt werden – Niedersächsische Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk können bei der NBank die Meisterprämie beantragen.
KfW fördert Gründungsfinanzierung mit 1,1 Milliarden Euro – Insgesamt hat die KfW-Bankengruppe in den ersten drei Monaten 2018 ein Fördervolumen von insgesamt 18,9 Milliarden Euro verzeichnet.
Gründerkredit auch ohne Eigenkapital – Mit bis zu 25 Millionen Euro fördert die KfW Existenzgründungen (auch im Nebenerwerb) und Unternehmer, die sich z.B. selbstständig machen wollen, eine Unternehmensnachfolge planen oder Investitionen und Betriebsmittel benötigen. Auch sind Maßnahmen der Festigung förderfähig.
Bildungsschecks auch für Selbstständige – Bis zu 500 Euro für die Weiterbildung in NRW:Die Fördermittel für den Bildungsscheck NRW werden von fünf auf acht Millionen Euro erhöht – bis 2020 sollen es 30 Millionen pro Jahr sein. Neben Beschäftigten in mittelständischen Unternehmen und Berufsrückkehrern erhalten jetzt auch Selbstständige einen Zuschuss von bis maximal 500 Euro.
Sachsen-Anhalt: Erweiterung des Förderprogramms zur Beratungshilfe:KMU können auch dann Fördermittel erhalten, wenn diese mithilfe von ausländischen Beratern Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern anbahnen wollen. Bis zur Hälfte der Ausgaben, maximal 6.000 Euro werden gefördert.
Berlin – bis zu 50.000 Euro für die Existenzgründung mit dem GründungsBONUS:Existenzgründungen und Start-ups, die max.12 Monate auf dem Markt sind können eine Gründungsfinanzierung von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen erhalten.
Saarland – Bis zu 80 % für die Gründungsberatung:
Handwerker, Frauen und Migranten aus dem Saarland erhalten mit dem Förderprogramm bis zu 80 % Beratungszuschuss. DasFörderprogrammrichtet sich an Existenzgründer, Firmenübernehmer und junge Unternehmen aus dem Saarland.
Patentschutz – Förderprogramm „WIPANO“ für Patente: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können nun auch die BMWi-Förderung von Patentrechtsschutzversicherungen beantragen. Diese schützen vor finanziellen Risiken im Rahmen von Streitigkeiten rund um die „Verteidigung“ des geistigen Eigentums.
April 2018
Brandenburg – Mikrokreditsumme bis zu einer Höhe von 25.000 Euro: Das Land Brandenburg unterstützt damit Existenzgründungen im Haupt- oder Nebenerwerb, Unternehmensnachfolger und Jungunternehmer.
Berlin – Stipendien von monatlich bis zu 2.000 Euro für Unternehmen: Die Fördermittel für Start-ups und Inkubatoren, die ihre innovative Geschäftsideen bis zur Marktreife entwickeln wollen, wurden auf 39,8 Millionen Euro aufgestockt.
Bayern – 3,6 Millionen Euro für die Vorgründungs- und Nachfolgeberatung: Mit dem Programm“Coaching von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase“ erhalten Existenzgründer bis zu 70 % für Beratungskosten.
Venture Capital – EU fördert Start-ups mit 410 Millionen Euro: Mit „VentureEU“ haben der Europäische Investitionsfonds und die Europäische Kommission einen europaweiten Dachfonds für Risikokapital aufgelegt.
Thüringen – Finanzierung trotz wenig Eigenkapital: Existenzgründer und bestehende Unternehmen können durch die Kombination aus Bürgschaft und Beteiligung bis zu 500.000 Euro z.B. im Bereich der Unternehmensnachfolge von der Bürgschaftsbank Thüringen und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen erhalten.
Hessen – Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Digitalisierung und IT-Sicherheit: Die Förderung des Landes Hessen können kleine und mittlere Unternehmen wie auch Freiberufler beantragen.
Berlin – Meistergründungsprämie für Existenzgründung: Das Land Berlin fördert die Existenzgründung im Handwerk. Handwerksmeister, auch angehende, können bis zu 15.000 Euro als Zuschuss erhalten.
Venture Capital – Risikokapital-Aufstockung des Investitionsfonds coparion: Für die Finanzierung von Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase stehen nun 550 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderung der Messeteilnahme von Start-ups in 2019: Start-ups können eine 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten.
Thüringen – Förderung von Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen: Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” können Zuschüsse bis zu einer Höhe von 30 % der Investition z.B. für die Errichtung einer neuen oder den Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte bezogen werden.
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Besonders schön zu lesen, dass das BAFA-Förderprogramm in der Krise jetzt auf 100% Förderung ausgeweitet wird. Das ist sicher neben der Soforthilfe und anderen Programmen wie go digital eine sinnvolle Hilfe um Unternehmen zu helfen. Sei es bei Themen wie Home Office oder eben dem Vertrieb, jetzt wo der Einzelhandel wegfällt.
Die Förderprogramme wären für meine Existenzgründung relevant. Werde auf jeden Fall den Check machen. Die Soforthilfe ist ziemlich gut!
Den Fördercheck kann man übrigens hier machen: https://www.deutschland-startet.de/foerdermittel-check/