INVEST: Positive Änderungen für Existenzgründer
„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“, so lautet der neue Name des Wagniskapitals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Mit dem vor Kurzem hinzugefügten Begriff INVEST (von Investition) gehen zugleich einige positive Änderungen für Start-ups und Business Angels einher.
Der „Investitionszuschuss Wagniskapital“ besteht bereits seit Mai 2013 und erzielte im vorherigen Jahr durch 350 private Investoren und Zuschüsse in Höhe von 5,3 Millionen Euro ein Wagniskapital von rund 25 Millionen Euro. Zielsetzung ist es nach wie vor, das Risiko von privaten Investitionen in neugegründete Unternehmen durch entsprechende Anreize, wie zum Beispiel Rabatte auf Unternehmensanteile, zu senken. Die Erfahrungen und Beobachtungen aus dem ersten Jahr haben gezeigt, welche Veränderungsmaßnahmen nötig wären, um den Zuschuss noch optimaler auf den deutschen Wagniskapitalmarkt abzustimmen, daher wurde vor Kurzem über neue Richtlinien entschieden. Um aktiv neue Investoren für Start-Ups zu gewinnen, hat die Bundesregierung beschlossen, keine Ertragssteuern mehr für einen Zuschuss zu fordern. Diese Richtlinie soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Von der Erhöhung der Investoren und Business Angels und somit des Wagniskapitals insgesamt verspricht sich die Bundesregierung neue technologische Entwicklungen und Erfindungen, die besonders in der Biotechnologie, bei Cleantech oder der digitalen Wirtschaft in Hinblick auf den internationalen Markt von immenser Wichtigkeit seien. Denn in diesen Branchen fehlt häufig eine ausreichende Investitionssumme, die neue Projekte und Erfindungen ermöglichen würde.
Für Start-ups und Business Angels hält der INVEST – Zuschuss für Wagniskapital viele erfreuliche Neuerungen bereit. Gesellschafter können sich ab jetzt zu einer Business Angel GmbH zusammenschließen, um sich die Investitionen zu teilen. Die Förderfähigkeit der Start-Ups, die sich zuvor überwiegend an dem Innovationspotential festmachte, wurde um neue Kriterien ergänzt und an den aktuellen Markt angepasst. Zu den förderungsfähigen Neugründungen zählen nunmehr auch Patentinhaber oder Start-Ups, die zuvor bereits eine Förderung für innovative Forschungsprojekte beansprucht haben.
Für private Investoren gilt immer noch die alte 20 Prozent-Regel, nach der die Ankäufe privater Investoren bei einem Ankauf von mindestens 10.000 Euro bezuschusst werden. Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Organisation der Antragstellung für einen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital obliegt wie bereits im Jahr 2013 dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bewerben können sich Start-ups und Junggründer über die Webseite des BAFA.
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