Über das Förderprogramm INVEST bezuschusst das BMWi Business Angels, die mit Venture Capital innovative Gründungen unterstützen. Ab 2017 wird das Programm um eine Komponente erweitert.
Zuschuss für Venture Capital seit 2013
INVEST ist als Förderprogramm des BMWi seit Mai 2013 für Business Angels verfügbar, diese investieren Venture Capital in neu gegründete Unternehmen, deren Inhaber mit herausragenden Innovationen auf sich aufmerksam machen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusste diese Investitionen bisher mit 20 Prozent. Das Ziel: Business Angels beteiligen sich aufgrund des geringeren Risikos eher an Neugründungen und Leute mit guten Ideen werden animiert, sich selbstständig zu machen.
Seit dem ersten Januar 2017 ist das Förderprogramm INVEST mit dem sogenannten Exitzuschuss um einen weiteren Bestandteil erweitert. Unter dem Exitzuschuss ist eine pauschale Erstattung der vom Business Angel zu entrichtenden Abgaben auf Veräußerungsgewinne zu verstehen. Die aus INVEST-Beteiligungen entstandenen Gewinne werden mit dem Exitzuschuss in Höhe von 25 Prozent steuerfrei gestellt. Darüber hinaus wird die geförderte Investitionssumme für jeden Business Angel in Bezug auf die Obergrenze verdoppelt. Damit steht jedem Investor künftig eine Summe von jährlich 100.000 Euro an Erwerbszuschuss zu, welche er für die Beteiligung an einem jungen Unternehmen mit innovativen Ideen erhalten kann.
Selbstständig machen wird mit der Novellierung von INVEST noch einfacher
Bislang konnten sich Business Angels nur an Start-ups mit der Rechtsform GmbH über eine Beteiligungsgesellschaft einkaufen. Seit Jahresbeginn ist die Beteiligung auch an Neugründungen möglich, die als Unternehmergesellschaft (UG) auftreten. Des Weiteren kann eine Beteiligungsgesellschaft seit Kurzem aus sechs Gesellschaftern gebildet werden, bisher waren maximal vier zulässig. Außerdem ist der Mehrheitsgesellschafter als Bedingung entfallen.
Neben dem Venture Capital werden mit der neuen INVEST-Richtlinie auch Wanderdarlehen gefördert. Diese Darlehen erlauben den Gebern, die Schulden der Nehmer in Beteiligungen umzuwandeln. Als weitere Neuheit steht die Möglichkeit in Option, zu den von INVEST bezuschussten Erstfinanzierungen auch geförderte Anschlussfinanzierungen zu erhalten.
Ausgeweitete Förderkriterien für junge Unternehmen mit Innovationsgeist
Bisher galt für Menschen, die sich mit innovativen Ideen selbstständig machen wollten, dass sie ihre Innovativität über Branchenqualifikationen wie beispielsweise Patente oder öffentliche Förderungen darstellen mussten. Künftig kann sich ein innovativer Gründer, der diese Nachweise nicht erbringen kann, seinen Erfindergeist von einem externen unabhängigen Gutachter bescheinigen lassen.
Bedingungen für Venture-Capital-Zuschüsse
Sich selbstständig zu machen und als förderfähiges Unternehmen aufzutreten, ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Der Betrieb darf ein bestimmtes Alter ebenso wenig überschreiten wie die Zahl seiner Mitarbeiter oder die Höhe seines Jahresumsatzes. Außerdem muss ein Investor von Wagniskapital diverse Bedingungen erfüllen, um als förderfähig zu gelten. Er muss unter anderem als natürliche Person seinen Wohnsitz in der EU haben und seine Beteiligung an einem Unternehmen mindestens drei Jahre halten.
Weitere Informationen: BMWi – INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (externer Link)
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