Der Begriff „Venture Capital“ steht für eine zeitlich begrenzte Eigenkapitalbeteiligung an einem nicht-börsennotierten jungen Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumschancen. Meist wird das Kapital von einer Venture Capital-Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Im Folgenden skizzieren wir, wie eine solche Finanzierung ablaufen kann.
Auswahl der passenden Venture Capital-Gesellschaft
Hat ein Start-up Finanzierungsbedarf, so recherchiert es in der Regel selbst nach Möglichkeiten, sich beim Unternehmensaufbau von einem Venture Capital-Geber unterstützen zu lassen. Gelegentlich wenden sich Kapitalgeber auch eigeninitiativ an interessante junge Unternehmen.
Elementar für die Auswahl eines geeigneten Venture Capital-Gebers sind zunächst die Höhe des benötigten Kapitals und die gewünschte Laufzeit der Bereitstellung. Da die Partnerschaft mit einem Venture Capital-Geber neben großen Chancen für die Weiterentwicklung des Unternehmens auch spürbaren Einfluss auf die praktische Unternehmensführung mit sich bringt, ist der Aspekt der persönlichen Zusammenarbeit aber ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Stimmt die Kommunikation und die „Chemie“ zwischen Kapitalgeber und -nehmer? Fühlt sich der Venture Capital-Nehmer angemessen betreut? Nur wenn diese Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können, kann von einer erfolgreichen Zusammenarbeit in der Zukunft ausgegangen werden.
Venture Capital-Partner werden – die Kontaktaufnahme
Die eigentliche Kontaktaufnahme mit der Venture Capital-Gesellschaft erfolgt in der Regel durch die Businessplan-Übersendung. Dieser präsentiert dem potentiellen Venture Capital-Geber die Geschäftsidee sowie relevante Daten und ermöglicht so eine grobe Einschätzung, ob das Unternehmen zum Investitionsportfolio passen könnte.
Ist dies der Fall, folgt im nächsten Schritt das persönliche Kennenlernen. Beiden Seiten ist daran gelegen, sich ein genaueres Bild von ihrem potentiellen Partner zu machen und die Bedingungen einer Finanzierung „face to face“ zu erörtern.
Anschließend wird der Unternehmenswert geschätzt und es wird ermittelt, welchen Unternehmensanteil der Venture Capital-Geber für die Kapitalüberlassung erhalten soll. Häufig wird in diesem Zusammenhang ein Mindest- und ein Höchstbetrag festgehalten. Auf diese Beträge beziehen sich dann die späteren Verhandlungen zwischen Venture Capital-Geber und -Nehmer.
Vertragsvorbereitung und Due Diligence
Können sich die Parteien einigen, so werden die grundsätzlichen Vertragsbedingungen in einer Absichtserklärung oder einem Vorvertrag festgehalten. Während bei der Absichtserklärung die Parteien lediglich erklären, dass sie zukünftig einen Vertrag abschließen wollen, hat der Vorvertrag einen verbindlicheren Charakter.
Im nächsten Schritt erfolgt eine genauere Prüfung des Unternehmens, die sogenannte Due-Diligence-Prüfung. Sie beinhaltet eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Situation des Unternehmens; Chancen und Risiken werden gleichermaßen bewertet. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Gesamtbericht festgehalten und bilden die Verhandlungsgrundlage für den Transaktionspreis und die detaillierte Vertragsausgestaltung.
Abschlussphase der Venture Capital-Finanzierung
Ist die Due-Diligence-Prüfung positiv ausgefallen, folgen die Vertragsverhandlungen, an deren Ende die Vertragsunterzeichnung steht. Während der anschließenden Beteiligungsphase stellt der Venture Capital-Geber dem Venture Capital-Nehmer das benötigte Kapital zur Verfügung. Nach einer festgelegten Zeit folgt der sogenannte Exit des Venture-Capital-Gebers und bildet den Abschluss der Finanzierung.
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