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Mann hält 500 Euro-Geldschein in der Hand.

Wer eine zündende Geschäftsidee hat und diese realisieren möchte, benötigt ausreichend finanzielle Mittel. Doch nicht alle Existenzgründer verfügen über Eigenkapital und können ihre Existenzgründung durch Bootstrapping finanzieren. Dies ist jedoch kein Grund, um sofort den Kopf in den Sand zu stecken und das Vorhaben über Bord zu werfen. Denn glücklicherweise gibt es viele attraktive Möglichkeiten, wie eine Geschäftsidee auch ohne eigenes Kapital umgesetzt werden kann. Eine davon ist die Finanzierung durch Venture Capital, auch Wagniskapital genannt. Wie der Beteiligungsprozess bei einer Investition mit Venture Capital ablaufen kann, erklären wir im folgenden Artikel.

Definition: Was Venture Capital ist

Unter Venture Capital versteht man eine Form der Finanzierung eines unternehmerischen Vorhabens mittels Eigenkapital. Dieses wird dem jeweiligen Unternehmen von einem sogenannten Venture-Capital-Investor bereitgestellt. Dieser verfolgt mit der Investition in das Start-up das Ziel, die eingesetzten finanziellen Mittel zu maximieren.

Wie ein Beteiligungsprozesses mit Venture Capital ablaufen kann

Die Finanzierung der Existenzgründung mit Venture Capital ist ein langer Prozess und kann nicht über Nacht geschehen.

Haben Gründer mit ihrem Pitch Deck und dem Businessplan das Interesse eines Investors geweckt, der die Geschäftsidee mit Venture Capital fördern möchte, müssen mehrere Schritte durchlaufen werden, bis Existenzgründer das Wagniskapital für ihre Geschäftsidee erhalten. (Lesetipp: Wie Start-ups Investoren mit ihrem Pitch Deck überzeugen)

Erstellung der Vertraulichkeitsvereinbarung

Zunächst steht die Erstellung einer Vertraulichkeitsvereinbarung auf dem Programm. Diese wird auch als Non-Disclosure Agreement (NDA) bezeichnet und hat zum Ziel, sicherzustellen, dass die im Rahmen des Beteiligungsprozesses ausgetauschten Informationen zwischen Venture-Capital-Investoren und Existenzgründern ausschließlich für die Umsetzung der Beteiligung genutzt werden.

Daneben enthält die Vereinbarung häufig auch bestimmte Regelungen, die es Gründern untersagen, für einen bestimmten Zeitraum Beteiligungsgespräche mit anderen Venture-Capital-Investoren zu führen.

Vorprüfung des Geschäftsmodells 

Anschließend wird der Investor eine Vorprüfung des Geschäftsmodells vornehmen. Hierfür wirft der Venture-Capitalist zunächst einen genaueren Blick in den Businessplan und prüft diesen. Zudem folgen im Anschluss persönliche Gespräche mit den Existenzgründern und eine Kennenlernrunde mit dem Management des Start-ups. Zudem wird es erste Überlegungen zur Unternehmensbewertung und der möglichen Venture-Capital-Höhe geben. Aus diesen Punkten folgt die Entscheidung, ob es zu einer Beteiligung kommt.

Abschluss einer Absichtserklärung und Due-Diligence-Prüfung 

Hat der Venture-Capital-Investor weiterhin Interesse, in das Start-up zu investieren, kommt es zum Abschluss eines Term Sheets. Dieser wird auch häufig Head of Terms, Letter of Intent oder Absichtserklärung genannt und enthält die wesentlichen Punkte der geplanten Beteiligung des Investors.

Zudem wird eine ausführlichere Prüfung des zu finanzierenden Unternehmens vorgenommen, bei der wirtschaftliche, steuerliche, finanzielle und rechtliche Punkte genauer unter die Lupe genommen werden werden. Da dies meist viel Zeit in Anspruch nimmt, erfolgt der Abschluss des Term Sheets häufig unter Vorbehalt.

(Lesetipp: Due Diligence beim Unternehmenskauf – was gehört dazu?)

Verhandlung wichtiger Verträge mit dem Venture-Capital-Geber

Wurde die Due-Diligence-Prüfung erfolgreich abgeschlossen und ist der Venture-Capital-Geber mit den Ergebnissen dieser Prüfung zufrieden, werden wichtige Verträge gemeinsam verhandelt. Zu diesen zählen:

  • Beteiligungsvertrag
  • Gesellschaftervereinbarung
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführerdienstverträge
  • ggf. zusätzliche (Finanzierungs-)Verträge

Wenn alle Verträge ausgehandelt und unterzeichnet sind, wird das Venture Capital bereitgestellt und die Beteiligungsphase beginnt. Diese dauert meist rund drei bis sieben Jahre.

Exit der Venture-Capital-Investoren

Anschließend folgt der sogenannte Exit. Damit meint man den Ausstieg eines Investors aus einem Unternehmen, beispielsweise durch den Börsengang der Existenzgründung, den Rückverkauf der Anteile an die Existenzgründer oder den Verkauf an andere Investoren, eventuell auch eine weitere Venture-Capital-Gesellschaft.

Vor Abschluss eines VC-Vertrages sollten unterschiedlichste Exit-Szenarien durchdacht und berechnet werden. Nur so lassen sich gute und faire Vereinbarungen zu finden. Denn, wer an einem Exit wie viel verdient, entscheiden letztlich die Verträge.

Gründer sollten auch Alternativen zu Venture Capital in Betracht ziehen

Die Finanzierung der Unternehmensgründung mit Venture Capital kann sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn schnell große Summen benötigt werden, um die Geschäftsidee schnell zu realisieren. Doch nicht alle Gründer haben die Chance darauf, an Wagniskapital zu kommen. Denn viele Start-ups sind zu Beginn noch wenig profitabel und fahren kaum Gewinne ein.

Wichtig ist es daher, dass Gründer sich bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten der Geschäftsidee noch weitere Möglichkeiten wie  Fördermittel bzw. Förderkredite oder andere Arten der Finanzierung sein. In unserem kostenfreien Fördercheck kann herausgefunden werden, welche Fördermittel für Sie passend sind.

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