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Zwei Menschen reichen sich die Hand. Im Hintergrund ist ein großes Haus zu sehen.

Eine Unternehmensübernahme kann für Menschen, die vorhaben, sich in eine Selbstständigkeit zu begeben, eine attraktive Alternative darstellen. Die Übernahme eines bestehenden und etablierten Betriebs bringt viele Vorteile mit sich.

Welche Vorteile eine Unternehmensübernahme mit sich bringt

Bestehende Geschäftsmodelle haben sich bereits bewährt und werden weniger in Frage gestellt. Dies erleichtert zum einen die Aufnahme von Fremdkapital, z. B. über eine Bank oder einen Investor, zum anderen hilft dies auch bei dem Abschluss oder der Aushandlung der Konditionen von Lieferantenverträgen.

Nicht nur Dritten gegenüber bietet das gestandene Geschäftsmodell Vorteile: Durch die historische Unternehmensentwicklung ist zu sehen, ob für das Angebot tatsächlich ein Markt vorhanden ist und die Produkte bzw. Dienstleistungen ausreichend nachgefragt werden. Mit der Unternehmensübernahme entfällt demnach die riskante Gründungsphase.

In der Regel verfügen zum Verkauf angebotene Unternehmen bereits über einen ansehnlichen Kundenstamm: Können die Kunden übernommen werden, sind bereits ab dem Tag der Firmenübernahme positive Geschäftsergebnisse erzielbar, die Kosten für eine Marketingstrategie und deren Umsetzung sind hierbei gering.

Je nach Art des Deals (Share Deal oder Asset Deal) werden auch das Personal und die Strukturen übernommen. Es entfällt die für frisch gegründete Unternehmen oft kostspielige Findungsphase. Ist das Personal gut eingespielt, wird das Fehlerpotential zudem minimiert. Neugründungen arbeiten im Vergleich zu einer Unternehmensübernahme anfangs oft ineffizient, da Prozesse und Strukturen erst erarbeitet, erprobt und optimiert werden müssen.

Zu guter Letzt profitieren Unternehmensnachfolger regelmäßig von dem Expertenwissen der Verkäufer in Form ehemaliger Eigentümer oder Geschäftsführer. Nicht selten wird vertraglich eine Übergabe- bzw. Einarbeitungsphase vereinbart, in welcher der Käufer intensiv in den Geschäftsbetrieb eingearbeitet wird und alles zur Geschäftsidee vom Verkäufer lernt.

Unternehmensübernahme hat auch Nachteile

Diese Einarbeitungsphase ist wichtig, denn bei einer Unternehmensübernahme findet ein entkoppeltes Wachstum statt. Das Unternehmen ist bereits gewachsen und kann den Käufer bei mangelnder Erfahrung überfordern. Er wird von heute auf morgen Führungskraft und trägt Verantwortung für die Beschäftigten. Bei einer neuen Unternehmensgründung wächst der Gründer hingegen mit dem Unternehmen und so in seine Rolle hinein.

Je nach Fall kann der ehemalige Inhaber über Beteiligungen noch Mitspracherecht haben. Hier kann es zu Differenzen kommen. Etablierte Strukturen müssen zudem kein Vorteil sein. Eingefahrene Strukturen lassen sich nicht immer problemlos abändern: Bestehende Verträge sind an Laufzeiten gebunden und das Personal muss die Änderungen zunächst unterstützen. Die Firmenübernahme erfordert daher Fingerspitzengefühl.

Zudem ist eine Unternehmensübernahme stets mit einem hohen Anfangsinvestment verbunden: Der Kaufpreis ist regelmäßig in einer Summe zu zahlen. Selten erfolgt eine Finanzierung über Ratenzahlungen. Staatliche Fördermittel erleichtern hierbei die Finanzierung der Anfangsinvestition und bieten darüber hinaus Unterstützung.

Welche Fördermittel es bei einer Unternehmensübernahme gibt

Wer sich für eine Unternehmensübernahme entscheidet, kann von verschiedenen Förderungen profitieren. Mögliche Fördermittel sind:

  • Beteiligungen
  • Bürgschaften
  • Subventionierte Darlehen
  • Zuschüsse

Beteiligungen

Grundsätzlich gilt: Je höher die Eigenkapitalquote, desto höher die Finanzierungswahrscheinlichkeit. Mit dem ERP-Beteiligungsprogramm können Käufer ihre Eigenkapitalbasis durch die Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalgesellschaften ausbauen. Diese an KMU gerichtete Förderung gilt auch im Falle einer Unternehmensübernahme. Die Förderung kann bis zu 1,25 Mio. Euro betragen, sollte das vorhandene Eigenkapital jedoch nicht übersteigen. In der Regel beträgt die Laufzeit einer solchen Beteiligung 10 Jahre. In den neuen Ländern und Berlin verlängert sich diese auf 12,5 Jahre.

Bundeslandbezogen gibt es noch weitere Beteiligungsprogramme, die die Finanzierung des Unternehmenskaufpreises erleichtern.

Für die Eigenkapitalerhöhung im Rahmen solcher Förderprogramme müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Vorhandene Sicherheiten können daher zur Finanzierung des Restbetrags über Banken genutzt werden. Die verbesserte Bonität zahlt sich hier aus. Nicht selten ermöglichen solche Kapitalbeteiligungsprogramme erst die Finanzierung größerer Investitionsvolumina.

Bürgschaften

Mangelt es dem Käufer an Sicherheiten, die er der Bank zum Erhalt einer Finanzierung zur Verfügung stellen kann, ist die Besicherung über eine öffentliche Bürgschaft möglich. Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes kann das Haftungsrisiko von der finanzierenden Bank übernehmen und so die Bonität des Käufers als Darlehensnehmer verbessern. Die Wahrscheinlichkeit einer Finanzierungszusage steigt hierdurch deutlich. Die Bürgschaftsgebühren betragen in der Regel nur wenige Prozent vom finanzierten Betrag.

Subventionierte Darlehen

Sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene können bei einer Geschäftsübernahme regelmäßig subventionierte Darlehen in Anspruch genommen werden. Auf Bundesebene bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Beispiel den ERP-Gründerkredit bzw. das ERP-StartGeld, den ERP- Kapital für Gründung oder den ERP-Gründerkredit Universell. Welches Programm konkret in Frage kommt, hängt von der konkreten Nachfolgekonstellation und dem Finanzierungsbedarf ab.

Die Förderung bei solchen auf Gründer und Unternehmensnachfolger zugeschnittenen Darlehen besteht in der Gewährung von tilgungsfreien Anlaufjahren sowie besonders niedrigen Zinssätzen und anteilsmäßiger Haftungsübernahme der KfW.

Beantragt werden die Förderdarlehen nach dem Hausbankenprinzip. Nachfolger werden demnach zunächst bei ihrer Hausbank bzw. einer regionalen Bank vorstellig und bei positivem Votum leitet diese die Anfrage an die KfW weiter.

Zuschüsse

Eine Unternehmensübernahme wird staatlich auch durch Zuschüsse gefördert. Welche Zuschüsse in Frage kommen, ist stark vom Einzelfall abhängig.

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel können sich angehende Unternehmensnachfolger durch eine anerkannte Unternehmensberatung professionell begleiten lassen und so von dem Know-how profitieren. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW der Industrie- und Handelskammern bietet eine Erstattung von 50 % der Beratungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 4.800 Euro. In besonderen Fördergebieten von Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich ein RWP-Investitionskostenzuschuss gewährt werden, wenn durch die Unternehmensübernahme Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Neben Sachanlagen können über die Agentur für Arbeit auch Aus-, Weiterbildungen oder die Einstellung von neuem Personal gefördert werden. Auch hier kommt es stark auf den Einzelfall an:

Erfolgt die Unternehmensübernahme aus dem Arbeitslosengeld I- oder II-Bezug heraus, ist auch eine Förderung über den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld möglich. Hierbei erhalten die Nachfolger zusätzliche Leistungen zu ihren regulären Bezügen. Die Unternehmensnachfolge wird diesbezüglich wie eine neue Existenzgründung behandelt.

Die Förderfähigkeit in Bezug auf Zuschüsse hängt jedoch stark von dem Standort, der Branche und den beabsichtigten Investitionsbereichen des zu übernehmenden Unternehmens ab.

Vor Unternehmensübernahme Informationen einholen und Beratung nutzen

Um alle relevanten Förderungen in Betracht zu ziehen und die Förderfähigkeit des eigenen Übernahmevorhabens zu prüfen, empfiehlt sich die Konsultation einer professionellen Unternehmensberatung (Service-Tipp: Beratersuche). Je nach Wohnort des Käufers kann diese Beratungsleistung subventioniert werden. Die Unternehmensberater unterstützen Nachfolger sodann bei der Ermittlung passender Förderprogramme (Service-Tipp: Fördercheck) und der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen zur Antragstellung.

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