
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung (auch fachkundige Stellungnahme genannt) wird benötigt, um bestimmte Fördermittel für die Existenzgründung zu beantragen. Um bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld zu erhalten, wird eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung vorausgesetzt. Wie der Name impliziert, dient sie der Bescheinigung der Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens.
Fachkundige Stellen
Diese Bescheinigung muss durch eine fachkundige Person oder Institution (Fachkundige Stelle) ausgestellt werden. Im Sozialgesetzbuch werden folgende Stellen als „fachkundig“ bezeichnet:
- Industrie- und Handelskammern
- Fachverbände
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern
- Kreditinstitute
- Gründungszentren
Je nach Stelle kann die Bescheinigung zwischen 30 € und 250 € kosten, bei der IHK ist sie meist kostenlos.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen bei der fachkundigen Stelle eingereicht werden:
- Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells
- Lebenslauf (tabellarisch) inklusive relevanter (Arbeits-)Zeugnisse
- Umsatzplanung
- Kapitalbedarf und geplante Kapitalakquise
Diese Punkte werden am besten in einem Businessplan zusammengefasst.
Aufbau der Prüfung
Eine solide Prüfung der Tragfähigkeit besteht aus mehreren Schritten.
- Prüfung des Gründungsvorhabens: Ist das Konzept realistisch und sind die notwendigen behördlichen Genehmigungen vorhanden?
- Persönliche Eignung: Ist der Gründer persönlich und fachlich qualifiziert, eine erfolgreiche Gründung auf die Beine zu stellen?
- Marktanalyse: Besteht ein Bedarf an dem Produkt oder der Dienstleistung an dem geplanten Standort? Ist der Markt durch Konkurrenz übersättigt?
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit: Ist die Gründung finanzierbar, das heißt: Decken sich Kapitalbedarf und Finanzierungskraft? Wie sehen die Umsatzerwartungen aus?
- Fazit und Gesamtbewertung: Beantwortung der Frage, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist.
Tipp: Falls Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen, auch kurzfristig, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als eine fachkundige Stelle anerkannt.
Weitere Definitionen von Fachbegriffen finden Sie in unserem Gründerlexikon.
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