Schufa bedeutet Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Entgegen der Meinung vieler ist sie aber keine staatliche Einrichtung, denn es handelt sich bei der SCHUFA Holding AG um ein Unternehmen. Jeder weiß: Ein Eintrag in der Schufa ist schlecht. Was viele nicht wissen: Welche Aufgaben hat die Schufa genau? Was bedeutet ein negativer Schufa-Eintrag, wie lange bleibt er gespeichert und was kann man dagegen tun?
1. Wieso speichert die Schufa Daten?
Die Schufa hat sich die elektronische Sammlung und Ausgabe von Informationen zur Bonität zur Aufgabe gemacht. 1927 hat sie eine Schutzgemeinschaft gegründet, innerhalb derer sie Zahlungserfahrungen von Unternehmen speichert und an andere Unternehmen weitergibt. Auf diese Weise sollen Unternehmen vor Zahlungsausfällen geschützt werden.
2. Darf die Schufa meine Daten speichern?
1985 wurde die Schufa-Klausel per Gerichtsbeschluss eingeführt. Dieser besagt, dass kundenbezogene Daten nur im Einverständnis mit dem jeweiligen Kunden an die Schufa weitergeleitet werden dürfen. Im Jahr 2010 wurde hinzugefügt, dass Daten im Fall von gerichtlichen Urteilen oder einer Vollstreckung ebenfalls an die Schufa übermittelt werden dürfen.
3. Wofür braucht man die Schufa?
Viele Unternehmen nehmen die Dienstleistungen der Schufa in Anspruch. So vertrauen beispielsweise Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und viele weitere auf die Informationen der Schufa und fragen die Bonität eines Kunden ab, beispielsweise bei der Finanzierung von Sachgütern, der Bezahlung in Raten oder beim Kauf im Onlinehandel. Auch für den Abschluss vieler Mobilfunkverträge ist eine Schufa ohne negative Einträge notwendig.
4. Kann ich meine Schufa selbst abfragen?
Sie wissen nicht, ob Sie eine Schufa ohne negative Einträge haben und möchten bei der Kreditbeantragung keine Überraschung erleben? Seit 2010 können Sie diese einmal pro Jahr kostenlos selbst abfragen. Auf der Website der Schufa finden Sie unter „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ ein Formular, mit dem Sie die kostenlose Datenübersicht anfordern können. Wird eine weitere Schufa-Abfrage innerhalb eines Jahres gewünscht, kann diese gegen eine Gebühr eingeholt werden.
5. Wer darf meine Schufa noch abfragen?
Nur Vertragspartner der Schufa dürfen auch Schufa-Auskünfte abfragen. Um Vertragspartner zu werden, muss das Unternehmen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, worunter auch die des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes fallen. Vermieter haben z.B. kein Recht dazu, verlangen aber oft von den potenziellen Mietern, selbst eine Auskunft vorzulegen. Übrigens können Sie sich auf der Website der Schufa einen persönlichen Online-Zugang anlegen und dort einsehen, wer Ihre Daten angefragt hat.
6. Schufa ohne negative Einträge – wie geht es weiter?
Eine „saubere“ Schufa ist oft eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln und Darlehen der KfW oder anderen Krediten. Wenn Sie diese erfüllen und eine gute Geschäftsidee haben, steht der Beantragung von Fördermitteln für die Beratung sowie eines Kredites nichts mehr im Wege. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese auch genehmigt werden. Besonders wichtig ist ein überzeugender Businessplan, der gemeinsam mit einem Berater erstellt werden kann.
7. Negative Schufa – was nun?
In vielen Fällen ist der Schufa-Eintrag Folge einer nicht beglichenen Kreditkartenzahlung. In diesem Fall wird der Eintrag nach drei Jahren gelöscht, sofern die offene Forderung beglichen wurde. Ist hingegen eine Privatinsolvenz Grund für den Schufa-Eintrag, wird diese erst nach sechs Jahren, nach der sogenannten Wohlverhaltensphase, gelöscht. Mit Beendigung der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner von seinen Schulden befreit.
8. Kann ein negativer Schufa-Eintrag auch schneller gelöscht werden?
Die Wohlverhaltensphase dient dem Zweck, dass der Schuldner Verantwortung übernimmt und Regeln befolgt, um wieder als vertrauenswürdiger Kreditnehmer zu gelten oder durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. Bei einem kurzfristigen Zahlungsausgleich innerhalb von sechs Wochen kann der Schufa-Eintrag vorzeitig gelöscht werden. Dafür darf die Forderung nicht mehr als 2.000 € betragen und der Gläubiger muss die Zahlung der Schufa mitteilen. Im Fall einer Privatinsolvenz kann sie auf drei Jahre verkürzt werden, wenn nach den ersten drei Jahren 35% der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen wurden.
9. Gründung trotz negativer Schufa – ist das möglich?
Eine Gründung ist auch mit negativer Schufa möglich – sofern Sie keine staatlich subventionierten Fördermittel oder Kredite beantragen möchten. In den meisten Fällen, in denen ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt, ist der Schritt in die Selbständigkeit aber nicht aus eigener Kraft möglich.
10. Was ist Scoring?
Beim Scoring wird eine Wahrscheinlichkeit auf Basis von gesammelten Erfahrungen prognostiziert. Die Schufa berechnet also anhand der gespeicherten Daten, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nachkommt. Dies dient sowohl dem Schutz der Unternehmen als auch dem der Einzelperson vor Überschuldung. Zudem bietet es den Vorteil, dass Personen, die aufgrund der ersten Beurteilung keinen Kredit erhalten würden, trotzdem für eine Kreditvergabe in Betracht gezogen werden.
Haben Sie eine Schufa ohne negative Einträge und streben eine Existenzgründung an? Wir beraten Sie gerne über staatlich subventionierte Fördermittel unter der Rufnummer 0800 58 95 505 – kostenlos und unverbindlich.
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