Die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss nach dem deutschen Sozialgesetzbuch durch ein schriftliches Gutachten nachgewiesen werden und wird in erster Linie zur Beantragung für den Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit benötigt. Dieses Gutachten wird von einer sog. fachkundigen Stelle …
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