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Geldscheine

Gründerkredit jetzt auch bis 5 Jahre nach der Gründung!

Gute Nachrichten für Gründer: Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird ab dem 01.12.2015 für Gründer und junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach der Existenzgründung zur Verfügung stehen, dies bestätigte gestern die KfW-Bank. Bisher war der beliebte Gründerkredit der KfW nur für Unternehmen bis 3 Jahre nach der Gründung möglich.

Der ERP-Gründerkredit – Startgeld ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für Selbständige in Deutschland. Unternehmer erhalten bis zu 100.000 EUR zu einem effektiven Jahreszins ab 2,07%, je nach Laufzeit. Hierbei ist ein Eigenkapitalanteil nicht zwingend notwendig. Auch tilgungsfreie Anlaufjahre können in Anspruch genommen werden. (Eine detaillierte Übersicht, was genau gefördert wird und wie die Antragstellung abläuft, finden Sie hier.)

Mit dieser positiven Ausweitung der Richtlinien für Antragsberechtigte auf das StartGeld kommen nun noch mehr Gründer und Unternehmer in den Genuss einer staatlich subventionierten zinsvergünstigten Unternehmensfinanzierung. Bestehende Unternehmen können den Kredit für die Erweiterung ihres Geschäftsfeldes erhalten. Voraussetzung bleibt jedoch nach wie vor ein solider und überzeugender Businessplan.

Ein qualifizierter und erfahrener Gründungsberater kann Ihnen bei der Erstellung des Businessplans behilflich sein. Diese Beratungstätigkeit wird (je nach Bundesland) bis zu 80% gefördert.

Für weiterführende Informationen und kostenlose Beratung zu dem Thema „StartGeld der KfW“ steht Ihnen die Beraterhotline der Initiative „Deutschland startet“ täglich zur Verfügung. Oder prüfen Sie hier mit dem Fördercheck, ob Sie die Voraussetzungen für das StartGeld erfüllen.

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