Die Tourismusbranche bietet auch weiterhin gute Chancen für angehende Selbstständige, die ein eigenes Hotel gründen wollen. Neben verschiedenen Voraussetzungen und Genehmigungen ist die Standort-Wahl ein zentraler Faktor für die Erfolgsaussichten des Vorhabens. In die Auswahlkriterien sollten dabei allerdings nicht nur Überlegungen zu Touristenströmen, Saisonabhängigkeit oder gastronomischen Konzepten einfließen, sondern auch eine ausführliche Analyse der Konkurrenzsituation in der Region erfolgen. Für eine fundierte Einschätzung können beispielsweise die Gästezahlen des jeweiligen Touristenverbandes oder Erhebungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) oder anderen Branchenverbänden dienen. Außerdem spielt die Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur eine zentrale Rolle. Nicht nur die Anbindung an Autobahnen ist dabei wichtig, sondern auch die Erreichbarkeit des öffentlichen Nah- und Fernverkehrangebots.
Welche gesetzlichen Auflagen Gründer bei der Hotelgründung beachten müssen
Als angehender Hotelbetreiber müssen Existenzgründer nicht nur ein Beherbergungskonzept entwickeln, sondern auch ein klares gastronomisches Angebot definieren. Die Entscheidung, ob sich nur auf ein Frühstücksangebot beschränkt werden soll oder eine ganztägige Versorgung der Gäste angeboten wird, geht zudem mit der Entscheidung einher, ob nur Hotelgäste oder auch externe Gäste die Gastronomie nutzen können. Allerdings wird durch die Entscheidung, das Angebot breiter aufzustellen auch eine zusätzliche Genehmigung, die sogenannte Gaststättenerlaubnis (externer Link) notwendig.
Neben dem Antrag zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über notwendige lebensmittelrechtliche Kenntnisse
- Gewerbezentralregisterauszug
- Grundriss der Räumlichkeiten für den Gaststättenbetrieb oder Baugenehmigung
- Polizeiliches Führungszeugnis
In jedem Falle muss im Rahmen einer Hoteleröffnung eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Je nach Wahl der Rechtsform müssen bei der Anmeldung auch Gesellschaftsvertrag, Ausweispapiere der Gesellschafter sowie ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden.
Hinzu kommt, dass Betreiber eines Hotels, sofern sie zehn oder mehr Gäste beherbergen können, nach dem Beherbungsstatistikgesetz (BeherbStatG) der Auskunftspflicht für Erhebungen unterliegen. Weitere Regelungen greifen beispielsweise im Umgang mit Personal. Hier sind z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz zu nennen.
Fach- und Branchenkenntnisse für die Hotelgründung
Die Gründung eines Beherbergungsbetriebes stellt allerdings nicht nur hohe rechtliche Anforderungen an den Gründer, sondern erfordert darüber hinaus auch umfangreiches Wissen in verschiedenen weiteren Bereichen. Neben der Buchhaltung, dem Marketing oder der Personalführung sollten Existenzgründer bestenfalls auch erste Erfahrungen in der Kundenbetreuung mitbringen. Klar ist, dass Gründer nicht alle operativen Aufgaben alleine stemmen können. Daher sollte frühzeitig ein geeignetes Konzept erarbeitet werden, welche Aufgaben ausgelagert oder von qualifizierten Mitarbeitern übernommen werden können. Dennoch sollte der Wert von eigenen Erfahrungen und Kenntnissen innerhalb der Tourismus- und Gastronomiebranche nicht unterschätzt werden.
Falls für die Realisierung des Vorhabens externe finanzielle Mittel, zum Beispiel Bankkredite benötigt werden, empfiehlt sich eine Ausbildung oder ein Studium im angestrebten Gebiet. Da Banken bei Beherbergungs- und Gastronomiekonzepte ganz genau prüfen, haben Gründer mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Tourismuskaufmann bzw. Hotelfachmann oder einem Studium in Touristikmanagement deutlich höhere Chancen auf eine Finanzierung der Unternehmensgründung. Hinzu kommen allgemeine kaufmännische Fähigkeiten, die zum Beispiel über die Absolvierung von Fortbildungen erworben oder von Mitgründern oder Mitarbeitern abgedeckt werden können. Außerdem müssen sich Existenzgründer im Klaren darüber sein, dass je nach Organisation des eigenen Betriebes lange Arbeitszeiten durch die Öffnungszeiten und umfangreiche Kontakte mit unterschiedlichsten Kundengruppen auf sie zukommen können.
Da Servicequalität und Sauberkeit zentrale Erfolgsfaktoren für ein Hotel darstellen, muss der Gründer zudem die Personalakquisition detailliert planen und vorbereiten. Die Qualitäts- und Serviceansprüche der Gäste müssen von den potentiellen Mitarbeitern geteilt werden und bestenfalls durch Branchenerfahrungen belegt werden. Auch muss bei der Personalakquisition darauf geachtet werden, wie saisonal Spitzen oder Täler abgebildet werden können, ohne nach jeder Saison Personal freisetzen oder neu beschaffen zu müssen.
Angebote und Services herausarbeiten und definieren
Ein Hotel zu führen, bedeutet im ersten Schritt Zimmer zu vermieten. Die Hotelzimmer gelten als das Hauptprodukt und sollten entsprechend der Zielgruppe gestaltet sein. Dabei gilt, dass sich die Gestaltung der Zimmer eines Businesshotels beispielsweise grundlegend von der Einrichtung in einem Urlaubshotel unterscheidet. Je nach Standort kann auch eine Mischung aus verschiedenen Zimmerkonzepten der Schlüssel zum Erfolg sein, um beispielsweise in der Nebensaison in Urlaubsregionen attraktiv für Tagungen oder andere Businessevents zu sein. Der Gestaltung der Zimmer und der Ansprache verschiedener Kundengruppen folgt auch die Kalkulation der verschiedenen Zimmerkategorien. Aber auch die durchschnittliche Verweildauer je nach Zimmerkategorie muss dabei in die Kalkulation der Preise eingearbeitet werden. Gründer eines Hotels sollten eine ausführliche Analyse der Kundengruppen, Zahlungsbereitschaft, Reisedauer und Anforderungen sowie Wünsche ihrer Gäste vornehmen, um auch ergänzende Services und Angebote genau definieren zu können.
Selbstständig machen und Businessplan nicht vergessen
Neben Know-how innerhalb der Tourismusbranche oder der Gastronomie ist eine klare Struktur der Angebote und ein schlüssiges Konzept notwendig. Diese lassen sich durch einen Businessplan erreichen, welcher vor der Existenzgründung erstellt wird. In diesen gehören die detaillierte Analyse des Zielmarktes, des Wettbewerbs, der Zielgruppe, die Darstellung von Alleinstellungsmerkmalen wie auch der Kalkulation zur Sicherstellung einer profitablen Selbstständigkeit.
(Lesetipp: Businessplan erstellen für das eigene Hotel)
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, kann Fremdkapital aufgenommen und so die in Bezug auf Liquidität schwierige Anfangsphase überbrückt werden. Auch hierzu kann man den Businessplan verwenden. Da es insbesondere zu Beginn viele Fallstricke bei der Businessplan-Erstellung gibt, sollte diese Aufgabe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angegangen werden. Eine solche Beratung kann je nach Bundesland staatlich gefördert werden. Um herauszufinden, welche Förderung für Sie passend ist, füllen Sie einfach unseren kostenfreien Fördercheck aus.
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