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Eingerichtetes Wohnzimmer

Wer sich selbstständig machen möchte, dem bietet der Markt heutzutage viele Optionen. Ein Beruf, der in Deutschland immer bekannter wird, ist der des Home Stagers. Dieser bietet insbesondere für Existenzgründer vielfältige Möglichkeiten.

Was Existenzgründer als Home Stager erwartet

Wer sich als Home Stager selbstständig machen möchte, verschreibt sich beruflich dem Aufmöbeln von Immobilien, die sich schlecht verkaufen lassen. Bei einer Immobilienbesichtigung bestimmt häufig der erste Eindruck über den Verkauf. Fällt dieser negativ aus, entscheidet sich der potenzielle Kunde gegen den Kauf der Immobilie.

Hier kommt nun ein Home Stager ins Spiel. Dieser erkennt das Potenzial einer Immobilie und holt das Beste aus dieser heraus, indem er renovierungsbedürftige Räume aufwertet: Ob das Aufstellen neuer Möbel oder das Anbringen von Accessoires und hellen Tapeten, Home Stager kennen die Kniffe, um Immobilien zu verschönern und das Kaufinteresse zu wecken.

Der Beruf Home Stager ist in Deutschland zwar kaum bekannt, trotzdem sind bestimmte Aspekte im Rahmen einer Unternehmensgründung zu beachten – beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung

Erfolgreich selbstständig machen als Home Stager – Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

Bevor mit der Existenzgründung begonnen wird, sollten angehende Home Stager prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden sollte. Da es sich beim Home Staging um eine dauerhaft auf Gewinn orientierte Tätigkeit handelt, ist eine Gewerbeanmeldung häufig Voraussetzung. Ausnahmen bilden hier bestimmte Berufe wie z. B. Architekten oder Künstler. Diese haben den Status Freiberufler und sind von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit, es sei denn, es werden neben der gestalterischen Tätigkeit eigene oder auch fremde Erzeugnisse verkauft. Ist dies der Fall, ist auch von Freiberuflern zusätzlich ein Gewerbe anzumelden. Dementsprechend müssen Home Stager, die neben ihrer Dienstleistung z. B. Möbel verkaufen, diesen Teil der Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Businessplan-Erstellung ist auch für Home Stager Voraussetzung

Bevor der Status der Selbstständigkeit geklärt wird und evtl. eine Gewerbeanmeldung vorgenommen wird, sollte zunächst ein Businessplan erstellt und der Kapitalbedarf ermittelt werden. Denn insbesondere zu Beginn der Unternehmensgründung ist mit hohen Investitionskosten zu rechnen. Diese können bei Home Stagern bis zu 20.000 Euro für Materialien wie z. B. Tapeten oder Möbel betragen. Dieses anfänglich benötigte Kapital  wird von vielen Existenzgründern jedoch häufig unterschätzt. Eine mögliche Folge: Das Scheitern der Geschäftsidee. Damit dies nicht passiert, sollte ein professioneller Businessplan im Rahmen einer Existenzgründungsberatung erstellt werden. Diese kann auch staatlich gefördert werden.

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