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Smartphone mit einem Kursverlauf im Display

Die Volatilität der Kryptowährungen bringt einige auf die Idee, in den Handel mit Bitcoin & Co. einzusteigen. Es klingt zuerst ganz einfach. Sie müssen sich ein Konto bei einer Krypto-Börse erstellen, Fiatwährung (US-Dollar, Euro) einzahlen, Kryptowährungen wie Ethereum kaufen und anschließend auf einen Kursanstieg spekulieren.

Die Kurse werden teilweise von Nachrichten und Regierungen beeinflusst. Sollte die kürzlich veröffentlichte Genehmigung des Ethereum-Spot-ETF durch die US-Börsenaufsicht SEC den Ethereum Preis in Dollar positiv beeinflussen, können sie die Kryptowährung wieder gewinnbringend verkaufen. Aber ist dies eigentlich bereits eine gewerbliche Tätigkeit? Eine Frage, der wir in diesem Artikel auf den Grund gehen.

Muss ich für das Krypto-Trading ein Gewerbe anmelden?

Diese Frage brennt besonders den Neuinvestoren auf dem Herzen. Schließlich möchte sich niemand der Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Sollte nämlich eine Gewerbeanmeldung Pflicht sein und sie vergessen dies, fällt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € an. Erst einmal ist jedoch zu klären, ob dies für das Krypto-Trading relevant ist. An diesem Punkt können wir sagen: Es kommt drauf an.

Handeln Sie in eigener Sache, also mit Ihrem privaten Vermögen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Achtung! Unter Umständen müssen Sie beim Verkauf von Kryptowährungen den Differenzbetrag zwischen Einkauf und Verkauf zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dies ist der Fall, wenn Sie Bitcoin & Co. innerhalb eines Jahres wieder verkaufen (Haltefrist).

Jetzt kommt der springende Punkt zwischen gewerblicher und privater Tätigkeit. Sollten Sie neben dem Eigenkapital auch mit Fremdkapital handeln, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Neben der Einkommenssteuer fallen hier beispielsweise auch zusätzliche Gewerbesteuern an. Kurz und knapp: Handeln Sie mit Fremdkapital, müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt ein Gewerbe anmelden.

GmbH, KG, Aktiengesellschaft oder ein Einzelunternehmen?

In Deutschland gibt es zahlreiche Gesellschaftsformen, wie GmbH, Aktiengesellschaften oder auch das klassische Einzelunternehmen. Die Meinungen, welche Art des Gewerbes man für Krypto-Trading anmelden sollte, gehen weit auseinander. Gerade für Existenzgründer, die vielleicht sogar noch einem Haupt- oder Nebenjob nachgehen, eignet sich als Rechtsform ein Einzelunternehmen.

Das hat gleich mehrere Gründe. Einer davon ist sicherlich der finanzielle Aspekt. Als Einzelunternehmer gehen Sie zur Gemeinde und melden für 20 bis 60 Euro (abhängig von Gemeinde oder Stadt) ein Gewerbe an. Bei der GmbH brauchen Sie bei der Gründung eine Stammeinlage von 25.000 Euro, wovon 12.500 Euro sofort eingezahlt werden müssen.

Außerdem sind Sie bei einer Gesellschaft ein Angestellter, in Ihrem Fall wohl der Geschäftsführer. Wie jeder andere Angestellte auch, erhalten Sie ein monatliches Gehalt. Obendrein erhalten Sie einmal jährlich eine Gewinnausschüttung der GmbH. Als Einzelunternehmer können Sie jederzeit hingegen über den Gewinn verfügen.

Fazit – Mit dem richtigen Wissen Fallstricke vermeiden

Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Krypto-Trading zu verstehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Handeln Sie also ausschließlich mit Ihrem eigenen Kapital, müssen Sie kein Gewerbe anmelden, dies gilt jedoch nicht beim Trading mit Fremdkapital. Die Wahl der geeigneten Unternehmensform hängt von individuellen Bedürfnissen und Plänen ab. Besonders für Neueinsteiger kann ein Einzelunternehmen eine kostengünstige und flexible Lösung darstellen, um in den Krypto-Markt einzusteigen.

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