Sachversicherung/Ertragsausfallversicherung
Gemeinsam mit der Betriebshaftpflichversicherung zählt die Sachversicherung (manchmal auch Firmen-Inhaltsversicherung oder Geschäftsinhalt-Versicherung genannt) zu den wichtigsten Versicherungen für Ihr junges Unternehmen. Sie schützt es vor verschiedenen Risiken, die Ihren Betrieb gefährden können.
Ähnlich wie die betriebliche Haftpflicht lässt sich auch die Sachversicherung/ Ertragsausfallversicherung in einzelne konkretere Bausteine aufteilen, die für Ihr Unternehmen interessant sein können. Um eine Übersicht darüber zu bekommen wie relevant die einzelnen Versicherungstypen für Sie sind, empfiehlt es sich, das Risiko für die jeweilige Schadensart in einer Skala (z.B. von 0 bis 5) abzuschätzen. Anschließend befassen Sie sich zunächst mit den Versicherungen, die die höchste Punktzahl aufweisen.
Individuell wählbare Bausteine der Sachversicherung/Ertragsausfallversicherung
Einige der am weitesten verbreiteten Bausteine von Sachversicherungen/Ertragsausfallversicherung finden Sie in dieser Aufzählung.
a. Betriebsunterbrechungsversicherung
Wenn der Betrieb Ihres Unternehmens aufgrund äußerer Umstände für einen längeren Zeitraum aussetzen muss, kann das zur Folge haben, dass die übrigen Erträge die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Zinsen usw., nicht decken können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt diese Fixkosten, solange keine Erträge erwirtschaftet werden können.
b. Einbruchdiebstahl und Raub
Industriegebiete sind aufgrund ihrer Abgeschiedenheit leider beliebte Ziele für Einbrecher. Je nachdem welche Sach- und Vermögenswerte Sie an Ihrem Unternehmensstandort lagern, ist es daher empfehlenswert sich mit einer Versicherung gegen Einbruchdiebstahl und Raub zu beschäftigen. Diese springt ein bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines angemeldeten Gebäudes oder Grundstückes. Bei Bedarf kann der Versicherungsumfang erweitert werden und ebenfalls Raub auf Transportwegen sowie Vandalismus nach einem Einbruch abdecken.
c. Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung deckt Schäden an versicherten Gegenständen ab, die zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Als solche kann sie eine sinnvolle Ergänzung des allgemeinen Versicherungsschutzes sein. Dies gilt vor allem für Produktionsstätten die mit erhitzten Gütern umgehen.
d. Glasversicherung
Die Glasversicherung kommt für Beschädigungen an der Außen- und/oder Innenverglasung durch Zerbrechen auf, z.B. an Glasscheiben, Schaufenstern oder Türscheiben sowie an Glasbausteinen und Wandspiegeln. Zumeist sind in der Versicherung Einsetzarbeiten und Notverglasung enthalten. Auch individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung sind möglich (zum Beispiel für das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur).
Individuelle Informationen zum Thema Absicherung
Wir helfen Ihnen gerne aus der Vielzahl der Möglichkeiten, die richtige Absicherung für Ihr Unternehmen auszuwählen: Kontakt
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e. Leitungswasserversicherung
Die Standortwahl ist für Existenzgründer keine leichte Aufgabe. Oft ist die Auswahl durch Finanzlimits, die Größe der Objekte und die Verkehrsanbindung begrenzt, weshalb Kompromisse eingegangen werden müssen. Gerade junge Unternehmen nutzen gerne Altbauten, bei denen Heizungs- und Wasserrohre bereits lange in Gebrauch sind. Ist eines dieser Rohre irgendwann defekt und tritt Wasser aus, können die Kosten schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Hier kann Sie die Leitungswasserversicherung schützen.
Sie deckt Schäden an versicherten Objekten durch Leitungswasser ab, das aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, einer Warmwasser- bzw. Dampfheizung oder einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist. Nicht jedoch solche, die aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser) entstehen.
f. Maschinenversicherung
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Schäden, die zum Beispiel durch menschliches Versagen, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder aber durch technische Störungen entstanden sind. Sie schützt vor den finanziellen Schäden, die durch unvorhergesehene Sachschäden an stationären und fahrbaren Maschinen entstehen, die sich auf den Betriebsgrundstücken oder Einsatzgebieten befinden, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind. Dabei deckt sie entweder die Kosten von Wiederinstandsetzungsmaßnahmen ab oder im Falle eines totalen Maschinenausfalls den finanziellen Schaden. Letzterer wird anhand des Zeitwertes der betreffenden Maschine berechnet, also dem Wert, den die Maschine zum Schadenzeitpunkt tatsächlich noch hat. Besonders interessant ist die Maschinenversicherung, wenn Sie in Ihrem Unternehmen Maschinen von hohem Wert nutzen.
g. Sturmversicherung
Blitzeinschläge, Orkanböen und sintflutartige Regenfälle: Immerhin 70 Prozent aller Sturm- und Orkanschäden entstehen an Gebäuden. Ob dabei ein umgefallener Baum das Dach beschädigt oder der Keller durch Regen geflutet wird – für den Eigentümer kann ein Sturm schnell teuer werden. Wenn eine Wetterstation in der betreffenden Gegend mindestens Windstärke acht misst, springt diese Versicherung für entstandene Schäden an den versicherten Objekten ein.
h. Versicherungen für Mitarbeiter
Eine wichtige Ressource Ihres Unternehmens sind nicht nur Sach- und Vermögensgüter, sondern auch Ihre Mitarbeiter. Daher sollten Sie sich nicht davor scheuen, diese Ressource angemessen abzusichern. Eine solche Absicherung kann zudem ein Mittel zur Mitarbeiterbindung und -motivation sein. Zu den gängigsten Versicherungen für Mitarbeiter zählen zum Beispiel die betriebliche Unfallversicherung, die betriebliche Altersversicherung oder neue Altersvorsorgemöglichkeiten.
i. Vertrauensschadenversicherung
Ein Sprichwort lautet „Man schaut den Menschen nur vor den Kopf.“ Unternehmer können nicht immer die Gedanken und Absichten ihrer Mitarbeiter kennen. So ist es nicht auszuschließen, dass Mitarbeiter mit kriminellen Hintergedanken dem Unternehmen Schaden zufügen, indem sie Ihr Vertrauen missbrauchen. Für die Kosten, die durch einen solchen Vertrauensmissbrauch (z.B. durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte) entstehen, kommt die Vertrauensschadenversicherung auf.
Achtung: Versicherungspflichtig bei Gebäuden, Büroräumen oder Sachgegenständen wie Autos oder Maschinen ist, soweit vertraglich nicht anders geregelt, sehr oft der Eigentümer und nicht der Mieter. Sind Sie also nur Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines Objektes, sollten Sie mit dem tatsächlichen Eigentümer Kontakt aufnehmen, um die Schadensersatzforderungen zu klären.
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