Gerade in strukturschwachen Gebieten (GWR-Gebiete) können Unternehmen nicht zurückzuzahlende Fördermittel erhalten, wenn sie in Mensch und Maschine investieren. Bis zu 40 % der Investitionssumme bekommen Unternehmen gefördert, wenn die Investitionen über 200.000 EUR liegen.
Fördermittel – so einfach ist es nicht
Im ersten Moment hört es sich gut an, dass Unternehmen Gelder zurück bekommen, wenn sie in Anlagevermögen und Personal investieren. Doch die Gelder, die vom Staat oder aus der EU kommen, sind immer zweckgebunden, d. h. die Auszahlung der Fördermittel ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So wird keine Investition zu 100 % gefördert. Den anderen Teil muss das Unternehmen aus Eigenmitteln oder aus einer Fremdfinanzierung beisteuern. Und es muss schriftlich dargelegt werden, dass die Investition auch einen positiven Effekt auf die Region und/oder die Umwelt hat. Sonst gibt es keine Fördermittel.
Suche und Beantragung der Fördermittel
Das richtige Fördermittelprogramm zu finden, ist gar nicht so einfach, da es zigtausende von verschiedenen Förderprogrammen gibt, die sich sowohl regional als auch inhaltlich stark unterscheiden. Helfen kann hier ein Unternehmensberater, der sich auf das Thema Fördergelder spezialisiert hat. Er ist auch behilflich bei der Beantragung der Fördermittel. Neben dem eigentlichen Förderantrag benötigt der Unternehmer meist auch noch eine Finanzierung eines Teils der Investitionssumme. Hierfür braucht das Unternehmen einen ausgereiften und bankfähigen Businessplan. Auch hier kann der Unternehmensberater weiterhelfen.
Regionale Fördermittel für Investitionen
Die Höhe der Zuschüsse ist häufig abhängig von der Region, in der die Investition getätigt werden soll. Strukturschwache Räume wie der gesamte Osten Deutschlands, aber auch Gebiete wie Dortmund und Mönchengladbach werden besonders hoch gefördert. Die Einteilung der Förderhöhe erfolgt in Form sogenannter GRW-Gebiete. Wenn ein Unternehmen eine neue Produktionsstätte eröffnen möchte, lohnt sich ein Blick auf die Karte. Wenige Kilometer weiter kann es Fördermittel bis 40 % geben.
Ein Fördermittel-Beispiel
Ein Unternehmen in den neuen Bundesländern will in eine Maschine investieren, die Bohr- und Abwasserschlämme aus der Metallverarbeitung so bearbeitet, dass daraus Spänebriketts hergestellt werden, die wiederum als Sekundärrohstoff genutzt werden können.
Die Investition hat ein Finanzierungsvolumen von 1 Mio. EUR. Die verwendete Technik ist innovativ. Die Finanzierung der Anlage über Fördermittel kann folgendermaßen erfolgen:
- 10 % Investitionszuschuss, also 100.000 EUR
- 20 % Investitionszuschuss für Umweltmaßnahmen, also 200.000 EUR
- 10 % Modellprojektzuschuss, also 100.000 EUR
- 45 % Innovationskredit mit 100 % Auszahlung, also 450.000 EUR
- 15 % Eigenmittel, also 150.000 EUR
Das bedeutet, dass fast die Hälfte der gesamten Investition über Fördermittel finanziert wurde.
Fördermittel für Existenzgründer
Selbstverständlich können auch Existenzgründer Fördermittel für Investitionen beantragen. Ist der Gründer räumlich flexibel und liegen die Investitionen über 200.000 EUR, lohnt sich der Blick auf die Förderkarte (GRW-Gebiete). Hilfestellung bei der Beantragung der Fördermittel kann ein Gründungsberater leisten, der sowohl den Businessplan erstellt, als auch die Anträge für die Fördergelder bearbeitet. Auch hierfür gibt es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Fördermittel für Beratung
Wer sich lieber auf sein Kerngeschäft konzentrieren möchte und die Beantragung der Fördergelder einem Experten überlässt, der kann hierfür auch Fördermittel beantragen. Egal ob die Beratung vor der Gründung oder nach dem Start der gewerblichen Tätigkeit erfolgt, können Fördermittel beantragt werden. Die Beratungen nach der Gründung werden über das BAFA gefördert. Je nach Bundesland werden 80 % der Beratungskosten gefördert.
RPW-Fördermittel in NRW
Ein interessantes Fördermittel-Programm ist das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RPW). Dieses fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (externer Link) sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.
Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D-Fördergebiete). Weitere Ziele sind die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Erstmaliger Erwerb bzw. Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung,
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
- Maßnahmen in den Bereichen Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind,
- Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach Art der Maßnahme und Ort des Investitionsvorhabens. In C-Fördergebieten beträgt die Förderhöhe für kleine Unternehmen 30 %. Mehrere Fördermaßnahmen können kombiniert werden, sodass eine Förderung bis 75 % möglich ist.
Fördermittel: Experten helfen weiter
Wenn Sie größere Investitionen planen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen, um herauszufinden, ob Sie Fördermittel erhalten können. Wir bringen Sie mit einem Experten zusammen, der Sie umfassend betreut.
Unter unserer kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 erhalten Sie darüber hinaus noch mehr Informationen über Fördermittel bei der Existenzgründung.
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