Bei der Existenzgründung sind Gründer mit der Entscheidung konfrontiert, die passende Rechtsform für ihr Unternehmen zu wählen. Als eine der beliebtesten Rechtsformen gilt die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), für die man allerdings ein relativ hohes Stammkapital einzahlen muss. Die meisten Gründer gehen von 25.000 Euro aus. Doch bereits die Hälfte reicht aus, um am Markt als GmbH agieren zu können.
Wenn man als Unternehmer vorhat, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, muss in Deutschland ein gewisses Stammkapital aufgebracht werden. Als Stammkapital wird die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, welche wiederum im Gesellschaftsvertrag festgehalten sind, beschrieben. Das Stammkapital dient dem Schutz von Gläubigern und unterliegt besonderen Pflichten, wenn es um die Aufbringung und Höhe dessen geht.
Die Bedeutung des Begriffs Stammkapital
Mit Stammkapital ist die Kapitaleinlage einer GmbH bezeichnet, wobei die einzubringende Höhe des Stammkapitals davon abhängt, welche Haftungsmasse die Gesellschafter für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erbringen haben. Hier ist das Stichwort “Haftung” besonders wichtig, denn diese Rechtsform für Unternehmen garantiert einen Haftungsumfang in Höhe des eingebrachten Stammkapitals. Andersherum gesagt, gibt das Stammkapital einen Wert an, bis zu welchem die Gesellschaft für alle entstandenen Schäden haften muss.
Welchen Nutzen das Stammkapital hat
Der Nutzen des zu hinterlegenden Stammkapitals ist recht einfach zu benennen: Die Eigentümer der GmbH müssen nicht mit ihrem Privatvermögen für verursachte Schäden haften. Daher lässt sich die Bezeichnung “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” auch einfach ableiten. Das Stammkapital dient hier als eine Absicherung von etwaigen Gläubigern und soll Sicherheit für eben diese garantieren. Der Mindestwert von 25.000 Euro kann dabei jederzeit erhöht werden, um beispielsweise die Kreditwürdigkeit oder die Abwendung einer Insolvenz zu sichern. Diese Erhöhung bedarf einer Gesellschafterversammlung mit anschließendem Beschluss dessen.
Aufbringung der Einlagen
Sofern mehrere Existenzgründer sich in einer Unternehmung zusammenschließen, müssen diese gemäß ihrer im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geschäftsanteile ihre Einlagen leisten. Die Summe der Einlagen ergibt dann das Stammkapital. In der Regel werden die Einlagen als Bareinlagen getätigt. Dieser Weg ist der unbürokratischste und erfolgt per Überweisung auf das Gesellschaftskonto.
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, das Stammkapital in Form von Sacheinlagen zu tätigen. Dies setzt aber ein aufwändiges Feststellungsverfahren voraus, welches nach § 5 Abs. 4 GmbHG geregelt wird. Ergänzt wird dieses Verfahren mit einem Sachgründungsbericht, welcher den Marktwert der Vermögensgegenstände darlegt. Sacheinlagen können beispielsweise sein:
- Rechte, Patente, Marken oder Lizenzen
- Wertpapiere oder Forderungen gegen Dritte
- Unbewegliche Dinge wie Grundstücke und Immobilien
- Bewegliche Dinge wie Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge oder Waren
- Bereits bestehende Unternehmen oder Gesellschaften
Grundsätzlich ist ebenfalls eine Mischform als Bar- und Sacheinlagen möglich. Bei Sacheinlagen sollten sich Existenzgründer dazu dringend Beratung von einer fachkundigen Stelle einholen.
Erhaltung des Stammkapitals
Durch die Mindesthaftung einer GmbH sind die Gesellschafter demnach grundsätzlich verpflichtet, die Stammeinlage zu erhalten. Sofern das Gesellschaftsvermögen nicht mehr in voller Höhe erhalten ist, ist es den Gesellschaftern untersagt, weitere Ausschüttungen an die Gesellschafter zu tätigen. Sofern das Stammkapital nicht mehr in voller Höhe vorliegt, muss bei der Hälfte des verbleibenden Stammkapitals eine Einberufung aller Gesellschafter stattfinden. Sobald kein Stammkapital mehr verbleibt, muss umgehend ein Insolvenzantrag gestellt werden, damit sich die Gesellschafter nicht haftbar machen.
Stammkapital in der Bilanzierung und der Liquidation
In der Bilanzierung wird das Stammkapital nach §42 I GmbHG als “gezeichnetes Kapital” ausgewiesen. Dabei wird es auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt und ist Teil des Eigenkapitals. Hierbei sollte gemäß § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB der Nennwert erfasst werden.
Bei der Liquidation einer GmbH wird das verbleibende Stammkapital auf die Gesellschafter gemäß ihren Gesellschaftsanteilen verteilt und ausgezahlt. Bei diesem Vorgang gehört ebenfalls die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (externer Link) und es wird ein Sperrjahr ausgerufen, wo Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Nach Ablauf der Sperrfrist kann die GmbH ordentlich liquidiert werden.
Besonderheit: Gründung einer GmbH mit einer Stammeinlage von 12.500 Euro
Es gibt die Möglichkeit, eine Gesellschaft zu gründen, ohne dass die vollen 25.000 Euro an Stammkapital initial eingezahlt werden müssen. Hier reichen 12.500 Euro aus, um die GmbH in das Handelsregister eintragen zu lassen. Hier ist jedoch wichtig, dass nach der formellen Gründung das Stammkapital auf 25.000 Euro aufgestockt wird, damit die private Haftung der Gründer entfällt. Solange nicht das gesamte Stammkapital eingezahlt wurde, haften die Gründer nach wie vor privat. Da dies in der Regel vermieden werden soll, werden nach und nach die Einlagen der Gründer aufgestockt.
Nach § 5a GmbHG kann ebenfalls eine Unternehmergesellschaft, kurz UG, gegründet werden. Dies ist bereits mit einer Stammeinlage von einem Euro möglich. Von solch geringen Einlagewerten ist klar abzuraten, da die Liquidität eines Unternehmens sonst stark gefährdet wäre.
Die im Volksmund “Mini-GmbH” genannte Unternehmensform kann nach Aufstockung des Stammkapitals auf 25.000 Euro im Handelsregister zu einer GmbH umfirmiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mindestens 25 % der Gewinne einzubehalten und damit die Aufstockung des Stammkapitals zu gewährleisten. Bis zur Umfirmierung wird die Unternehmergesellschaft als UG (haftungsbeschränkt) ausgewiesen.
Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen
Existenzgründer, die sich nicht sicher sind, welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, sollten sich im Vorfeld fachkundig beraten lassen. Insbesondere wenn das Eigenkapital knapp ist, lohnt es sich, früh nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit das Unternehmen aufzubauen. Ob die Rechtsform der GmbH dafür vorausgesetzt werden muss, hängt von vielen Faktoren ab, welche im Rahmen einer Existenzgründungsberatung beleuchtet werden können. Eine solche Beratung kann auch staatlich gefördert werden, sodass Sie bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen. Machen Sie jetzt unseren kostenfreien Fördercheck und erfahren Sie, welche Fördergelder Sie erhalten können.
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