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Vor einer Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach der „richtigen“ Rechtsform für das eigene Unternehmen. Die Bezeichnung “richtige” darf dabei nicht fehlinterpretiert werden: Häufig gibt es mehr als eine Rechtsform, die infrage kommt. Denn nicht selten verändert sich die Passgenauigkeit im Laufe der Unternehmensentwicklung. Die zur Existenzgründung heute passende Rechtsform muss nicht zwangsweise in fünf Jahren auch noch passen. In diesem Artikel werden einzelnen Rechtsformen genauer erläutert und dargelegt, welche Faktoren in die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform mit einspielen.

Faktoren der Entscheidungsfindung

Wenn eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, für welche Rechtsform man sich als Existenzgründer entscheidet, sollten bestimmte Faktoren unbedingt berücksichtigt werden.

Unternehmerische Unabhängigkeit

Zunächst können sich Unternehmensgründer die Frage stellen, welchen Stellenwert es für sie hat, autarke Entscheidungen treffen zu können. Rechtsformen wie das Einzelunternehmen, die Ein-Personen-GmbH und die Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) punkten durch die uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit des Unternehmers. Dieser ist dann alleiniger Inhaber bzw. Gesellschafter und Geschäftsführer.

Gegen diese Rechtsformen spricht ausbleibendes Kapital und Know-how von außen: Wer Dritte am Geschäft beteiligen und Kapital über Gesellschaftsanteile einwerben oder das Know-how Dritter integrieren möchte, der ist mit einer klassischen GmbH besser beraten. Denn bei dieser gilt: weniger Freiheit, aber mehr Kapital und Know-how.

Formalitäten

Entrepreneure kämpfen zu Beginn meist allein bzw. als kleines Team. Aufwendige Verwaltungsprozesse können einen großen Anteil der Ressourcen in Anspruch nehmen. Zu Beginn der Tätigkeit eignen sich daher oftmals eher aufwandsarme Rechtsformen, die ausreichend Zeit für die Ausübung des Kerngeschäfts lassen. Erst mit dem Wachstum des Unternehmens wird dann ein Umschwung in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen.

Kapitalgesellschaften zeichnen sich in der Regel durch ein umfassenderes Regelwerk aus, das berücksichtigt werden muss. Beschlussfassung, Einberufung, Dokumentation von Gesellschafterversammlungen – all das kann Existenzgründer zu Beginn unnötig überfordern. Hier sind die Vorteile und Nachteile abzuwägen. Personengesellschaften wie die Einzelunternehmung und OHG sind in der Regel einfacher zu handhaben und kommen auch mit weniger Auflagen in Bezug auf Buchhaltung und Steuerfragen daher. Dadurch sind sie zu Beginn nicht selten günstiger im Unterhalt als Kapitalgesellschaften. Der Gründungsprozess an sich sollte dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zwar ist die Einzelunternehmung mit der Gewerbeanmeldung gegen geringe Gebühr deutlich kosten- und zeitsparender im Vergleich zur notariellen Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH, dies sollte jedoch nicht entscheidungskritisch sein.

Haftung

Rechtsformen mit beschränkter Haftung können den Eindruck völliger Entlastung von Verantwortung vermitteln. Dem ist nicht ganz so. Wahr ist: Werden Ansprüche gegen die Gesellschaft – zum Beispiel eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und Eingetragene Genossenschaft – geltend gemacht, haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage und die Gesellschaft nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Die private Haftung bleibt dabei aus. Dies ist jedoch nicht immer der Fall: Handeln die Gesellschafter fahrlässig, haften sie ebenso mit ihrem Privatvermögen. Auch bei einer Fremdkapitalaufnahme über Banken fordern diese regelmäßig eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter.

Einzelunternehmer, Personengesellschafter (u. a. OHG, GbR) und Komplementäre bei der KG haften stets mit ihrem Privatvermögen.

Steuerliche Vorteilhaftigkeit

Dieser Punkt lässt sich kurzum unbefriedigend beantworten: Es gibt nicht das eine steuersparende Modell. Je nach Gewinnhöhe und Betriebsausgestaltung ist mal die eine, mal die andere Rechtsform steuergünstiger. Es empfiehlt sich daher, nachzurechnen, welche Form vorteilhafter ist und im Zweifel einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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Die Rechtsform gibt Dritten teils Auskunft, mit wem man es zu tun hat. Kapitalgesellschaften, allen voran die gängige GmbH, vermitteln das Gefühl von Seriosität und Professionalität. Zudem spielen die Kapitalgesellschaften eine Rolle im internationalen Kontext. Einzelunternehmer hingegen stehen mit ihrem Namen und Privatvermögen für die Qualität ihrer Leistungen ein, was ebenfalls ein gutes Zeichen sein kann.

Dreht sich das Geschäftsmodell jedoch um Vertrauen und man möchte eine möglichst persönliche Bindung zu seinen Kunden aufbauen, dürfte eine eindrucksvolle GmbH oder AG das falsche Mittel sein.

Buchführung

Schlichte Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder komplette Buchführung samt Jahresabschluss? Die beim Punkt Formalitäten erwähnten Vorgaben für verschiedene Rechtsformen unterscheiden sich auch in Bezug auf die Buchführung. Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Doch auch Freiberufler sollten einen Überblick über die eigene finanzielle Situation haben. Diese können sich in der Regel jedoch mit deutlich geringeren Steuerberatungskosten begnügen und haben keine Publizitätspflicht.

Letztere trifft auf Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG und Eingetragene Genossenschaft) zu und verpflichtet u. a. zur Einreichung der Bilanz samt Anhang beim Handelsregister. Für einige Gesellschaften gibt es zudem eine kostspielige Prüfpflicht. Eine Erläuterung hierzu findet sich im Handelsgesetzbuch.

Kapital

Zum einen gibt es Mindestkapital, was in Kapitalgesellschaften eingebracht werden muss. Bei der UG (haftungsbeschränkt) liegt dieses bei einem Euro, bei der GmbH sind es 25.000 Euro und bei der AG 50.000 Euro. Diese Einlagen sollten bestenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden können.

Zum anderen geht es um die Kapitalbeschaffung: Investoren werden ungern in Personengesellschaften investieren, die das Kapital unkontrolliert entnehmen können. Handelt es sich also um ein kapitalintensives Gründungsvorhaben mit Absicht der Investorenbeteiligung, sollte dies bereits zu Beginn in die Überlegungen zur Rechtsform einbezogen werden.

Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Für individuelle Beratung sollten Existenzgründer stets einen Rechtsanwalt oder Existenzgründungsberater mit entsprechender Expertise hinzuziehen. Denn Fehler bei der Wahl der passenden Rechtsform können nicht nur teuer werden, sondern im schlimmsten Fall das Aus der Existenzgründung bedeuten und zur persönlichen Haftung führen. Ein geeigneter Berater kann kostenfrei über unseren Service „Beratersuche“ ermittelt werden.

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One thought on “Die passende Rechtsform für die Existenzgründung wählen

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