Bis zum 31. März bewerben
Die mit 150.000 Euro höchstdotierte Auszeichnung dieser Art nach dem Zukunftspreis des Bundespräsidenten wird im kommenden Jahr zum siebten Mal verliehen. Hierfür ruft das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung ab sofort bis zum 31. März diesen Jahres die Bewerbungsfrist aus. Am 29. Februar 2016 erfolgt dann die Verleihung in der Düsseldorfer K21 Kunstsammlung.
Der Forschungspreis wird hierbei in den drei Kategorien „Ehrenpreis“, „Nachwuchs“ und „Innovation“ vergeben. Für die Kategorien „Ehrenpreis“ und „Nachwuchs“ müssen Kandidaten von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbänden oder Stiftungen vorgeschlagen werden. Nur in der Kategorie „Innovation“ können Einzelforscher oder Teams sich auch selbst um die Auszeichnung bewerben. Alle Vorschläge und Bewerbungen werden vom Wissenschaftsministerium entgegengenommen.
Kriterien für die Ehrung sind neben großem wissenschaftlichen Potenzial auch exzellente Forschungsarbeiten mit konkretem Praxisbezug. In der Kategorie „Ehrenpreis“ wird die Wissenschaftsministerin von NRW, Sylvia Schulze, eine Person benennen, die durch leidenschaftliches Engagement als Schrittmacher für nachhaltige Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft agiert. Für die Kategorie „Nachwuchs“ stehen promovierte Nachwuchswissenschaftler bis 35 Jahre mit ihren besonders relevanten Arbeiten zu zentralen Fragen der Gesellschaft oder mit herausragendem Praxisbezug im Vordergrund. Allerdings ist Voraussetzung, dass die Kandidaten keine eigene unbefristete Professur innehaben, jedoch an einer Hochschule, in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder in der Forschungsabteilung eines Unternehmens in NRW arbeiten. Der Preis in dieser Kategorie ist mit 50.000 Euro dotiert. In der Kategorie „Innovation“ können sich sowohl Einzelpersonen als auch Teams mit ihren bereits in der Praxis erfolgreichen Ideen bewerben, wenn ihr Projekt Wohlstand und Wohlergehen für die Gesellschaft erwarten lässt und sich auf technische und soziale Innovationen in Feldern gesellschaftlicher Herausforderungen fokussiert. Hierbei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt des Vorschlags oder der Bewerbung der überwiegende Teil des Teams in NRW forschen oder arbeiten muss, um teilnehmen zu können. Die Dotierung für die Kategorie „Innovation“ beläuft sich auf 100.000 Euro.
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