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Erleichterung in der Versicherungspflicht für Kleinselbstständige

In Deutschland nehmen Krankenkassen bis zu 60 % Zuschlag von Mitgliedern, die nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen. Mit einem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung diesen Zuschlag nun auf 12 % kürzen. Dies wird vor allem Kleinselbstständige und Existenzgründer entlasten. Denn innerhalb der freiwilligen Versicherung wird der Beitrag nicht nach den Einkommen berechnet, sondern nach einem fiktiven Mindestbeitrag, der teilweise weit über 200 Euro liegen kann. Es hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass viele Kleinselbstständige und Existenzgründer teilweise nicht in der Lage waren, ihre Beiträge zu zahlen. Dadurch ergeben sich zum einen Beitragsrückstände, zum anderen kommt noch ein Säumniszuschlag von 5 % pro Monat hinzu. So ergibt sich nach 4 Jahren Beitragsrückständen und auf Basis des Mindestbeitrags ein Schuldenberg in Höhe von bis zu 9.000 Euro, mit Säumniszuschlag steigen die Schulden auf bis zu 19.500 Euro.

Innerhalb der privaten Versicherungen liegen die Beitragsrückstände im Jahr 2012 nach vorläufigen Zahlen bei rund 745 Mio. Euro mit gut 144.000 säumigen Zahlern. Für die privaten Versicherer ist ein Notlagentarif im Gespräch, deren Prämie bei 100 Euro liegen soll. Leistungen in diesem Notlagentarif werden nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen. Der Versicherer kann nach Rückzahlung der Beiträge seinen alten Vertrag wieder aufnehmen.

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