Arbeitnehmer, die sich ein zweites Standbein neben dem Hauptberuf aufbauen möchten, können sich nebenberuflich selbstständig machen. Diese Option ist in Deutschland ein beliebter Weg in die berufliche Unabhängigkeit. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: während man durch den Hauptjob finanziell abgesichert ist, kann man seine Geschäftsidee zunächst auf dem Markt testen. Viele Existenzgründer verfolgen mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit auf lange Sicht das Ziel, hauptberuflich selbstständig zu arbeiten. Damit dies gelingt, muss einiges beachtet werden.
Viele Existenzgründer, die eine Unternehmensgründung im Nebenerwerb angehen, arbeiten ihre Ideen bis ins kleinste Detail aus. Häufig wird dabei die finanzielle Planung vernachlässigt, dabei ist diese von großer Bedeutung und schon kleine Änderungen können viel bewirken. Wer zum Beispiel alte Verträge kündigt oder Tarife wechselt, kann einiges an Geld einsparen. Zudem gibt es auch im Bereich der nebenberuflichen Selbstständigkeit Förderprogramme und Förderkredite, auf die zurückgegriffen werden kann. Wer diese in Anspruch nehmen möchte, sollte an eine rechtzeitige Beantragung denken.
Selbstverständlich verfügen einige Existenzgründer, die sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, über ausreichend Eigenkapital, um sich selbst zu finanzieren. Zudem gibt es zahlreiche Bereiche, in denen die Existenzgründung auch mit wenig Eigenkapital möglich ist. Insbesondere Projekte im Onlinebereich erfordern meist nur wenige finanzielle Mittel und können häufig aus eigener Tasche finanziert werden. Wer allerdings offline gründen möchte, z. B. mit der Eröffnung eines Restaurants, muss mit höheren Investitionen rechnen. Diese können jedoch nur wenige Gründer stemmen. Eine Möglichkeit der Geldbeschaffung ist die Kreditaufnahme. Diese Option sollte aber gut überlegt sein, denn nebenberuflich selbstständige Existenzgründer haften bei der Aufnahme eines Kredits mit ihrem Privatvermögen.
Was eine Existenzgründung im Nebenerwerb ist
Was eine hauptberufliche Selbstständigkeit bedeutet, ist für viele klar. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sieht dies anders aus. Dabei gibt es auch für diese Gründungsart genaue Regeln. Zur Definition der nebenberuflichen Selbstständigkeit wird meist die Arbeitszeit herangezogen. Diese darf eine Wochenarbeitszeit von 18 Stunden nicht überschreiten. Zudem gilt, dass die Arbeitszeit in der Hauptbeschäftigung wesentlich höher sein muss als in der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Auch darf das Gehalt der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht höher sein als das der hauptberuflichen Beschäftigung. Gegenüber diversen Kassen oder Ämtern muss glaubhaft gemacht werden können, dass man ausschließlich in Teilzeit selbstständig ist.
Nebenberuflich selbstständig machen mit Plan
Existenzgründer, die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, müssen ihre Unternehmensgründung zunächst planen und bestimmte Stellen über den Nebenberuf in Kenntnis setzen. Dazu gehört auch die Information an den Arbeitgeber. In den meisten Arbeitsverträgen existiert eine Regelung bezüglich Nebenbeschäftigungen, aus diesem Grund ist es wichtig, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Neben dem Arbeitgeber muss auch die Krankenkasse über das Vorhaben informiert werden. Das Entgelt aus der nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit kann möglicherweise in die Beitragsrechnung eingehen. Dies liegt dann vor, wenn die nebenberufliche Tätigkeit in Bezug auf Einkommen oder Arbeitszeit überwiegt und insgesamt als hauptberuflich eingestuft wird. Wer dies nicht beachtet und den Kontakt zur Krankenkasse nicht pflegt, dem drohen hohe Nachzahlungen.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass sich Gründer im Nebenerwerb selbst kranken- und pflegeversichern müssen. Bei einem Angestelltenverhältnis übernimmt dies der Arbeitgeber. Für die Anmeldung ist zunächst zu bestimmen, ob eine freiberufliche oder gewerbliche Selbstständigkeit vorliegt. Unter freiberufliche Selbständige fallen folgende Berufsgruppen:
- Therapeuten und Menschen in therapeutenähnlichen Berufen
- Künstler und Personen, die künstlerischen Tätigkeiten nachgehen
- Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure
- Volkswirte und Betriebswirte, die beratend tätig sind
Das Gebiet der gewerblichen Tätigkeiten umfasst alle weiteren Berufsfelder wie z. B. das Handwerk, der Handel mit einem Ladengeschäft sowie der Vertrieb im Internet.
Der Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit kann auch der Schritt in eine spätere hauptberufliche Selbstständigkeit sein. In Deutschland ist dieser Weg sehr beliebt. Dies ist nicht verwunderlich, da die Existenzgründung im Nebenerwerb die Möglichkeit bietet, die Geschäftsidee finanziell abgesichert zu testen. Häufige Fragen, die sich Existenzgründer stellen sind z. B. : Ist meine Geschäftsidee markttauglich? Und wer ist meine Zielgruppe? Sollte die Unternehmensgründung scheitern, bleibt die Hauptbeschäftigung im Angestelltenverhältnis weiterhin bestehen und man ist als gescheiteter Gründer finanziell abgesichert.
Damit die Existenzgründung im Nebengewerbe gelingt, sollte ein professioneller Businessplan angefertigt werden. Dieser hilft dabei, die Stärken und Schwächen der Geschäftsidee zu erkennen. Zudem konkretisiert ein Businessplan die Besonderheiten des Produkts, die finanzielle Planung und die Wettbewerbssituation. Der Geschäftsplan ist daher auch ein wichtiges Dokument bei der Fördermittel- und Kreditbeantragung. Die Businessplan-Erstellung im Rahmen einer Existenzgründungsberatung wird übrigens auch gefördert.
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Heutzutage ist es sehr schwierig Nebenberuflich erfolg zu haben! Daher sollte man sich das gründlich überlegen!
Lieben Gruß
Jasmin
Hallo Jasmin, das ist richtig, eine Existenzgründung ist immer ein großer Schritt. Jedoch kann ein professioneller Businessplan hier helfen. Z. B. bei der Beantragung von Krediten. Gerne können Sie uns kostenfrei anrufen unter: 0800 / 58 95 505 , wir informieren Sie sehr gerne über Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nebenerwerbsgründung.
Viele Grüße aus der Redaktion
Ich bin so dankbar auf diese Webseite gestoßen zu sein. Danke für diesen tollen Artikel.
Grüße Tilda