Technikaffine Start-ups und Unternehmen mit maximal zehn Jahren Geschäftstätigkeit erhalten durch die BAFA-Förderung bis zu 60 Prozent ihrer Messekosten zurück. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Hannover Messe auf dem gemeinschaftlich betriebenen Stand der jungen innovativen Unternehmen.
Fakten zur BAFA-Förderung
Hinter der Abkürzung BAFA steht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches die verschiedensten Fördermodelle für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereithält. Die Beteiligung am Gemeinschaftsstand junger innovativer Unternehmen wird zudem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt. Von der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begünstigt sind Start-ups beziehungsweise juristische eigenständige Unternehmen mit Innovationskraft bei Neuentwicklungen seitens Produkt oder Verfahren. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
- Der förderfähige Betrieb muss seinen Sitz in Deutschland haben und seine Geschäfte in der BRD tätigen.
- Qualifiziert sind entweder Start-ups aus dem Technologiesektor oder Firmen, die seit maximal zehn Jahren bestehen.
- Die Zahl der Mitarbeiter darf 50 nicht überschreiten, ebenso muss der Jahresumsatz unterhalb von zehn Millionen Euro liegen.
Welche Kosten werden durch die Förderung beglichen?
Die BAFA-Förderung kommt für alle vom Messeveranstalter geforderten Kosten zu 60 Prozent auf. Einzige Bedingung: Die berechneten Beträge für Standaufbau und Miete müssen sich auf eine Beteiligung am Gemeinschaftsstand der jungen innovativen Unternehmen beziehen.
Wie nachfolgendes Beispiel beweist, dürfte sich der Antrag auf die Förderung der BAFA insbesondere für junge Start-ups lohnen: Der Veranstalter stellt pro Quadratmeter 564 Euro in Rechnung und schreibt eine Mindestgröße von sechs Quadratmetern vor. Ohne Förderung schlägt dieses Format mit 3.384 Euro zu Buche. Mit Inanspruchnahme der Förderleistungen bleiben davon lediglich 1.354 Euro übrig.
So nehmen innovative Start-ups günstig an der Hannover Messe teil
Die Teilnahme an der Hannover Messe muss bis spätestens acht Wochen vor Messebeginn bei der Deutschen Messe angemeldet werden. Die Anmeldung muss sich explizit auf die Beteiligung am Gemeinschaftsstand der jungen innovativen Unternehmer beziehen.
Gleichzeitig stellen Interessenten einen Bewilligungsantrag auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Amt prüft anschließend die Förderfähigkeit und stellt die Bewilligung aus.
Weitere Informationen: Junge innovative Unternehmen – HANNOVER MESSE (externer Link)
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