Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsgesetz und Bürokratiebremse
Im Anschluss an die im Dezember beschlossenen „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ tätigt das Bundeskabinett nun die ersten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien, indem sie sowohl den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes als auch eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip „One in, one out“ beschließt. Die ab Juli in Kraft tretende Bürokratiebremse soll zusätzlichen Bürokratieaufbau vermeiden, indem bei künftigen Belastungen, die durch notwendige neue Regelungen entstehen, diese im gleichen Umfang innerhalb eines Jahres an anderer Stelle abgebaut werden müssen. Zusammen mit einem Entlastungspaket für Bürger, Existenzgründer, Mittelstand und Unternehmen in der Wachstumsphase in Form der Befreiung von entbehrlichen Berichts-, Melde- und Informationspflichten soll eine jährliche Gesamtentlastung von 744 Mio. Euro entstehen, die durch weitere zügig folgende Gesetzesinitiativen und Maßnahmen noch vergrößert werden soll.
Das Bürokratieentlastungsgesetz sieht hierzu nicht nur die größere Befreiung kleiner Unternehmen von bisherigen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung vor; durch angehobene Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um 20% sollen 140.000 Unternehmen um 54 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Für Existenzgründer ist eine Anhebung der Meldepflicht nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro geplant, damit diese später als bisher in Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden. Ebenso wird erstmalig ein Schwellenwert von 800.000 Euro in die Umweltstatistik eingeführt und die Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik werden angehoben, um weitere Unternehmen von der Meldepflicht auszunehmen.
Weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Reduktion von Berichts- oder Mitteilungspflichten sind ebenso im Bereich Energiewirtschaft durch z.B. Einführung eines zentralen Registers für Elektrizitäts- und Gaswirtschaft bei der Bundesnetzagentur sowie die Modernisierung des Bundesstatistikgesetzes geplant. Im Steuerrecht soll dies u.a. durch Vereinfachung des Faktorverfahrens im Lohnsteuerabzug bei Ehegatte oder Lebenspartner verwirklicht werden. Auch werden die europäischen Vergaberichtlinien in das deutsche Recht umgesetzt, sodass eine anwenderfreundlichere und einfache Gestaltung des öffentlichen Beschaffungswesens möglich wird; der elektronische Datenaustausch in Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte wird in diesem Rahmen künftig verbindlich, indem vollständige Auftragsunterlagen für den uneingeschränkten Abruf unentgeltlich mit Hilfe der grundsätzlich elektronischen Einreichung von Angeboten zur Verfügung gestellt werden müssen.
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