Wird eine Existenzgründung und die Einstellung von Mitarbeitern geplant, ist es sinnvoll, sich vorab mit dem Arbeitsrecht, speziell mit dem Kündigungsschutz auseinanderzusetzen. So kann späterer Ärger im Betrieb vermieden werden.
Eines der wichtigsten Gesetze im deutschen Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses schützt Mitarbeiter vor einer ordentlichen, d.h. fristgemäßen Kündigung, die nicht „sozial gerechtfertigt“ ist. Für den Existenzgründer als Arbeitgeber bedeutet dies, dass er im Falle der Kündigung eines Mitarbeiters einen gesetzlich legitimen Kündigungsgrund haben muss. Diese können sein:
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
Existenzgründer: Voraussetzungen beim Kündigungsschutzgesetz beachten
Damit das KSchG für den Arbeitnehmer greift, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein. Zum einen muss das Arbeitsverhältnis, welches der Arbeitgeber beenden will, zum Zeitpunkt einer schriftlichen Kündigung länger als sechs Monate bestehen. Zum anderen darf es sich bei der Existenzgründung nicht um einen Kleinbetrieb handeln.
Ein Kleinbetrieb liegt nach einer Faustformel dann vor, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb nicht mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Minijobber zählen dabei mit 0,5. Arbeitnehmer, die mehr als 20 Stunden wöchentlich, aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, zählen mit 0,75. Einen Sonderfall stellen so genannte Alt-Arbeitnehmer dar. Hierbei handelt es sich um solche Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2004 eingestellt wurden. Gibt es hiervon aufgrund der oben dargelegten Zählweise insgesamt mehr als fünf, haben diese Alt-Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem KSchG, alle übrigen (Neu-Arbeitnehmer) besitzen diesen Schutz nicht, solange der Betrieb nicht wiederum insgesamt mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Autor: Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt
Bei Fragen zu rechtlichen Themen bei der Existenzgründung, können Sie unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierbei erhalten Sie eine rechtliche kostenlose Einschätzung eines erfahrenen Anwalts.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)
Ich überlege mir schon seit Längerem eine Firma zu gründen. Vielen Dank für den Hinweis, sich vorab mit dem Kündigungsschutz auseinanderzusetzen. Sogar mit gutem Businessplan gibt es oft bestimmte Risiken.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Existenzgründung und Kündigungsschutz. Meine Schwester sucht eine Rechtsberatung, um sich bei der Gründung richtig abzusichern. Gut zu wissen, dass Arbeitgeber nur legitime Kündigungsgründe für eine Kündigung innerhalb des Kündigungsschutzgesetzes angeben können.