Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Solo-Selbstständige und Freiberufler mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Bundesprogramm (EFS plus) durch leichten Zugang zu Bildungsleistungen. Solo-Selbstständige haben durch das EFS plus Programm Kompass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Weiterbildungen und passgenaue Qualifizierungen finanziell fördern zu lassen. Die Initiative, sich selbstständig machen zu wollen, reicht in den meisten Fällen nicht aus. Die Konkurrenz ist groß. In den ersten zwei Jahren nach der Unternehmensgründung wird oft deutlich, dass noch zahlreiche Entwicklungsphasen durchlaufen werden müssen und möglicherweise Weiterbildungen notwendig sind. Daher benötigen auch Solo-Selbstständige qualifizierte und maßgeschneiderte Schulungen, um langfristig auf dem Markt bestehen zu können.
In dem vorliegenden Beitrag wird das EFS plus Programm Kompass näher erläutert und die wesentlichen Voraussetzungen und Abläufe des Programms zusammengefasst.
Was genau ist KOMPASS?
Kompass (externer Link) ist ein Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und hilft Solo-Selbstständigen dabei, sich widerstandsfähig gegen mögliche Probleme zu positionieren und zukunftssicher aufzustellen. Die berufliche Existenz zu sichern sowie die Festigung des Geschäftsmodells steht an erster Stelle. Dies äußert sich durch eine weitreichende, einfach zugängliche Finanzierung von spezifischen Qualifikationen und Weiterbildungen. Solo-Selbstständige haben dadurch einmal im Jahr die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung bis zu 4.500 Euro für geeignete Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Ein sogenannter Qualifizierungsscheck können Solo-Selbstständige innerhalb von zwölf Monaten erhalten.
Kompass: Voraussetzungen für Solo-Selbstständige
- Wohnsitz in Deutschland
- Ausgeübte Tätigkeit in Deutschland
- Tätigkeit muss mindestens seit zwei Jahren am Markt bestehen
- Selbstständigkeit im Haupterwerb
- Maximal eine Vollzeitstelle an Mitarbeitenden
- Kein „Kompass“ Qualifizierungsscheck innerhalb der letzten zwölf Monate
Welche Qualifizierungen und Weiterbildungen werden tatsächlich gefördert?
Die Schulungen von mindestens 20 Stunden werden bezuschusst und sollen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Art der Förderung hängt von den individuellen Bedürfnissen der Einzelunternehmer ab, beispielsweise fachspezifische Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Grundlagen oder auch digitale Fertigkeiten. Wesentliche Voraussetzungen:
- Entscheidend sind die berufsbezogenen, relevanten Inhalte der Weiterbildungen oder Qualifizierungen.
- Es wird vorausgesetzt, dass die Solo-Selbstständigen die erlernten Inhalte beruflich anwenden werden.
Förderfähig sind insbesondere persönliche sowie fachliche Kompetenzen. Unter fachlichen Kompetenzen werden Wissen und Fähigkeiten erlernt, die zur Bewältigung der jeweils fachlichen Aufgabengebiete notwendig sind. Fachliche Kompetenzen können berufsbezogen oder auch nicht berufsspezifisch sein. Berufsbezogene fachliche Kenntnisse haben immer einen Bezug auf den jeweiligen Beruf. Die nicht berufsbezogenen fachlichen Kompetenzen sind für zahlreiche Berufe relevant. Darunter fallen unter anderem Marketing, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Digitalisierung sowie juristische und versicherungstechnische Fragestellungen.
Persönliche Kompetenzen umfassen soziale, personale und methodische Kenntnisse. Für die eigene Weiterentwicklung sind personale Kenntnisse wie zum Beispiel Selbstreflexion, Stressresistenz, Entscheidungsfähigkeit und Selbstbewusstsein entscheidend für den langfristigen Unternehmererfolg. Des Weiteren haben soziale Kompetenzen ebenfalls einen großen Einfluss auf Solo-Selbstständige und Existenzgründer. Darunter fallen:
- Kommunikation
- Kooperation
- Konfliktmanagement
- Teamfähigkeit
- Empathie
- Kritikfähigkeit
Unter methodischen Kompetenzen werden für die Lösung von Problemstellungen und zur Beschaffung von Informationen benötigt, um entsprechende Ziele zu erreichen. Dazu gehören:
- Planungs- und Organisationsfähigkeiten
- Präsentationstechniken
- Rhetorik
- strategisches und kritisches Denken
- Problemlösungsfähigkeiten
- Zeit- und Selbstmanagement
Personen mit methodischen Kenntnissen sind in der Lage, komplexe Aufgaben zu strukturieren, Entscheidungen auf der Basis von Fakten und Daten zu treffen sowie effiziente Arbeitsprozesse zu entwickeln.
Welche Weiterbildungen und Qualifizierungen werden nicht gefördert?
- Bewegung (u.a. Pilates, Tauchkurse, Schwimmkurse)
- Kund und Kultur (u.a. Kurse im Bereich Gesang, Malerei oder Instrumentalunterricht)
- Ernährung (Diabetes-Präventionskurse und Ernährungsberatungskurse)
- Sprachen
- Erholung und Entspannung (u.a. Meditation, Achtsamkeitskurse, Yoga)
Höhe des Zuschusses
Die Solo-Selbstständigen oder auch Freiberufler erhalten die Unterstützung als einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann aufgrund verschiedener Kriterien variieren. Für verschiedene Zielregionen gilt Folgendes:
- Für fortgeschrittene Regionen (einschließlich der alten Bundesländer Berlin und Leipzig außer Trier und Lüneburg) können Einzelunternehmer bis zu 40 Prozent der Kosten bereitgestellt werden.
- Für Gebiete in Übergangsregionen (einschließlich der neuen Bundesländer mit den Regionen Trier und Lüneburg) können Einzelunternehmer bis zu 60 Prozent der Kosten in Anspruch genommen werden.
Der Zuschuss beträgt maximal 4.500 Euro (netto).
Die Laufzeit des „Kompass“- Programm: 15.10.2022-30.04.2026
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Förderschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Förderung konzentriert sich langfristig auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, fördert Existenzgründungen und das Unternehmertum und unterstützt Unternehmen dabei, sich auf Veränderungen in den Arbeitsmärkten und in der Wirtschaft flexibel anpassen zu können und dabei innovativ zu bleiben.
Was geschieht, wenn die geplante sechsmonatige Weiterbildung nicht erfolgreich durchgeführt wurde?
Können Weiterbildungsmaßnahmen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums abgeschlossen werden, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine Verlängerung aufgrund diverser Fälle wie Umzug, Krankheit oder Verlegung der Qualifizierung ist nicht möglich. Eine erneute Beantragung eines Qualifizierungsschecks kann nach Ablauf eines Jahres erneut beantragt werden.
Ablauf der Förderung
- Führung eines kostenlosen Beratungsgesprächs
- Erhalt eines Qualifizierungsschecks
- Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Weiterbildung mit Zertifikat
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle
- Abrechnung bei der zuständigen Stelle
Fazit
Der Start in die Selbstständigkeit ist oftmals schon in der Anfangsphase mit zahlreichen Hürden bestückt. Die Geschäftsidee zu realisieren, einen Businessplan zu erstellen, um Banken oder Investoren von den Geschäftsideen zu überzeugen, ist schon häufig ein emotionaler Kraftakt. Ist die erste Phase der Finanzierung sichergestellt, kann sich der Unternehmensgründer nach der Gewerbeanmeldung in der darauffolgenden Phase um die Festigung des Unternehmens kümmern. Darunter fallen in den ersten Jahren nach der Gründung häufig Weiterbildungsmaßnahmen und zusätzlicher Finanzierungsbedarf.
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