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Erfolgreich ein eigenes Kleingewerbe gründen

Erfolgreich ein eigenes Kleingewerbe gründen

Für wen ist die Gründung eines Kleingewerbes der richtige Weg?

Als Selbständiger sein eigener Herr zu sein, das ist für viele ein Traum, der immer wieder gedanklich ausgestaltet, abgewogen und vorübergehend wieder in die mentale Abstellkammer zurückgestellt wird. Zu groß scheinen die Risiken, die eine hauptgewerbliche Selbständigkeit mit sich bringt, denn die Gefahr des Scheiterns bleibt für viele der größte Stolperstein auf dem Weg zur Umsetzung ihrer Idee.

Oder das Angestelltenverhältnis soll nicht aufgegeben, sondern vielleicht einfach durch eine gewerbliche Tätigkeit von kleinem Umfang ergänzt werden. In diesen Fällen kann es die richtige Wahl sein, ein Kleingewerbe zu gründen.

Kleingewerbe gründen: Definition und Aspekte

Ein Kleingewerbetreibender führt laut Handelsgesetzbuch ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise (externer Link) eingerichteten Geschäftsbetrieb (externer Link) nicht erfordert“. Somit treffen viele Rechte und Pflichten des Kaufmanns nicht auf ihn zu, eine Gewerbeanmeldung muss jedoch trotzdem regulär vorgenommen werden.

Tatsächlich ist das „Kleingewerbe“ – alternativ auch als Kleinstgewerbe bezeichnet – keine Rechtsform im eigentlichen Sinne. Vielmehr nutzen Menschen, die ein Kleingewerbe gründen, in der Regel schlicht die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes – das Zahlen der Umsatzsteuer kann vermieden werden, wenn man ein Kleingewerbe gründet. Für den Kleinunternehmer besteht nur die Pflicht zur Erstellung einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einer Einkommenssteuererklärung, nicht jedoch die der doppelten Buchführung.

Wichtiges Kriterium für das Greifen der Kleinunternehmerregelung ist, dass der Umsatz des Vorjahres 22.000 € nicht übersteigt und er im laufenden Jahr wahrscheinlich nicht mehr als 50.000 € betragen wird.

Beispiel für die Gründung eines Kleingewerbes

Die 54-jährige Einzelhandelskauffrau Barbara Suchmann arbeitet bei einem großen Discounter in Vollzeit. In ihrer Freizeit fertigt sie leidenschaftlich gern Taschen aus Recyclingmaterial wie beispielsweise alten Tetrapaks und hat aus ihrem Freundes- und Verwandtenkreis positive Rückmeldung zu diesen individuellen Produkten erhalten.

Über eine Online-Plattform möchte sie ihre Taschen nun gegen Erlös an den Mann bringen und hierzu ein Kleingewerbe gründen. Sie entscheidet sich dazu, weil sie ihre Vollzeittätigkeit nicht aufgeben, auf der anderen Seite aber ein wenig zum bestehenden Gehalt hinzuverdienen möchte.

Da sie die Taschen allein anfertigt und ihr Umsatz im ersten geschätzt nur knapp 10.000 € betragen wird, entscheidet sie sich für die Kleinunternehmerregelung. Sie wird somit auch den Freibetrag von 24.500 € für die Zahlung der Gewerbesteuer unterschreiten und muss sich um diese Abgaben keine Sorgen machen.

Frau Suchmann ist zeitlich flexibel und kann durch die Gründung eines Kleingewerbes sowohl ihre Einkommensquelle durch die Angestelltentätigkeit ausüben als auch ihren Wunsch nach einer eigenständigen Tätigkeit leben.

Auch interessant: Kleingewerbe gründen – Vorteile und Nachteile

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