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Förderbank ermöglicht bessere Konditionen für Existenzgründer

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Zinsen für ihre Gründerkredite gesenkt. Am 27.06.2013 standen die Zinssätze noch bei 3,61 % für den ERP-Gründerkredit Startgeld und bei 1,71 % für den ERP-Gründerkredit Universell. Aktuell wurden die Zinssätze wieder gesenkt, nämlich auf 2,99 % für den ERP-Gründerkredit Startgeld (10 Jahre Laufzeit, 1. Jahr tilgungsfrei) und 1,21 % für den ERP-Gründerkredit-Universell (10 Jahre Laufzeit, 1. Jahr tilgungsfrei).

Beide Produkte dienen der Förderung von jungen Unternehmern und Existenzgründern, um in der Anfangsphase zum Beispiel den Finanzierung von Maschinen, Anlagen, Software und Patenten sowie die Beschäftigung von Personal zu ermöglichen. Dabei beläuft sich die maximale Fördersumme auf 100.000 € beim ERP-Gründerkredit Startgeld und 10. Mio. € beim ERP-Gründerkredit Universell.

Um den KfW-Kredit erfolgreich beantragen zu können, müssen die Antragssteller bei ihrer Hausbank einen professionell ausgearbeiteten Businessplan vorlegen. Dieser wird im Idealfall gemeinsam mit einem qualifizierten Berater erstellt. Wenn die Hausbank überzeugt ist, beantragt sie wiederum den Kredit bei der KfW.

Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, die Gründer keinen Eintrag in der Schufa haben.

 

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