Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt neuen Mikromezzaninfonds zur Verfügung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) stellt mit dem sogenannten Mikromezzaninfonds eine neue Möglichkeit zur Finanzierung einer Unternehmensgründung zur Verfügung. Ab sofort können Existenzgründer eine Summe von bis zu 50.000 € beantragen, die dann wirtschaftlich als Eigenkapital verbucht wird. Die Laufzeit für die Förderung beträgt zehn Jahre, die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr. Die Möglichkeiten, die der Mikromezzaninfonds bietet, richten sich vor allem an Existenzgründer, die ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben oder Ausbildungsplätze anbieten. Auch für gewerblich orientierte Sozialunternehmen und Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden, steht der Fonds zur Verfügung.
Da für die Aufnahme einer Summe aus dem Fonds keine Sicherheiten gestellt werden müssen, eignet sich der Mikromezzaninfonds vor allem für Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital.
Die Antragsstellung erfolgt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft, die eng mit den jeweiligen Bürgschaftsbanken der einzelnen Bundesländer zusammenarbeitet.
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