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Preis zeichnet herausragende und erfolgreiche Existenzgründer aus

Bis zum 15.09.2013 können sich Existenzgründer und Selbstständige noch für den 11. Hessischen Gründerpreis bewerben. Der Preis wird für Gründungen verliehen, die erfolgreich, innovativ und mutig sind. Umsatz und Gewinn sind dabei nicht von alleiniger Bedeutung. Die Kategorien lauten dementsprechend:

  • Mutige Gründung: In dieser Kategorie werden Existenzgründer ausgezeichnet, die aus einer schwierigen Lebenssituation heraus gegründet haben. Dazu zählen zum Beispiel die Gründung aus der Arbeitslosigkeit oder als Alleinerziehende/ r.
  • Geschaffene Arbeitsplätze: Der Preis in dieser Kategorie wird an Gründer verliehen, die durch ihr Unternehmen Arbeitsplätze gesichert und geschaffen haben.
  • Innovative Geschäftsideen: In dieser Kategorie werden Gründer ausgezeichnet, die mit einer neuen, innovativen Dienstleistungs- oder Produktidee an den Markt gegangen sind.

Für jede Kategorie werden zunächst 12 Halbfinalisten gewählt; von den insgesamt 36 Teilnehmern treffen dann neun im Finale aufeinander. Somit werden in jeder Kategorie die Plätze eins bis drei besetzt.

Die Gewinner erhalten weder Sach- noch Geldpreise, sondern ein Siegel und eine Urkunde sowie die Möglichkeit, über den Gründerpreis eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Um teilzunehmen, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • die Unternehmensgründung erfolgte zwischen 2008 und 2012
  • der Wohnsitz des Existenzgründers sowie der Unternehmenssitz liegen beide in Hessen
  • das gegründete Unternehmen ist erfolgreich, das heißt, dass der Gründer von den unternehmerischen Tätigkeiten leben kann und keine öffentlichen Gelder oder sonstige Förderungen bezieht

Die Bewerbungsfrist läuft bis 15.09.2013, die Preisverleihung findet im November statt.

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