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Die Ausschreibung richtet sich an Existenzgründer aus dem wissenschaftlichen Bereich

In Baden-Württemberg ist das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ erneut gestartet. Diese Maßnahme besteht seit 1995 und wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unterstützt. Das Ziel von „Junge Innovatoren“ ist es, Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter auf die Existenzgründung vorzubereiten. Die Anforderungen an die Bewerber für die Teilnahme an dem Förderprogramm sind die folgenden:

  • der Abschluss des Studiums bzw. die Beendigung der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter darf nicht länger als 18 Monate her sein
  • Promovierende dürfen sich erst nach der Abgabe ihrer Dissertation bewerben
  • Benennung eines Hochschullehrers als Mentor
  • das Verfahren bzw. Produkt, welches der Bewerber entwickelt hat, muss innovativ sein und auf einer eigenen Erfindung, Software oder auf technologischen Know-How aufbauen

Zudem muss ein fertiger Businessplan eingereicht werden, der im Idealfall unter Anleitung eines erfahrenen Beraters erstellt wurde.

Auch Teilnehmer des EXIST-Programmes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie können sich für „Junge Innovatoren“ bewerben.

Die Förderung enthält:

  • Coachingmaßnahmen zur Vermittlung von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen
  • die Zahlung einer Vergütung in Höhe von 50 % einer Stelle im TV-L 13 für die Dauer von zwei Jahren zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • bis zu 20.000 € für Sachmittel- und Investitionsausgaben
  • Möglichkeit zur kostenlosen Nutzung der universitären Einrichtungen und Infrastruktur

Abgabefrist für den Businessplan ist der 15.09.2013, der angestrebte Beginn des Förderprogrammes ist der 01.01.2014.

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