Das BAFA-Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bedeutet nicht nur finanzielle Erleichterungen für junge, innovative Unternehmen, sondern bringt auch Steuer-Vorteile für Investoren. Die Unterstützung setzt sich dabei aus einem Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss zusammen.
Steuerfreier Erwerbszuschuss für private Investoren
Private Investoren, die sich an einem Unternehmen beteiligen, erhalten im Rahmen des INVEST-Förderprogramms einen Erwerbszuschuss, welcher 20 % vom Venture Capital beträgt und steuerfrei erstattet wird. Für die Erwerbszuschuss-Gewährung wird eine Investition von mindestens 10.000 Euro vorausgesetzt. Jährlich können Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragt werden. Innerhalb eines Kalenderjahres können pro Unternehmen Anteile im Wert von bis zu 3 Millionen Euro bezuschusst werden.
Exitzuschuss als Steuervorteil für Kapitalgeber
In 2017 wurde das Fördermittel INVEST um den sogenannten Exitzuschuss ergänzt. Dieser sieht eine Steuerkompensation vor. Um Kapitalgebern einen effektiven Anreiz zu bieten, in Start-ups zu investieren, erhalten sie im Falle des Verkaufs der erworbenen Unternehmensanteile pauschal 25 % des Veräußerungsgewinns als Steuerausgleich. Die Summe ist dabei auf 80 % des ursprünglichen Investitionsbetrages beschränkt und der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen.
Insgesamt dürfen Erwerbszuschuss und Exitzuschuss den Gesamtwert der INVEST-Anteile des Kapitalgebers nicht übersteigen.
Welche Unternehmen und Investoren sind förderfähig?
Um als Start-up das Prädikat „förderfähig für INVEST“ zu erhalten, muss zuvor ein Antrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Mit dem Vorliegen der Förderfähigkeit können Start-ups ihren potenziellen Kapitalgebern einen Anreiz zur Finanzierung bieten und damit die Chancen auf Erhaltung und Weiterentwicklung ihres Unternehmens erhöhen.
Unternehmen haben einige konkrete Förderbedingungen zu erfüllen:
- Jünger als sieben Jahre
- Weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder -bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro
- Kapitalgesellschaft als Rechtsform mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), mindestens eine Zweigniederlassung (mit Eintrag ins Handelsregister) oder eine Betriebsstätte (mit Eintrag ins Gewerberegister) in Deutschland
- Zugehörigkeit zu einer „innovativen Branche“. Eine entsprechende Übersicht ist beim BAFA zu erhalten
Auch Investoren haben Voraussetzungen zu erfüllen:
- Natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht mit dem geförderten Unternehmen verbunden ist.
- Alternativ kann der Investor die Anteile auch über eine Kapitalgesellschaft (GmbH/UG) erwerben, sofern diese den Geschäftszweck des Eingehens und Haltens von Beteiligungen enthält, oder der Vermögensverwaltung und Beratung. An dieser GmbH/UG dürfen maximal zehn Gesellschafter (nur natürliche Personen), von denen mindestens einer volljährig sein muss, beteiligt sein.
- Die Anteile müssen vom Investor mindestens drei Jahre nach der Übernahme der Anteile gehalten werden.
Antragsprozess für den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Insgesamt kommt das Förderprogramm INVEST demnach kleinen Unternehmen und Start-ups sowie Investoren gleichermaßen zugute. Auch schafft dieser durch die entstehenden Arbeitsplätze einen positiven volkswirtschaftlichen Gesamteffekt. Der Wagniskapital-Zuschuss wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (externer Link) beantragt. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen im positiven Fall die Förderfähigkeit
Im Anschluss hat der Investor ebenfalls einen Online-Antrag beim BAFA zu stellen. Der Gesellschaftsvertrag sowie weitere Vereinbarungen wie z. B. ein Darlehensvertrag dürfen erst schriftlich geschlossen werden, wenn der Investor den Förderantrag gestellt hat. Dessen Bewilligung ist für die Vertragsunterzeichnungen nicht ausschlaggebend. Erst bei der Beantragung der Erstattung der 20 % des Investitionsvolumens sind die relevanten schriftlichen Dokumente vorzuzeigen.
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