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Innovation

Finanzielle Unterstützung für Gründer und Start-ups auf Landesebene möglich

Neben dem Bund und der Europäischen Union unterstützen auch einige Bundesländer junge Unternehmen mit den sogenannten “Innovationsgutscheinen”. Mit den Gutscheinen unterstützen die Länder kleine Unternehmen, Freiberufler und auch Start-ups in der Entwicklung von Innovationen.

Die Gutscheine sind Zuschüsse des Landes. Mit einer Förderquote von bis zu 80% wird das Risiko für den Unternehmer minimiert und bietet viel Raum für Erfindergeist und echte Neuerungen.

Innovationsgutscheine am Beispiel Baden-Württembergs:

Gutschein A wird für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die Machbarkeitsstudien, Marktrecherchen und technische Studien durchführen, ausgegeben. Diese Analysen müssen vor der Entwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahrensinnovationen nötig sein. Der Innovationsgutschein A beträgt maximal 2.500 €, 80% der Kosten der Studie werden gefördert. Das heißt bedeutet, bei einer Machbarkeitsstudie, die mindestens 3.125 € Kosten verursacht, bekommt das Unternehmen 2.500 € als Zuschuss vom Land. Die Nettokosten sind per Rechnung nachzuweisen.

Gutschein B richtet sich an umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschung, z. B. Konstruktionsleistungen oder der Entwurf und Bau eines Prototyps. Der Über den Innovationsgutschein B werden 5.000 €, jedoch maximal 50% dieser Forschungs- und Entwicklungskosten als Zuschussförderung vom Land gewährt.

Die Gutscheine A und B können kombiniert werden und ergeben somit eine Förderung in Höhe von maximal 7.500 €. Ebenfalls kombiniert werden können die Gutscheine A und B (Hightech).

Die Förderung kann für mehrere voneinander unabhängige innovative Projekte einmal im Jahr pro Projekt beantragt werden.

Mit Gutschein B (Hightech) werden Unternehmen gefördert, die nicht älter als 5 Jahre sind und sich mit Zukunftstechnologien beschäftigen. Gefördert werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in den folgenden Schwerpunkten:

  • nachhaltige Mobilität,
  • Umwelttechnologie & erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz,
  • Gesundheitswirtschaft / Lebenswissenschaften,
  • Informations- und Kommunikationstechnologie.

Mit dem Innovationsgutschein B (Hightech) bis zu 20.000 € Zuschuss möglich. Förderfähig sind analog zum Gutschein B 50 % der in Rechnung gestellten Kosten.

Die Innovationsgutscheine C sind Unternehmen aus der Kultur und Kreativwirtschaft vorbehalten. Hierzu zählen u. a. Architekten, Werbeagenturen und Pressefirmen. Es wird die Erstvermarktung von innovativen Produkten und Dienstleistungen begünstigt. Ebenfalls förderfähig ist der Schutz von geistigem Eigentum durch Marken- und Geschmacksmuster.

Kleine Agenturen mit, max. 9 Vollzeitbeschäftigten, weniger als 2 Mio. € Umsatz und einer Bilanzsumme unter 2 Mio. € werden gefördert. Der Umfang des Innovationsgutscheins C beträgt maximal 5.000 €, 50% der in Rechnung gestellten Kosten werden bezuschusst.

Jeder Antrag wird individuell bewertet, die Förderung kann zwischen 2.500 € und 20.000 € betragen.

Wie beantragt man einen Innovationsgutschein?

In einem Antrag wird das Projekt beschrieben, die Kosten aufgelistet und die Partner für die Umsetzung vorgestellt. Der Antragsteller kann außerdem eingeladen werden, um das Projekt vor einem Ausschuss zu präsentieren. Innerhalb weniger Tage wird über den Antrag entschieden, lange Wartezeiten entfallen.

Die Abrechnung des Innovationsgutscheines erfolgt nach Abschluss des Projektes zusammen mit einem Sachbericht, der Rechnung und dem Formular des Verwendungsnachweises.

Der direkte Weg zu den Innovationsgutscheinen:

Innovationsgutscheine in ausgewählten Bundesländern:

Eine Alternative zur den Fördermitteln der Länder stellt die Innovationsförderung des Bundes dar: www.inno-beratung.de

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