Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft
Das Land Baden-Württemberg bietet einen neuen Innovationsgutschein für Kreativunternehmer an, der den Kreativunternehmern den Markteintritt erleichtern soll. Der Innovationsgutschein C soll für die Erstvermarktung – z.B. für die Erstellung von Werbematerialen, Katalogen und Bedienungsanleitungen sowie Ausgaben für Messeauftritte, Teilnahmegebühren für Kultur- und Kreativwettbewerbe – von neuen, kreativen Produkten oder zum Schutz von geistigem Eigentum verwendet werden. Der Förderbetrag beläuft sich auf maximal 5.000 Euro und kann von Kleinstunternehmen und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit bis zu 9 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz, deren Hauptsitz in Baden-Württemberg ist, beantragt werden. Bei dem Innovationsgutschein C handelt es sich um ein Modellvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 500.000 Euro. Aus diesem Gesamtvolumen sollen bis zu 125 Innovationsgutscheine ausgegeben werden können.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)