Kapitalgesellschaft
Unter einer Kapitalgesellschaft wird eine Gruppe der Handelsgesellschaften verstanden, bei der nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern deren finanzielle Beteiligung an einem Unternehmen im Vordergrund steht. Personen, die sich an der Kapitalgesellschaft beteiligen möchten, müssen eine Kapitaleinlage einbringen, aber nicht persönlich tätig werden. Das Gegenstück zu der Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft.
Unter dem Begriff der Kapitalgesellschaft werden die folgenden Rechtsformen zusammengefasst: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmensgesellschaft (UG), die Aktiengesellschaft (AG) und die Limited Company by Shares (Ltd.).
Eigenschaften der Kapitalgesellschaft:
- Zusammenschluss von juristischen Personen
- gemeinsame Zweckverfolgung
- Mitglieder haften eingeschränkt
- Besteuerung über Körperschaftssteuer (bezieht sich auf Einkommen juristischer Personen und beträgt 15 %)
- Leitung durch Vorstand oder andere Gremien
- Eintragung in Handelsregister B
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