Haftung
Unter Haftung versteht man das Einstehen gegenüber Schuldverhältnissen mit dem eigenen Vermögen in Bezug auf Steuerschulden eines Unternehmens.
Jede natürliche und juristische Person, die den Haftungstatbestand erfüllt, kann Haftungsschuldner sein. In welchem Umfang Gesellschafter haften, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haften die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit den von ihnen eingebrachten Einlagen, während die Haftung bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) persönlich und damit uneingeschränkt ist.
Damit die Haftung zum tragen kommt, muss ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis bestehen; d.h. es muss eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt oder der Stadt, in dem das Unternehmen sitzt, bestehen. Dazu zählen auch steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge, Zinsen oder Verspätungszuschläge.
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