
Viele angehende Existenzgründer oder Jungunternehmen benötigen für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee Fremdkapital. Dies gilt sowohl für die Unternehmensgründung als auch für die Geschäftsübernahme einer bestehenden Firma im Rahmen einer Unternehmensnachfolge.
Da die Gründerfinanzierung rein mit Eigenkapital für die meisten Gründer oder Selbstständige nicht möglich ist, müssen also externe Gelder beschafft werden.
Hierzu gibt es in Deutschland sehr attraktive Förderdarlehen, z. B. das KfW-StartGeld, das man mit einem professionellen Businessplan und einem Finanzplan beantragen kann. Dies ist also auch möglich, wenn es noch keine Jahresabschlüsse gibt. Voraussetzung sind natürlich die Erfolgsaussichten des Geschäftsmodells und die im Finanzplan abgebildete Rentabilitätsvorschau, die den prognostizierten Gewinn für die nächsten drei Geschäftsjahre ausweist.
Eine mögliche Alternative zu einem Förderdarlehen ist die Gewährung einer sog. Kontokorrentlinie. Diese kann man mit dem Dispokredit einer Privatperson vergleichen. Hier wird das Konto um einen gewissen Betrag überzogen, für diese Überziehung werden Zinsen berechnet.
In diesem Artikel möchten wir erläutern, welche Vor- und Nachteile es für diese beiden Wege der Gründerfinanzierung gibt.
Gründerdarlehen und Kontokorrentlinie – Definition
Als Gründerdarlehen kommt neben verschiedenen Darlehen der Landesbanken (pro Bundesland) insbesondere das KfW-StartGeld infrage.
Bei dieser Möglichkeit zur Finanzierung einer Existenzgründung kann man einen definierten Betrag in Form eines Darlehens finanzieren lassen. Es wird eine feste Laufzeit vereinbart, in dem man den sog. Kapitaldienst leisten muss. Dieser setzt sich aus der Tilgungsrate und dem Zins zusammen. Diese Gesamtrate bleibt über die gesamte Laufzeit des Förderdarlehens immer gleich. Während die Tilgungsrate immer etwas höher wird, reduziert sich die Zinsrate von Monat zu Monat. Denn diese wird immer auf den offenen und bisher nicht zurückgezahlten Teil des Darlehens berechnet, der ja auch immer geringer wird. Die monatliche Gesamtsumme, die man an die Bank zurückführt, bleibt jedoch immer gleich.
Als Kontokorrentlinie bezeichnet man eine Kreditlinie oder einen Kreditrahmen, um den man sein Geschäftskonto bei einer Bank überziehen kann. Aus dem privaten Bereich kennt man diese Vorgehensweise auch als Dispokredit. In diesem Fall schließt man also keinen mehrjährigen Darlehensvertrag ab und zahlt z. B. über fünf Jahre die immer gleiche Summe aus Zins und Tilgung zurück. Im Rahmen eines Kontokorrentkredits zahlt man nur Zinsen auf den Betrag, um den man sein Konto überzieht. Wenn man sein Geschäftskonto im Plus hält, muss man keine Zinsen zahlen.
Beide Möglichkeiten zur Gründerfinanzierung können für ähnliche Verwendungszwecke eingesetzt werden. Beispielsweise um Ware oder Rohstoffe einzukaufen, eine Marketingstrategie auszuarbeiten, die Büromiete zu bezahlen oder die Gehälter des angestellten Personals überweisen zu können.
Für den jeweiligen Erhalt beider Finanzierungsinstrumente muss man einen professionellen Businessplan erstellen.
Gründerfinanzierung: Vor- und Nachteile eines Förderdarlehens
Ein Förderdarlehen wird, wie es der Name schon sagt, vom Staat gefördert. Mit diesen Darlehen sollen Neugründungen und Wachstumsvorhaben von Jungunternehmen gezielt gefördert und unterstützt werden. Der Staat erhofft sich durch die Finanzierung von Gründungsvorhaben natürlich die Entstehung von Arbeitsplätzen, die Einnahme von Unternehmenssteuern sowie allgemein eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Als Vorteile von staatlich geförderten Gründerdarlehen sind u. a. die folgenden zu nennen:
- Niedriger Zinssatz. Der berechnete Zinssatz liegt ca. 1,5 Prozentpunkte unter der Verzinsung klassischer Bankdarlehen.
- Mittelfristige bis lange Laufzeit: die Mindestlaufzeit des KfW-StartGelds liegt bei fünf Jahren. Es kann aber auch beispielsweise für eine Laufzeit von zehn Jahren beantragt werden.
- Niedrige monatliche Raten: aufgrund dieser langen Laufzeiten sind die monatlichen Raten natürlich deutlich kleiner als bei einer kürzeren Laufzeit.
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: Im Rahmen dieses Gründerdarlehens wird mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. D. h. in diesen 12 Monaten zahlt man nur die Zinsen, muss das Darlehen aber nicht zurückzahlen.
- Möglichkeit der Aufstockung: das Darlehen kann mehrfach beantragt und bis zu einem Volumen von 125.000 Euro abgerufen werden. Dieser Betrag gilt für alle Gesellschafter. Wenn man z. B. eine GmbH mit drei Gesellschaftern führt, können dreimal 125.000 Euro beantragt werden.
- Frühe Rückzahlung möglich: man kann das Darlehen auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen. Die sog. Vorfälligkeitsentschädigung ist sehr niedrig. Dabei handelt es sich um den Betrag, den man an die Bank zahlen muss, wenn man das Darlehen vorzeitig ablöst.
Dem gegenüber stehen auch gewisse Nachteile:
- Langer Zeitraum bis zur Auszahlung: Von der Genehmigung bis zur Auszahlung des Finanzierungsvolumens muss man mindestens acht Wochen einrechnen. Diese Dauer muss also in den Prozess der Beantragung eines Förderdarlehens eingerechnet werden. Man muss sich frühzeitig darum kümmern.
- Begrenzte Finanzierung von Betriebsmitteln: Im Volumen von 125.000 Euro können Betriebsmittel (Gelder für Gehälter, Marketing, Miete, Beratung, Softwarenutzung etc.) nur bis zur Höchstgrenze von 50.000 Euro beantragt werden.
Vor- und Nachteile einer Kontokorrentlinie
Das Einrichten einer Kontokorrentlinie hat nichts mit einer staatlichen Förderung zu tun. Vielmehr ist es eine reguläre Maßnahme zur Finanzierung, die man bei der eigenen Hausbank anfragen kann. Diese erlaubt es einem, das Geschäftskonto um einen Betrag von exemplarisch 20.000 Euro zu überziehen. Meist wird dieses Instrument eingesetzt, wenn die Liquidität zur Neige geht oder wenn ganz kurzfristig etwas finanziert werden soll.
Die Vorteile eines Kontokorrentkredits sind:
- Schnelle Inanspruchnahme möglich: Sobald die Überziehung des Geschäftskontos von der Bank genehmigt wurde, kann man die gewährte Summe in Anspruch nehmen
- Flexibilität: das Volumen kann nach Bedarf abgerufen und wieder zurückgezahlt werden.
- Viele Einsatzmöglichkeiten: der zur Verfügung stehende Betrag kann nach Absprache mit der Bank für nahezu alle Investitionen oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln eingesetzt werden
Jedoch hat eine Kontokorrentlinie auch erhebliche Nachteile:
- Extrem hoher Zinssatz: Die aufgerufenen Zinssätze liegen größtenteils im zweistelligen Bereich. Damit ist dies eine der teuersten Formen der Inanspruchnahme von Fremdkapital. Abhängig von der finanzierten Summe können die Kreditkosten für einige Monate höher sein als für ein Förderdarlehen mit einer jahrelangen Laufzeit.
- Bereitstellungszinsen: Die Zinslast kann sich noch erhöhen, indem die Bank einen sog. Bereitstellungszins aufruft. Da die Bank das Kapital dauerhaft vorhalten muss und nicht weiß, wann und in welcher Höhe es abgerufen wird, muss sie zusätzliche Gebühren erheben. Diese bewegen sich im einstelligen Prozentbereich.
- Schwierige Genehmigung: Bestandsunternehmen erhalten in der Regel ca. 25 % des Vorjahresumsatzes als Kontokorrentlinie. Wenn man also 100.000 Euro Umsatz erzielt hat, kann man das Konto um 25.000 Euro überziehen. Dies passiert allerdings nicht automatisch, sondern muss bei der Bank beantragt werden. Da man im Gründerumfeld derartige Umsätze ggf. noch nicht vorweisen kann, reduziert sich die Höhe des Kontokorrentkredits natürlich entsprechend.
- Schlechtes Image: generell hat diese Form der Finanzierung einen eher schlechten Ruf. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt eine größere Finanzierung anstrebt und in der Vergangenheit schon ständig das Konto überzogen hat, wirkt dies nicht sonderlich vertrauenswürdig.
Kapitalbedarfsplan für die Gründerfinanzierung erstellen
Es wird also schnell deutlich, dass ein Förderdarlehen ein deutlich attraktiveres Instrument zur Gründerfinanzierung ist. Es ist viel günstiger und verfügt über viele weitere positive Parameter.
Im Vorfeld einer Finanzierungsanfrage sollte man sich ganz genau mit dem Kapitalbedarfsplan befassen. In diesem wird zusammengetragen, welche einmaligen Investitionen man tätigen muss, um als Gründer starten oder als Jungunternehmen wachsen zu können. Zudem muss man auflisten, welche Betriebskosten der ersten Monate ggf. noch finanziert werden sollen. Beispielsweise, indem man im Liquiditätsplan die Zahlungsziele der Kunden berücksichtigt.
Fazit
Grundsätzlich sollte man ab einer angestrebten Finanzierungshöhe von rund 30.000 Euro immer versuchen, ein Förderdarlehen zu erhalten. Nur bei kleineren Summen, für die man nur wenige Tage oder Wochen das Konto überziehen muss, kann man über die Nutzung eines Kontokorrentkredits nachdenken. Die Voraussetzung ist natürlich, dass die eigene Hausbank einem diese Möglichkeit überhaupt anbietet.
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