Die Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine belastende Situation. Eine Existenzgründung kann eine Möglichkeit sein, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Glücklicherweise gibt es für Gründer staatliche Förderungen, die den steinigen Weg zum eigenen Unternehmen erleichtern. So können beispielsweise Gründer, die Arbeitslosengeld 1 (ALG 1 ) erhalten die Förderung mit dem Gründungszuschuss nutzen. Um diesen zu beantragen, muss eine Tragfähigkeitsbescheinigung, welche auch häufig fachkundige Stellungnahme genannt wird, der Agentur für Arbeit vorgelegt werden. Wo sich Gründer diese ausstellen lassen können und welche Punkte dabei geprüft werden, lesen Sie im folgenden Artikel.
Höhe und Dauer der Gründungszuschuss-Förderung
Der Gründungszuschuss ist ein beliebtes Fördermittel für Gründer, die ihre Arbeitslosigkeit mit dem Start in die Selbstständigkeit beenden wollen. Immerhin erhalten Gründer mit dem Gründungszuschuss finanzielle Unterstützung bei der Unternehmensgründung. Die Förderung gliedert sich dabei in zwei Phasen (Grundförderung und Aufbauphase): in der ersten Phase erhalten Gründer den Zuschuss für eine Dauer von sechs Monaten in Höhe der individuellen monatlichen ALG-1-Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie zusätzlich eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro.
Die zweite Phase beinhaltet nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro, die bis zu neun Monate nur bei Nachweis der Geschäftstätigkeiten und den unternehmerischen Aktivitäten gezahlt wird. Diese zweite Phase können Gründer beantragen, eine Pflicht im Rahmen der Gründungszuschuss-Beantragung besteht jedoch nicht.
Welche Dokumente für die Gründungszuschuss-Beantragung eingereicht werden müssen
Wer vom Gründungszuschuss profitieren möchte, muss einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Doch nicht jeder Existenzgründer bekommt eine Bewilligung dieser Förderung, denn seit 2011 besteht kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Das bedeutet, dass der jeweilige Sachbearbeiter über die Vergabe entscheidet.
Maßgeblich für die Entscheidung sind die jeweiligen Unterlagen, die Gründer für die Gründungszuschuss-Beantragung einreichen müssen. Zu diesen zählen:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Lebenslauf
- Businessplan inklusive Finanzplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt
- Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) einer fachkundigen Stelle
Was bei der Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung geprüft wird
Insbesondere die fachkundige Stellungnahme spielt eine wesentliche Rolle bei der Vergabe vom Gründerzuschuss, da diese Auskunft darüber gibt, ob die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens überhaupt gegeben ist. Um eine solche Tragfähigkeitsbescheinigung zu erlangen und somit die Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen, sind wichtige Punkte zu beachten, denn die Geschäftsidee wird auf Herz und Niere geprüft, bevor eine solche Bescheinigung ausgestellt wird. Bei einer Tragfähigkeitsprüfung achten die Prüfer besonders auf folgende Punkte:
- ausreichend fachliches Können und Branchenkenntnisse sowie genug kaufmännisches und unternehmerisches Know-how
- Erfüllung aller erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (wie z. B. Eintrag in die Handwerksrolle)
- Konkurrenzfähigkeit der Geschäftsideen
- realistische Einschätzung der genannten Umsätze und Kosten sowie des geschätzten Gewinns
- Finanzierung der Geschäftsidee
- Überbrückung von finanziellen Durststrecken
- Schätzung des zu erwartenden Einkommens (dieses muss eine ausreichende Lebensgrundlage bieten können)
Diese Punkte gehören zudem zu den wesentlichen Inhalten in einem Businessplan. Am Ende der Prüfung wird von der fachkundigen Stelle die Frage der Tragfähigkeit positiv oder negativ bewertet.
Für die Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung sind folgende Dokumente bei der fachkundigen Stelle einzureichen:
- Geschäftsmodell-Kurzbeschreibung inkl. Marketingstrategie
- Lebenslauf (tabellarisch) inklusive relevanter (Arbeits-)Zeugnisse
- Umsatzplanung
- Kapitalbedarf und geplante Kapitalakquise
Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung für ihre Existenzgründung benötigen, sollten daher vorab alle Punkte durchgehen und zudem prüfen, ob alle wichtigen Dokumente vorhanden sind.
Die hier aufgeführten Tipps gelten übrigens auch für den Antrag auf Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger.
Wer eine fachkundige Stellungnahme ausstellt
Eine fachkundige Stellungnahme erteilen beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, Fachverbände (z. B. Freie Berufe) oder Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Tipp: Falls Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unternehmensgründung benötigen, auch kurzfristig, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als eine fachkundige Stelle anerkannt.
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