ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen und ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten, können mit dem Gründungszuschuss finanzielle Unterstützung für ihr Vorhaben erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss. Ein attraktives Angebot für Gründer, die ihre Geschäftsidee umsetzen wollen. Einen Haken gibt es jedoch: Seit 2011 besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Förderung mit dem Gründungszuschuss. Stattdessen handelt es sich um eine Ermessensleistung, bei der der Sachbearbeiter über den Erhalt der Förderung bestimmt. Hier sind Ablehnungen vorprogrammiert (Lesetipp: Die Top 5 Gründe für die Gründungszuschuss-Ablehnung).
Um die Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen, müssen nicht nur alle Dokumente samt Businessplan und Finanzplan vollständig bei der Agentur für Arbeit abgegeben werden, sondern dazu gehört auch den Sachbearbeiter von seinem Vorhaben zu überzeugen. Dies gelingt am besten mit den entsprechenden Tipps.
Tipp für ALG-2-Empfänger: Einstiegsgeld beantragen
Gründungszuschuss: Höhe und Dauer
Mit dem Gründungszuschuss erhalten ALG-1-Empfänger insgesamt 15 Monate staatliche finanzielle Förderung. Der Gründungszuschuss ist insgesamt in zwei Phasen unterteilt: In der ersten Phase (sechs Monate) wird das ALG 1 zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro monatlich ausgezahlt. In der zweiten Phase kann für neun Monate eine weitere Fördergelder von monatlich 300 Euro beantragt werden. Es lohnt sich also, den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit von seinem Vorhaben zu überzeugen.
Welche Voraussetzungen für den Gründungszuschuss-Erhalt erfüllt werden müssen
Doch zunächst einmal sollten die Voraussetzungen für den Erhalt vom Existenzgründerzuschuss geprüft werden. Zu diesen zählt, dass noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 besteht und Gründer das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben dürfen. Zudem muss durch die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet werden (Haupterwerb) – eine Gründung im Nebenerwerb wird somit nicht gefördert. Weiterhin gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Voraussetzung. Daneben sollte der zu erwartende Gewinn ausreichen, um die eigene Existenz zu sichern. Zudem müssen Gründer, die den Gründungszuschuss beantragen wollen, mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein.
Gründungszuschuss-Gespräch gut vorbereiten
Wurde überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Gründungszuschuss-Beantragung erfüllt werden, kann es losgehen und ein erster Termin für ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter vereinbart werden. Gründer sollten jedoch nicht den Fehler machen und unvorbereitet in das Gespräch gehen, sondern dieses ausführlich planen.
Sinnvoll ist es daher, sich vorab einige überzeugende Argumente aufzuschreiben. Falls der Sachbearbeiter sich quer stellt und der Ansicht ist, dass der Gründer leicht vermittelbar und im Angestelltenverhältnis besser aufgehoben ist, sollte aufgezeigt werden, dass man mit einer Existenzgründung schneller und auf Dauer die Arbeitslosigkeit beenden kann. Ist der Sachbearbeiter der Meinung, dass die Geschäftsidee nicht erfolgversprechend scheint, sollten Gründer ihn vom Gegenteil überzeugen und einen professionellen Businessplan erstellen, der das Vorhaben ausführlich erklärt.
Einen perfekten Geschäftsplan inklusive Finanzplan anzufertigen, ist eine große Herausforderung für Gründer, die Existenzgründung das erste Mal angehen, da dessen Erstellung betriebswirtschaftliches Know-how voraussetzt. Ein Existenzgründungsberater weiß hier Rat und kann Gründer bei der Businessplan-Erstellung unterstützen. Wichtig bei dieser ist nämlich, dass der Geschäftsplan so formuliert ist, dass dieser dem entsprechenden Mitarbeiter der Agentur für Arbeit keinen Vorwand zur Ablehnung bietet. Mit einer Existenzgründungsberatung sind Gründer daher auf der sicheren Seite. Für diese sind je nachdem auch Fördermittel wie das „AVGS für Arbeitslose – Gründungsberatung & Coaching“ beantragbar (Tipp: Fördercheck machen).
Tragfähigkeitsbescheinigung beschaffen
Im Anschluss müssen Gründer sich eine Tragfähigkeitsbescheinigung für ihr Vorhaben ausstellen lassen. Wie der Name impliziert, dient diese der Bescheinigung der Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens. So zeigen Gründer dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, dass ihr Vorhaben Hand und Fuß hat und erfolgreich umsetzbar ist. Gründer können sich diese fachkundige Stellungnahme durch eine fachkundige Person oder Institution ausstellen lassen. Darunter fallen z. B. Fachverbände, Handwerkskammern, Gründungsberater oder Industrie- und Handelskammern.
Tipp: Existenzgründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen, (auch kurzfristig möglich) können sich diese im Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ausstellen lassen. Dieses ist als eine fachkundige Stelle anerkannt: Kontakt zu uns.
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