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Mehrere Fragezeichen aus Papier liegen auf einem Tisch.

Der Gründungszuschuss ist für viele Existenzgründer ein wichtiges Fördermittel, das das dabei hilft, die ersten Monate der Selbstständigkeit finanziell zu überbrücken. Viele Existenzgründer fragen sich womöglich: „Was passiert, wenn das Gründungsvorhaben scheitert? Muss ich dann den Gründungszuschuss zurückzahlen?“ In diesem Artikel werden wir diese Frage eingehend beleuchten und die wichtigsten Informationen zum Gründungszuschuss für Existenzgründer zusammenfassen.

Das Wichtigste zum Gründungszuschuss im Überblick

Wer sich selbstständig machen möchte, kann die Existenzgründung selten komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Neben finanzieller Unterstützung von Familie und Freunden können hier staatliche Fördermittel, wie z. B. der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine gute Möglichkeit sein, die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Im Folgenden gehen wir zunächst auf die Höhe der Förderung sowie auf die Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung ein.

Die Höhe vom Gründungszuschuss

Die genaue Höhe der Gründungszuschuss-Förderung hängt von dem vorherigen Anspruch auf ALG 1 ab. Während der ersten sechs Monate der Selbstständigkeit erhalten Existenzgründer den gleichen Betrag wie zuvor als ALG-1-Leistung, zusätzlich pauschal 300 Euro für die soziale Absicherung.

Nach dieser Phase können sie den Zuschuss für weitere neun Monate verlängern, wobei sie in dieser Zeit nur den monatlichen Festbetrag von 300 Euro für die soziale Absicherung erhalten. Insgesamt können Existenzgründer somit bis zu 15 Monate lang die Förderung erhalten.

Voraussetzungen für die Beantragung vom Gründungszuschuss

Doch nicht jeder, der bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, kann den Gründungszuschuss beantragen. Denn es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um überhaupt einen Antrag auf die Förderung bei der Agentur für Arbeit zu stellen:

  • arbeitslos gemeldet sein
  • mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1
  • Vorweisen einer überzeugenden Geschäftsidee

Achtung: Hier reicht es nicht aus, wenn Gründer nur einen Punkt erfüllen. Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, können diese den Gründungszuschuss beantragen.

Gibt es eine Gründungszuschuss-Rückzahlungspflicht beim Scheitern der Geschäftsidee?

Der Antrag wurde bewilligt und die Förderung wird ausgezahlt? Prima! Denn jetzt können Gründer mit ihrer Geschäftsidee durchstarten. Doch auf dem Weg zum Erfolg, müssen Gründer häufig viele Hürden nehmen, die Zweifel am eigenen Erfolg der Geschäftsidee aufwerfen können. Für betroffene Gründer stellt sich dann die Frage, ob der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden muss für den Fall, dass die Geschäftsidee doch nicht wie erhofft, erfolgreich verläuft.

Die gute Nachricht für angehende Unternehmensgründer ist, dass der Gründungszuschuss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Dies macht die Förderung zu einer attraktiven Finanzierungsoption für die Startphase des eigenen Unternehmens. Allerdings sollten Gründer einige wichtige Aspekte beachten, wenn diese den Gründungszuschuss beantragen.

Einfluss auf das Arbeitslosengeld 1

Auch wenn der Gründungszuschuss selbst nicht zurückgezahlt werden muss, hat er Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Wenn das eigene Geschäftsvorhaben scheitert und der Gründer erneut arbeitslos wird, verringert sich der Restanspruch auf ALG 1 um die Zeit, in der der Gründungszuschuss bezogen wurde. Dies ist eine wichtige Überlegung, die bei der Beantragung vom Gründungszuschuss berücksichtigt werden sollte.

Sperrfrist für erneute Förderung

Ein weiterer Punkt, den Gründer im Blick behalten sollten, ist die Sperrfrist für eine erneute Förderung mit dem Gründungszuschuss. Nachdem der Zuschuss einmal bezogen wurde, ist eine erneute Antragstellung erst nach 24 Monaten möglich. Dies bedeutet, dass Gründer gut überlegen sollten, wann der optimale Zeitpunkt für den Bezug vom Gründungszuschuss ist, um die finanziellen Mittel bestmöglich zu nutzen.

Sorgfältige Planung im Rahmen der Gründungszuschuss-Beantragung entscheidend

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Gründungszuschuss eine wertvolle Unterstützung für angehende Unternehmensgründer darstellt. Glücklicherweise muss dieser auch nicht an die Agentur für Arbeit zurückgezahlt werden. Dennoch sollten Gründer die Auswirkungen auf ihren Anspruch auf ALG 1 und die Sperrfrist für eine erneute Förderung im Blick behalten. Eine sorgfältige Planung und Abwägung der individuellen Situation sind entscheidend, um die finanzielle Sicherheit während der Gründungsphase zu gewährleisten.

Die Entscheidung für den Gründungszuschuss sollte daher gut überlegt und unter Berücksichtigung der langfristigen Perspektiven getroffen werden. Nur so können Gründer die Förderung optimal nutzen und gleichzeitig ihre finanzielle Situation langfristig absichern.

Gründungszuschuss beantragen gemeinsam mit einer Existenzgründungsberatung

Um die Chancen auf die Gründungszuschuss-Bewilligung zu erhöhen und alle potenziellen Vorteile der Förderung zu nutzen, erweist sich die Zusammenarbeit mit einer Existenzgründungsberatung als besonders sinnvoll.

Ein Existenzgründungsberater kennt sich bestens mit dem Thema Unternehmensgründung aus und kann Gründer sowohl bei der Antragsstellung als auch darüber hinaus unterstützen. Sinnvoll kann eine Existenzgründungsberatung insbesondere bei der Businessplan-Erstellung sein. Denn bei der Einstiegsgeld-Beantragung kann ein fehlerhafter oder nicht vollständiger Businessplan schnell ein K.O.-Kriterium sein. Ein Gründungsberater weiß, welche Punkte in einen Geschäftsplan gehören und kann Gründer somit bei der Anfertigung oder Überarbeitung unterstützen.

Tipp: Berater finden leicht gemacht mit unserer praktischen Beratersuche.

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