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Gelbe Bälle mit unterschiedlichem Gesichtsausdruck.

Der Existenzgründungszuschuss für ALG-1-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, zählt zu den beliebtesten Förderungen. Doch nicht jeder erhält diese Förderung. Welche Voraussetzungen Gründer bei der Gründungszuschuss-Beantragung erfüllen müssen, warum ein Businessplan nicht fehlen darf und warum die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit auch einen genauen Blick auf die Persönlichkeit der Gründer werfen, haben wir im folgenden Beitrag zusammengetragen.

Wissenswertes über den Gründungszuschuss

Bevor Existenzgründer mit ihrer Geschäftsidee durchstarten können, benötigen sie finanzielle Mittel, um die Geschäftsidee überhaupt zu realisieren. Insbesondere Gründern, die arbeitslos sind, fehlen häufig die finanziellen Mittel für ein solches Vorhaben. Doch dies ist kein Grund, die Geschäftsidee gleich auf Eis zu legen und den Traum der eigenen Existenzgründung zu begraben. Denn der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann arbeitslosen Gründungswilligen dabei unterstützen, sich mit der eigenen Geschäftsidee selbstständig zu machen.

Mit dem Gründungszuschuss erhalten Existenzgründer finanzielle Unterstützung in zwei Phasen. In der ersten Phase wird sechs Monate lang die gesamte Höhe des ALG 1 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Gründer für die soziale Absicherung 300 Euro pro Monat. 

Nach einem halben Jahr wird der Fall von der Agentur für Arbeit neu bewertet. Die Ergebnisse des Start-ups werden evaluiert und es wird ermittelt, inwieweit die Ziele realisiert wurden. Kommt der Sachbearbeiter zu dem Schluss, dass der Gründer weiterhin Förderung benötigt, beginnt die zweite Phase. Diese verläuft neun Monate, in denen jedoch nur noch die 300 Euro für die soziale Absicherung ausgezahlt werden.

Doch Vorsicht: Nebenberufliche Tätigkeiten sind verlockend, wenn die Gründung noch keine hohen Gewinne abwirft. Doch Gründer sollten beachten, dass diese während der Förderungsphase eingeschränkt sind und eine nebenberufliche Tätigkeit nur dann ausführen dürfen, wenn diese 15 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Zusätzliche Verdienste, die darüber liegen, müssen angegeben werden.

Wer den Gründungszuschuss beantragen kann

Nicht jeder, der ALG 1 empfängt, kann den Gründungszuschuss beantragen. Für die Beantragung vom Gründungszuschuss gelten nämlich bestimmte Kriterien.

  • Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben
  • Gründer müssen mindestens einen Tag bevor sie selbstständig machen ALG 1 beantragen
  • Gründer dürfen nicht älter als 65 Jahre sein
  • selbstständige Tätigkeit wird im Hauptberuf ausgeführt
  • erwarteter Gewinn reicht aus, um die Existenz des Gründers zu sichern

Beachten sollten Gründer zudem, dass diese kein Recht auf Gründungszuschuss haben, sondern dass die Förderung im Ermessen des zuständigen Vermittlers der Agentur für Arbeit vergeben wird. Dieser wird Arbeitslosen zugeteilt, sobald der Antrag auf Arbeitslosengeld eingegangen ist und verfolgt ein klares Ziel: Die Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis. 

Das bedeutet, dass Existenzgründer ihren zuständigen Vermittler davon überzeugen müssen, den Gründungszuschuss zu gewähren. Das beste Mittel hierfür ist ein gut durchgeplanter Businessplan inklusive Finanzplan. Dieser enthält folgende Punkte: 

Gründer müssen auch persönliche und fachliche Eignung darlegen

Neben einem vielversprechenden Businessplan achten die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit auch auf die fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers. Immerhin sollte dieser für die Aufgaben als Führungskraft gewisse Voraussetzungen mitbringen. Die persönliche Eignung kann beispielsweise durch Ergreifen der Initiative, Pünktlichkeit, eigenes Engagement und Zuverlässigkeit bewiesen werden. Auch als Persönlichkeit müssen Gründer überzeugen, wenn diese den Gründungszuschuss beantragen wollen. Ein gewisses Selbstbewusstsein sowie Motivation und Entschlossenheit sind hier schon einmal ein guter Anfang. 

Ein besonderes Augenmerk legen die Sachbearbeiter zudem auf die Qualifikationen der Gründer. Für den Nachweis der persönlichen und fachlichen Qualifikation wie prüfbare berufliche Erfahrung oder kaufmännische Qualifikationen kann der Besuch bei einem Vorbereitungskurs oder Existenzgründerseminar notwendig sein.

Welche Unterlagen für die Gründungszuschuss-Beantragung benötigt werden

Neben dem Businessplan müssen weitere Dokumente für die Gründungszuschuss-Beantragung eingereicht werden. Zu diesen gehören: 

Existenzgründungsberatung hilft bei der Gründungszuschuss-Beantragung

Da insbesondere die Businessplan-Erstellung Existenzgründern ohne Vorerfahrung häufig Schwierigkeiten bereitet, sollte diese Aufgabe im Rahmen einer Existenzgründungsberatung angegangen werden. Ein Berater weiß, welche Inhalte in einem Geschäftsplan stehen müssen und kann bei der Erstellung oder Weiterentwicklung des Geschäftsplans helfen. Die Höhe der Förderung für die Beratung vor der Existenzgründung ist bundeslandabhängig und beträgt bis zu 80 % der Kosten (Service-Tipp: Beratersuche). 

Tipp: Gründer, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen, können sich an das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ wenden. Dieses ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument auch kurzfristig aus: Kontakt zu uns

Auch interessant: AVGS für Arbeitslose – Gründungsberatung & Gründercoaching kostenlos

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