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Dokument mit der Beschriftung Gründungszuschuss. Auf der rechten Seite ein Drucker und auf der linken Seite eine Uhr.

Der Weg in die Selbstständigkeit kann für viele Menschen eine attraktive Option sein, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Doch häufig fehlt es an finanziellen Mitteln, um das Vorhaben zu realisieren. Eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung auf diesem Weg zu erhalten, ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (AfA) für ALG-1-Empfänger. Doch hier stellt sich die Frage, ob dieser Zuschuss für alle Rechtsformen von Unternehmen gleichermaßen zugänglich ist. Insbesondere Entrepreneure, die der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH ins Auge fassen, fragen sich häufig, ob sie den Gründungszuschuss zusätzlich zu ihrem Geschäftsführergehalt erhalten können. Im folgenden Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund und schauen uns den Gründungszuschuss genauer an.

Tipp: Bürgergeld-Empfänger (ALG-2) können das Einstiegsgeld für das „selbstständig machen“ nutzen.

Gründungszuschuss: Wichtiges kurz und bündig

Der Gründungszuschuss ist eine beliebte Leistung nach § 93 des Sozialgesetzbuches III (externer Link). Er richtet sich an Gründer, die durch ihre selbstständige Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten und soll ihnen während dieser Phase finanzielle Unterstützung bieten. Dieser Zuschuss dient nicht nur dazu, den Lebensunterhalt während der Gründungsphase zu sichern, sondern auch zur sozialen Absicherung.

Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss

Die Förderung durch den Gründungszuschuss erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, erhalten Gründer die monatliche ALG I-Regelleistung sowie eine Sozialversicherungspauschale von 300 Euro, um ihren Lebensunterhalt zu sichern (Grundförderung). Die zweite Phase, die als Aufbauphase bezeichnet wird, umfasst nur noch die Sozialversicherungspauschale von 300 Euro. Diese Phase dauert bis zu neun Monate und wird nur gezahlt, wenn die Gründer nachweisen, dass sie aktiv am Geschäft teilnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass die zweite Phase optional ist und nicht zwingend beantragt werden muss. Insgesamt kann der Gründungszuschuss somit maximal 15 Monate in Anspruch genommen werden.

Lesetipps:

Beantragung vom Gründungszuschuss: Gründer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Gründer bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört zum einen, dass die Gründer ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben, was bedeutet, dass sie mindestens 15 Stunden pro Woche in ihr Unternehmen investieren. Zudem zählt auch die „Selbstständigkeit in ihrer reinsten Form“. Das bedeutet, dass die Gründer die Tätigkeit frei gestalten und die Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen. Sie müssen über die Verfügungsmöglichkeit über ihre eigene Arbeitskraft verfügen und das Unternehmerrisiko tragen. Dieses Risiko umfasst sowohl die Arbeit im eigenen Namen als auch für eigene Rechnung sowie die wirtschaftliche Verantwortung für die Tätigkeit.

Die Rechtsform der Firma spielt keine Rolle

Wie sieht es aus mit der Rechtsform? Eine erfreuliche Nachricht für Gründer ist, dass die Wahl der Rechtsform keine Hürde für den Gründungszuschuss darstellt. Solange die Gründer ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben, können sie die Unternehmensform ihrer Wahl wählen. Dies eröffnet ein breites Spektrum von Möglichkeiten, von der Einzelunternehmung.

Für Gründer, die der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH ins Auge fassen und dabei als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer agieren möchten, besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen, sobald sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese Rechtsformen bieten eine klare Struktur und erlauben es, die volle Kontrolle über das Unternehmen auszuüben. Dies kann insbesondere für erfahrene Gründer von Vorteil sein, die eine solche Rechtsform bevorzugen.

Gründungszuschuss als Ermessensleistung: Prüfung durch die Agentur für Arbeit

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährung vom Gründungszuschuss eine Ermessensleistung darstellt. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit im Einzelfall darüber entscheidet, ob der Zuschuss gewährt wird oder nicht. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Agentur in Verbindung zu setzen und alle erforderlichen Unterlagen wie ein Businessplan oder eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Eine umfassende Prüfung wird sicherstellen, ob die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind.

Mit einem professionellen Businessplan die Chancen auf Gründungszuschuss

Die Beantragung des Gründungszuschusses erfordert nicht nur die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und die Wahl der richtigen Rechtsform, sondern auch einen gut ausgearbeiteten Businessplan. Der Businessplan spielt eine zentrale Rolle im Antragsprozess und ist ein entscheidender Faktor für die Genehmigung der finanziellen Unterstützung.

Ein Businessplan ist mehr als nur eine formale Anforderung – er ist der Kompass der Geschäftsidee und zeigt, wie das Unternehmen erfolgreich geführt wird. Die Agentur für Arbeit verlangt von Gründern einen Businessplan, der das Vorhaben in allen Details darstellt. Dies umfasst geplante Aktivitäten, strategische Ziele, die Zielgruppe, die Marktsituation und vor allem die Finanzierung der Existenzgründung.

Ein überzeugender Businessplan sollte realistische Umsatz- und Gewinnerwartungen enthalten und die langfristige Tragfähigkeit der Geschäftsidee aufzeigen. Er sollte nicht nur intern als Arbeitsinstrument dienen, sondern auch die Agentur für Arbeit davon überzeugen, dass das Unternehmen am Markt erfolgreich sein kann.

Die Erstellung eines Businessplans erfordert Zeit, Sorgfalt und eine gründliche Analyse des geplanten Geschäftsfeldes. Es kann hilfreich sein, professionelle Unterstützung durch Gründungsberater oder die Nutzung von Businessplan-Software in Betracht zu ziehen. Ein gut durchdachter Businessplan erhöht nicht nur die Chancen auf die Bewilligung vom Gründungszuschuss, sondern dient auch als strategisches Dokument, das den Weg für den Erfolg Ihres Unternehmens ebnet.

Der Businessplan ist somit ein Schlüssel zur Gründungszuschuss-Beantragung. Er hilft dabei, die Geschäftsidee zu konkretisieren, Risiken zu minimieren und die Agentur für Arbeit von der Tragfähigkeit und Erfolgsaussicht des Vorhabens zu überzeugen. Deshalb sollten sich Gründer Zeit nehmen, einen überzeugenden Businessplan zu erstellen.

Eine Existenzgründungsberatung hilft bei der Beantragung vom Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitslose, die den Weg in die Selbstständigkeit suchen. Die gute Nachricht ist, dass Gründer die Rechtsform ihrer Firma nach ihren Präferenzen wählen können, solange sie die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllen. Ob als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH oder in einer anderen Rechtsform – der Gründungszuschuss kann eine wichtige finanzielle Stütze sein, um den Schritt in die Selbstständigkeit erfolgreich zu meistern. Es ist jedoch entscheidend, sich zum einen frühzeitig mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, um die individuellen Möglichkeiten und Bedingungen zu klären und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Zum anderen sollte im Rahmen einer Existenzgründungsberatung ein professioneller Businessplan erstellt werden. Gründer können hier glücklicherweise auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen.

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Tipp: Eine kostenfreie Existenzgründungsberatung können Sie durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um wertvolle Unterstützung bei der Unternehmensgründung zu erhalten und Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Der AVGS kann auch für die Businessplan-Erstellung genutzt werden.

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