Ein Großteil der mit dem Gründungszuschuss geförderten Existenzgründer ist auch nach rund 3,5 Jahren nach dem Ende der Förderung weiterhin selbstständig. Zudem haben Geförderte höhere Einkommen als vergleichbare Personen, die keine Unterstützung mit dem Gründungszuschuss erhalten. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam.
Gründungszuschuss beeinflusst Jobzufriedenheit
Die Auswirkungen der Förderung mit dem Gründungszuschuss sind beachtlich: Denn rund 80 % der Gründer, die die Förderung erhalten haben, sind auch nach über drei Jahren nach dem Ende der Unterstützung mit dem Gründungszuschuss weiterhin selbstständig. Nur rund 14 % der Gründer und 12 % der Existenzgründerinnen haben nach 40 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen. Dies entspricht einer Arbeitsmarktintegrationsquote von rund 95 % für Gründer und 92 % für Existenzgründerinnen, die den Gründungszuschuss erhalten haben.
Auch zeigt die Studie, dass die Förderung mit dem Gründungszuschuss die Zufriedenheit im Job positiv beeinflusst. Demnach ist laut der Studie der Anteil an geförderten Personen, die besonders zufrieden mit ihrem Job sind bei Gründern um 6,6 Prozentpunkte und bei Existenzgründerinnen um 7,6 Prozentpunkte höher als bei Nichtgeförderten.
Weiterhin haben geförderte Gründer durchschnittlich ein um knapp 1.200 Euro höheres Netto-Erwerbseinkommen als vergleichbare Personen ohne dieses Fördermittel. Bei Existenzgründerinnen sind dies 620 Euro.
Optimierungsbedarf bei der sozialen Absicherung im Rahmen der Gründungszuschuss-Förderung
IAB-Forscher Stefan Tübbicke ist der Ansicht, dass sich der Gründungszuschuss in mehreren Aspekten als positiv erweist: „Im Vergleich zu vielen anderen Maßnahmen der Arbeitsförderung weist der Gründungszuschuss eine hohe Wirksamkeit auf. Das gilt sowohl für den Arbeitsmarkterfolg als auch für die Jobzufriedenheit der Geförderten“.
Obwohl die Zahlen der Studie zeigen, dass sich die Förderung mit dem Gründungszuschuss als besonders erfolgreich für Gründer erweist, gibt es dennoch Optimierungsbedarf. So zum Beispiel bei der sozialen Absicherung der Geförderten. Laut Tübbicke würde eine verpflichtende Teilnahme an der Arbeitslosen- und Rentenversicherung über die gesamte Förderdauer die Geförderten beispielsweise besser gegen Risiken absichern.
Über den Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger
ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen und ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten, können mit dem Gründungszuschuss bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung für ihr Vorhaben erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss. Der Gründungszuschuss ist insgesamt in zwei Phasen unterteilt: In der ersten Phase (sechs Monate) wird das ALG 1 zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro monatlich ausgezahlt. In der zweiten Phase kann für neun Monate eine weitere Förderung von monatlich 300 Euro beantragt werden. Übrigens: ALG-2-Empfänger können für ihre Selbstständigkeit das sogenannte Einstiegsgeld nutzen.
Die Gründungszuschuss-Reform aus dem Jahr 2011 sowie die damit einhergehenden drastischen Budgetkürzungen haben dazu geführt, dass die Zahl der mit dem Gründungszuschuss geförderten Existenzgründer stark eingebrochen ist: Während von 2007 bis 2011 jährlich rund 120.000 bis 145.000 Personen mit dem Gründungszuschuss gefördert wurden, sind es seitdem nur noch etwa 20.000 bis 30.000.
Vor diesem Hintergrund wurde der Erfolg vom Gründungszuschuss mit der IAB-Studie in dieser Zeit untersucht. Dazu wurden administrative Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Befragungsdaten analysiert.
Businessplan erstellen und Gründungszuschuss beantragen
Durch die Reform ist es schwieriger geworden, die Förderung zu erhalten, denn die Hürden liegen seitdem deutlich höher. So wird der Gründungszuschuss beispielsweise nur noch auf der sogenannten Bemessungsgrundlage vergeben. Das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch mehr auf dieses Fördermittel besteht und der Sachbearbeiter nach seinem Ermessen entscheiden kann, ob der Gründungszuschuss gewährt wird. Umso wichtiger ist es daher, in einem professionellen Businessplan seine Motivation, die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Existenzgründung zu beenden, deutlich zu machen.
Zudem darf ein ausführlicher Finanzplan nicht fehlen. Dieser stellt die Unternehmensentwicklung in Zahlen dar und gibt Aufschluss darüber, ob sich die Unternehmensgründung auch wirtschaftlich lohnt.
Eine gute Vorbereitung bei der Geschäftsplan-Erstellung ist demnach die halbe Miete, wenn es um die Beantragung vom Gründungszuschuss geht. Am besten sind Gründer mit eine Existenzgründungsberatung an ihrer Seite aufgestellt. Ein erfahrener Gründungsberater hilft hier bei der Businessplan-Erstellung und weiß, welche Punkte auf jeden Fall in einem Geschäftsplan enthalten sein müssen. Je nachdem kann diese Beratung auch über den AVGS für Arbeitslose – Gründungsberatung & Coaching finanziert werden.
Lesetipp: Die 5 häufigsten Fehler bei der Gründungszuschuss-Beantragung.
Die vollständige Studie zur Wirksamkeit vom Gründungszuschuss kann auf der Website des IAB als PDF-Dokument (externer Link) heruntergeladen werden.
Hinweis: Bei dem Gründerzuschuss-Antrag wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung (auch fachkundige Stellungnahme genannt) benötigt. Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als eine fachkundige Stelle anerkannt und stellt ein solches Dokument auch kurzfristig aus: Kontakt zu uns
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