Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung in einer parlamentarischen Anfrage Anfang November letzten Jahres gebeten, Stellung zum Thema “Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen” zu beziehen. Grund für die “Kleine Anfrage” waren zum einen die Änderungen bei der Gründungszuschuss-Beantragung durch die Instrumentenreform, zum anderen die entstandenen Problematiken auf dem Arbeitsmarkt durch die Corona-Pandemie.
Massiver Einbruch der Gründungszuschuss-Förderungen nach 2011
Durch die Corona-Krise ist das Angebot an neuen Stellen im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel gesunken. Für Arbeitslose erschwert sich somit die Suche nach einem passenden Beruf erheblich. Eine Existenzgründung kann jedoch neben dem Angestelltenverhältnis eine weitere sinnvolle Möglichkeit sein, um erneut in den Arbeitsmarkt zu starten und wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Diese Option wird vom Staat sogar mit dem Gründungszuschuss für ALG-1-Empfänger und dem Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger gefördert. Doch im Zuge der sogenannten Instrumentenreform aus dem Jahr 2011 wurde der Gründungszuschuss von einer Pflichtleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt. Dies hat zur Folge, dass der Sachbearbeiter entscheidet, ob der Gründungszuschuss gewährt wird. Für diejenigen, die sich mit dieser Förderung selbstständig machen wollen, bedeutet dies, dass sich die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss-Antrag deutlich erhöht haben. Dies führte 2012 zu einem starken Einbruch der Förderungen. Grund zu prüfen, ob die Ausgestaltung vom Gründungszuschuss überhaupt ausreichend und praxistauglich ist. Im folgenden Artikel fassen wir die wichtigsten Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage zusammen.
Die wichtigsten Antworten der Bundesregierung zum Thema Förderung mit dem Gründungszuschuss
Zunächst wurde die Bundesregierung gefragt, wie sie sich den starken Rückgang der Förderung mit dem Gründungszuschuss nach der Instrumentenreform 2011 erkläre. Und welche Rolle dabei jeweils die eingeführte Ermessensleistung, die Verkürzung der ersten Förderphase und die Erhöhung des notwendigen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I spielen.
Die Bundesregierung räumt ein, dass der Rückgang der Gründungszuschuss-Förderungen gegenüber den Jahren vor 2011 zu einem Teil auf die mit der Instrumentenreform erfolgten Änderungen zurückgehen. Welchen Anteil daran die in der Frage genannten Änderungen im Einzelnen hatten, ließe sich nicht abschätzen. Ein weiterer Grund für die niedrigen Förderzahlen in den letzten Jahren führt die Bundesregierung zudem auf einen allgemeinen Gründungsrückgang zurück, der durch den boomenden Arbeitsmarkt bedingt sei.
Auf die Frage hin, wie die Bundesregierung die Entwicklung der Förderung mit dem Gründungszuschuss seit Beginn der Pandemie einschätzt, verweist diese unter anderem auf eine KFW-Blitzumfrage aus April 2020. die deutlich macht, dass ein Großteil der Existenzgründungen verschoben werden.
Zudem wollten die Fragesteller wissen, welche Kriterien der Businessplan des Antragstellers für einen Gründungszuschuss erfüllen muss, damit dieser bewilligt wird. Und wie viele Gründer nach Einschätzung der Bundesregierung an der Erstellung eines adäquaten Geschäftsplans scheitern.
Laut Bundesregierung muss der Businessplan in erster Linie das Existenzgründungsvorhaben aussagekräftig beschreiben. Dazu gehöre z. B. die Darstellung der Geschäftsidee sowie die Erfahrungen und Kenntnisse, die die Gründer dafür mitbringen. Auch sollte der Geschäftsplan Kenntnisse über den jeweiligen Markt enthalten und Auskunft über eine Marketingstrategie geben. Zudem sollten Entrepreneure einen Finanzplan mit Aussagen zum benötigten Kapital, der vorgesehenen Finanzierung und einer Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau erstellen. Zur Beantwortung der zweiten Frage, wie viele angehenden Gründer an der Businessplan-Erstellung scheitern, lagen der Bundesregierung keine Daten vor.
Eine weitere Frage, die der Bundesregierung gestellt wurde ist, wie sich die Zahl der Geförderten, die zusätzlich zum Gründungszuschuss ALG II bezogen, seit 2008 entwickelt hat. Und wie hoch der Anteil der Frauen jeweils war.
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf eine Statistik der BA, bei der im Jahresdurchschnitt 2019 rund 200 der insgesamt 19.800 Gründer, die mit einem Existenzgründungszuschuss gefördert wurden, auch SGB II-Regelleistungen bezogen. Dies entsprach einem Anteil von 1 %. Im Jahr 2008 betrug der Anteil dagegen noch 1,3 %. Aus der der Anfrage beigefügten Tabelle lässt sich ablesen, dass sich der Anteil der Frauen von 37,4 % (2008) auf 43,0 % (2019) erhöht hat.
Interessant ist auch die Frage, wie hoch der Anteil an geförderten Existenzgründungen ist, die auch ohne den Gründungszuschuss in etwa dem gleichem Umfang umgesetzt worden wären. Der Bundesregierung stützt sich bei ihrer Antwort auf das IAB Projekt „Untersuchung und Vergleich der Wirkungen des Gründungszuschusses vor und nach der Reform 2011“. Danach zeigt sich, dass sich rund 28 % der Befragten auch ohne den Gründungszuschuss selbständig gemacht und das erste Jahr der Selbständigkeit ohne die Förderung überstanden hätten.
Die Grünen wollten zudem wissen, in welchem Umfang und in welchem Zeithorizont geförderte Existenzgründungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Mit Verweis auf den KfW-Gründungsmonitor 2020 (externer Link zu einem PDF-Dokument) wurden laut Bundesregierung im Jahr 2019 durch Neugründungen im Voll- und Nebenerwerb insgesamt 151.000 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze geschaffen.
Zum Schluss wollen die Fragesteller wissen, ob eine Reformation der Gründungszuschuss-Förderung geplant ist. Laut Bundesregierung sind Änderungen abhängig von der weiteren Entwicklung. Denn nur durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen könnten Gründer mit dem Gründungszuschuss gefördert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gründungszuschuss ein wichtiges Instrument zur Förderung von Unternehmensgründungen ist und daher gerade jetzt reformiert werden sollte. Nicht nur Gründer erhalten durch den Existenzgründungszuschuss die Möglichkeit, ihr Geschäftskonzept zu verwirklichen. Auch profitieren Arbeitnehmer von den von Gründern geschaffenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Daher ist es gerade jetzt wichtig, Gründern den Zugang zur Förderung zu erleichtern. So können zum einen die Gründungstätigkeiten gestärkt und zum anderen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Eine Win-Win-Situation für die Wirtschaft.
Die vollständige Anfrage zum Thema Gründungszuschuss kann auf der Website des Bundestages als PDF-Dokument (externer Link) heruntergeladen werden.
Existenzgründungsberatung hilft Gründern bei der Businessplan-Erstellung
Wie oben beschrieben liegen die Hürden bei der Gründungszuschuss-Beantragung seit 2011 höher. Ein Profi kann Gründer hier im Rahmen einer Existenzgründungsberatung unterstützen. Beispielsweise bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, der Businessplan-Erstellung und der Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung. Eine solche Beratung wird auch vom Staat gefördert. Welche Förderungen Ihnen zustehen, kann im Fördercheck herausgefunden werden.
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