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Durch die Gründungszuschuss-Reform im Jahr 2011 ist es schwieriger geworden, die Förderung zu erhalten, denn die Hürden liegen seitdem deutlich höher. So wird der Gründungszuschuss beispielsweise nur noch auf der sogenannten Bemessungsgrundlage vergeben. Das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch mehr auf dieses Fördermittel besteht und der Sachbearbeiter nach seinem Ermessen entscheiden kann, ob der Gründungszuschuss gewährt wird. Demzufolge sind Ablehnungen vorprogrammiert.

Für Gründer heißt es dann: Gut vorbereitet in das Gespräch mit dem Sachbearbeiter gehen, um diesen von der Geschäftsidee zu überzeugen. Aber keine Scheu, denn die Mühe lohnt sich! Immerhin können Gründer mit dem Gründungszuschuss bis zu 15 Monate gefördert werden. Dieser ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Um hier gute Chancen zu haben und einer Ablehnung vorzubeugen, ist es wichtig die Gründe für letztere zu kennen, sodass hier frühzeitig gehandelt werden kann. Wir haben die wichtigsten Ablehnungsgründe recherchiert und für Sie zusammengefasst.

1. Gründer zeigen sich unkooperativ

Häufig liegt es an den Gründern selber bzw. an deren Haltung, dass der Gründungszuschuss abgelehnt wird. Wer diesen nämlich beantragen möchte, sollte weiterhin Bewerbungen für offene Stellen schreiben. Denn das Arbeitsamt stellt sich vor der Gewährung der Förderung die Frage, ob die angestrebte Existenzgründung nachhaltig ist und es keine anderen Möglichkeiten wie etwa eine Festanstellung für den Antragsteller gibt. Durch den sogenannten Vermittlungsvorrang prüft der Sachbearbeiter daher zunächst, ob der Antragsteller in ein Angestelltenverhältnis vermittelbar ist. Wer hier den Arbeitsmarkt erkundet und mehrere erfolglose Bewerbungen nachweisen kann, steigert seine Chancen auf den Gründungszuschuss.

2. Gewerbeanmeldung wurde vorgezogen

Auch ein Grund, warum der Antrag auf Existenzgründerzuschuss abgelehnt werden kann, ist, dass dieser zu spät eingereicht wird. Denn wurde zunächst z. B. die Existenzgründung beim Gewerbeamt durch die Gewerbeanmeldung eingetragen, verfällt der Anspruch auf ALG 1 und damit auch auf den Gründungszuschuss. Daher ist es ratsam, erst den Antrag für diesen einzureichen und anschließend das Gewerbe anzumelden. Wer aber ALG 1- Bezieher ist, ein Nebengewerbe (Nebenerwerb) betreibt und dieses ausbauen will, kann dennoch einen Antrag stellen.

3. Fehlender Restanspruch auf ALG 1

Auf Fristen sollten Gründer bei der Gründungszuschuss-Beantragung besonders achten. Denn auch wenn der Antrag zu spät abgegeben wird, bedeutet dies eine Ablehnung. Wer sich selbstständig machen will, sollte daher frühzeitig mit der Beantragung beginnen und prüfen, ob noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 besteht. Erst wenn dieser gegeben ist, kann der Antrag auf die Förderung gestellt werden.

4. Schlecht recherchierte Geschäftsidee

Ein weiterer Punkt betrifft die Geschäftsidee. Haben Gründer zu wenig Recherche betrieben, was ihr Geschäftsmodell anbelangt, macht sich dies auch bei der Gründungszuschuss-Beantragung bemerkbar. Gibt man beispielsweise an, der einzige Gründer eines Nagelstudios im näheren Umkreis zu sein, wird dies der Sachbearbeiter prüfen und womöglich anschließend feststellen, dass bereits zwanzig weitere mit dem gleichen Leistungsangebot existieren. Die wahrscheinliche Konsequenz: Der Gründungszuschuss wird nicht gewährt. Um hier bestens vorbereitet zu sein, sind Standort-, Konkurrenz- und Preisanalyse Pflicht.

5. Unvollständige Unterlagen abgeben

Deutschland wird gerne als Land der Bürokratie beschrieben. Diese spielt auch bei der Beantragung von Gründungszuschuss eine große Rolle. Denn wollen Existenzgründer eine Ablehnung der Förderung vermeiden, sollten diese auf die Vollständigkeit ihrer Unterlagen achten. Von Gründern wird hier eine Menge „Papierkram“ gefordert. Neben dem Antrag selber und dem professionellen Businessplan inkl. Finanzplan sollten auch die nötigen Zertifikate und Zeugnisse sowie die wichtige fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) beigefügt werden. Sind diese unvollständig oder fehlerhaft, muss mit Verzögerungen oder im schlimmsten Falle mit einer Ablehnung gerechnet werden.

Tipp: Eine Existenzgründungsberatung kann bei der Beantragung vom Gründungszuschuss Abhilfe schaffen, indem ein zertifizierter Berater den Gründern bei der Antragstellung und über den Prozess der Existenzgründung hinaus unter die Arme greift. Der Berater weiß, welche Unterlagen gefordert werden und hilft dabei, diese zusammenzustellen und anzufertigen.

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