Der Start einer Existenzgründung ist für viele ALG-1-Empfänger eine sinnvolle Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Glücklicherweise wird dieses Vorhaben durch den Staat mit dem Gründungszuschuss unterstützt. Bei dieser Förderung erhalten Existenzgründer einen Zuschuss, der sich in zwei Phasen gliedert. In ersterer erhält der Gründer in den sechs Monaten nach der Unternehmensgründung einen Zuschuss in Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung. Im Anschluss (zweite Phase) kann letzterer Betrag bei erfolgreicher Verlängerung für weitere neun Monate ausgezahlt werden. Damit die Gründungszuschuss-Beantragung reibungslos verläuft, sollten folgende Schritte beachtet werden.
1. Aktuelle Vergabepraxis von Gründungszuschuss prüfen und Anspruchsgrundlage sicherstellen
Damit die Planung für die Beantragung vom Gründungszuschuss beginnen kann, sollten Gründer sich zunächst einen allgemeinen Überblick über das Thema verschaffen und sich vorab über die aktuelle Lage bei der Gründungszuschuss-Vergabe informieren. Dazu gehört auch das Eruieren der persönlichen Situation, damit geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf die Förderung besteht. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der aktuelle Bezug von ALG-1 (Restanspruch von mindestens 150 Tagen) und ein Höchstalter von 65 Jahren.
2. Antrag auf Gründungszuschuss abholen
Als nächstes sollte ein Gespräch mit der Arbeitsagentur über die Beantragung geführt werden und der Antrag auf Gründungszuschuss abgeholt werden. Wichtig ist hier, dass der Antrag vor der eigentlichen Existenzgründung abgeholt wird.
3. Erlaubnis oder Zulassung für erlaubnispflichtige Gewerbe beschaffen
Für bestimmte Tätigkeiten wie Makler oder Versicherungsberater benötigen Existenzgründer eine Zulassung, um diese ausüben zu dürfen. Das Dokument sollte besorgt werden, bevor der Antrag auf Gründungszuschuss abgegeben wird.
4. Existenzgründungsberater vor der Unternehmensgründung hinzuziehen
Als nächsten Schritt sollte überlegt werden, ob ein Gründungsberater hinzugezogen wird, der den Existenzgründer durch Coaching unterstützt. Insbesondere Gründer, die sich das erste Mal selbstständig machen, sind häufig unsicher und stehen vor vielen offenen Fragen. In einem Gründercoaching können diese beantworten und der Gründer auf die Selbstständigkeit vorbereitet werden. Diese „Starthilfe“ wird je nach Bundesland sogar anteilig gefördert.
5. Chancen auf Gründungszuschuss mit einem professionellen Businessplan erhöhen
Ein wesentlicher Schritt bei der Beantragung von Gründungszuschuss ist die Businessplan-Erstellung. Einen Geschäftsplan müssen Gründer nicht nur vorlegen, wenn diese Bank-Kredite erhalten wollen, sondern auch bei der Gründungszuschuss-Beantragung. Da der Zuschuss nach Ermessen gewehrt wird, ist es umso wichtiger, einen schlüssigen Businessplan vorzulegen, der das Vorhaben ausführlich erklärt. Einen perfekten Geschäftsplan anzufertigen, ist eine große Herausforderung für Gründer, die sich das erste Mal selbstständig machen, da dessen Erstellung betriebswirtschaftliches Know-how voraussetzt. Ein Existenzgründungsberater weiß hier Rat und kann den Existenzgründer unterstützen.
6. Tragfähigkeitsbescheinigung beschaffen
Wichtig bei der Businessplan-Erstellung ist, dass der Geschäftsplan so formuliert ist, dass dieser dem entsprechenden Mitarbeiter der Agentur für Arbeit keinen Vorwand zur Ablehnung bietet. Daher sollte der Businessplan von einem Gründungsberater geprüft werden. Im Anschluss sollten Gründer sich eine Tragfähigkeitsbescheinigung für ihr Vorhaben ausstellen lassen. Wie der Name impliziert, dient diese der Bescheinigung der Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens. Gründer können sich dieses Dokument durch eine fachkundige Person oder Institution ausstellen lassen. Darunter fallen z. B. Fachverbände, Handwerkskammern, Gründungsberater oder Industrie- und Handelskammern. Je nach Stelle kann die Bescheinigung zwischen 30 und 150 Euro kosten.
7. Existenzgründung anmelden und Antrag auf Gründungszuschuss stellen
Der nächste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Spätestens jetzt müssen Gründer das Datum der Existenzgründung festlegen. Wurde das Vorhaben erfolgreich angemeldet, kann der Antrag auf Existenzgründungszuschuss bei der Arbeitsagentur zusammen mit folgenden Dokumenten eingereicht werden:
- Businessplan
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Erlaubnis für zulassungspflichtige Berufe
8. Vier Monate nach der Existenzgründung: Antrag auf Verlängerung einreichen
Wurde der Gründungszuschuss bewilligt, können Existenzgründer mit dem Aufbau des Geschäfts beginnen und den Gründungszuschuss hierfür nutzen. Da dieser nach sechs Monaten ausläuft, sollte vier Monate nach der Gründung der Verlängerungs-Antrag ausgefüllt und bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Existenzgründer, die die oben vorgestellten Schritte bei der Gründungszuschuss-Beantragung beachten, sind auf der sicheren Seite und haben bessere Chancen, die Förderung zu erhalten.
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