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Zwei Hände. In der rechten schwebt eine Glühbirne. In der linken eine Münze.

In diesem Beitrag dreht sich alles um die Finanzierung der eigenen Existenzgründung. Oft spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer Gründungsfinanzierung. Doch was zählt eigentlich alles dazu?

Zur Gründungsfinanzierung zählen alle Maßnahmen der Kapitalbedarfsermittlung und Kapitalbeschaffung im Rahmen einer Unternehmensgründung. Demnach zählt man zur Gründungsfinanzierung alle anfallenden Kosten der Gründungsphase. Die Gründungsfinanzierung grenzt sich insofern von der Expansionsfinanzierung ab, welche die Finanzierung von späteren Phasen des Lebenszyklus eines Unternehmens beschreibt.

In erster Linie zählen dazu Ausgaben für:

  • den Erwerb von betriebsrelevanten Patenten, Lizenzen und ähnlichen Rechten
  • den Erwerb für den Kauf oder die Errichtung von Grundstücken, Gebäuden und Maschinen
  • Personal- und laufende Betriebskosten
  • Waren- und Lagerbestände sowie
  • die Zurückhaltung von Liquiditätsreserven (Liquiditätsengpass-Vermeidung)

Je nach Branche und Geschäftsgegenstand bzw. Geschäftsmodell können die einzelnen Posten unterschiedlich stark ausgeprägt sein, einige entfallen oder weitere kommen hinzu. Finanziert werden können diese Ausgaben durch Eigenkapital oder Fremdkapital. Das Verhältnis ist bei jeder Unternehmensgründung unterschiedlich. Das Eigenkapital kann durch Unterstützung von Freunden und Familie sowie durch eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente aufgestockt werden. Hierzu gibt es einige Förderprogramme. Auch Stipendien und Wettbewerbsprämien können zur Erhöhung des Eigenkapitals genutzt werden. Die einzuwerbende Fremdkapitalhöhe wird durch die Rendite- und Risikoaussichten des jeweiligen Geschäftsmodells bestimmt. Je nach Rendite- und Risikoprofil kommen für die Fremdkapitalfinanzierung eher klassische Mittel, wie KfW-Gründerkredite, oder Investorenfinanzierungen in Form von Wagniskapital in Frage.

Man spricht im Zusammenhang mit der Gründungsfinanzierung häufig von Finanzierungsinstrumenten, die man einsetzt. Zu diesen zählen:

  • eigene Mittel
  • Beteiligungs- und Mezzanine-Finanzierungen
  • Business Angel-Finanzierungen
  • Finanzierungen über Venture Capital-Gesellschaften
  • Darlehen/Förderdarlehen

In der Praxis kommen regelmäßig mehrere Finanzierungsinstrumente parallel oder nacheinander zum Einsatz. Nicht selten starten die Entrepreneure mit Eigenkapital zur Erlangung eines anfänglichen Market-Proofs. Um in dieser ersten Phase keine Anteile abgeben zu müssen, werden gerne Darlehen hinzugenommen. Nachdem sich die Jungunternehmen ein erstes Standing erarbeitet und ihre Verhandlungsposition damit gestärkt haben, sind viele für eine Finanzierung mittels Risikokapital offen.

Bei der Wahl der Finanzierungsinstrumente muss das eigene Geschäftsmodell gründlich unter die Lupe genommen werden. Existenzgründer sollten sich hier einige Fragen stellen: Wie viel Kapital benötige ich für die Gründungsfinanzierung? Welche Ziele verfolge ich mit der Unternehmensgründung? Kann ich mir einen Exit vorstellen oder will ich das Unternehmen langfristig behalten? Geht es um schnelles Wachstum oder nachhaltige Entwicklung? Bin ich bereit, Anteile abzugeben?

Viele dieser Fragen benötigen einen detaillierten Finanzplan als Entscheidungsgrundlage. Denn die Kapitalbedarfsermittlung ist nur mit diesem zuverlässig durchführbar. Dabei sollten unbedingt finanzielle Reserven eingeplant werden.

Da es sich bei der Gründungsfinanzierung um die allererste Finanzierung handelt und Unternehmensgründer sich hierbei oft für den Erhalt ihrer Anteile entscheiden, soll nachfolgend verstärkt auf eine Finanzierung mittels Förderdarlehen eingegangen werden. Förderdarlehen werden von den Landesbanken und der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter anderem speziell für die Ermöglichung einer Existenzgründung gewährt. Die Konditionen sind dabei auf Existenzgründer zugeschnitten. So zeichnen sich die in der Praxis beliebten KfW-Gründerkredite durch besonders niedrige Zinssätze und die Möglichkeit der Nutzung tilgungsfreier Anlaufjahre aus. So wird die Liquidität in der kritischen Anfangsphase nicht unnötig belastet. Darüber hinaus übernimmt die KfW eine partielle Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank. Die Ausführenden Hausbanken sollen so einen weiteren Anreiz der Kreditgewährung erhalten.

Businessplan erstellen und Förderkredite beantragen

Exemplarisch wird am Beispiel der KfW-Förderkredite der Ablauf einer Beantragung skizziert: Beantragt werden die Förderkredite der KfW bei der Hausbank. Achtung: Nicht jede Bank bietet KfW-Darlehen an. Online- und Direktbanken finanzieren Gründungsvorhaben in der Regel nicht mittels KfW-Darlehen. In dem Fall wenden sich Unternehmensgründer an die klassischen Banken. Hierzu zählen zum Beispiel: Sparkassen, Volksbanken, Deutsche Bank, Commerzbank, GLS Bank.

Wer also eine Online- oder Direktbank als Hausbank hat, der wendet sich idealerweise an die regionale Traditionsbank oder an die Bank, zu der bereits ein Kontakt durch anderweitige Verbindungen besteht.

Einzureichen sind in erster Linie ein aussagekräftiger Businessplan und ein solider Finanzplan. Bestehen die Unterlagen die erste Sichtung, kommt es zu einem persönlichen Gespräch. In diesem stellt der Bankmitarbeiter viele Rückfragen. Existenzgründungsvorhaben sind ein Risikogeschäft. Daher fragt sich der Mitarbeiter:

  • Wie professionell und schlüssig wirkt der Businessplan?
  • Welchen beruflichen Hintergrund haben die Gründer?
  • Welche Sicherheiten stehen zur Verfügung?

Voraussetzung ist dabei stets eine einwandfreie Schufa. Angehende Gründer sind daher gut beraten, ausreichend früh eine Auskunft einzuholen und ihre Bonität zu überprüfen.

Ausgefeiltes Geschäftskonzept als Schlüssel für Darlehen

Das Geschäftskonzept ist der Schlüssel zum Darlehenserhalt. Der Business- und Finanzplan die Form, in welche das Geschäftskonzept gegossen werden muss.

Dabei ist die adressatengerecht zu beschreiben, was man vorhat und weshalb diese Geschäftsidee hervorragende Erfolgsaussichten mit sich bringt. Diese Begründung kann bei jedem Geschäftsmodell anders aussehen und ist stets individuell herauszuarbeiten:

Als Dienstleister kann der Grund in der persönlichen Eignung liegen. Als Produzent hingegen im Innovationsgrad des Produktes. Diese Eigenschaften herauszuarbeiten, kann schwerfallen. Gründer sollten sich hierbei professionell unterstützen lassen. Wichtig ist nämlich, solide Unterlagen bei der Bank einzureichen, da mit jeder Absage die Finanzierungswahrscheinlichkeit sinkt.

Ein besonderes Augenmerk liegt stets auf dem Finanzplan. Er bildet die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells ab und lässt die Bank eine Erfolgsvermutung treffen. Schließlich geht es am Ende immer um die Kapitaldienstfähigkeit. Auch hier gilt: Haben Gründer Schwierigkeiten mit der Finanzplanerstellung, sollte professionelle Unterstützung hinzugezogen werden.

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es Förderprogramme, die einem die Inanspruchnahme einer solchen Unterstützung erleichtern. Im Rahmen der BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen können sich Gründer 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten erstatten lassen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter unserer kostenlosen Info-Hotline (0800 / 58 95 505) oder über unseren „Berater finden“-Service.

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