Der Investitionszuschuss als zusätzliche Förderung zur Existenzgründung aus ALG 2
Der Investitionszuschuss dient seit dem 01. Januar 2009 „zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“. Existenzgründer, die sich aus ALG 2 selbstständig machen wollen oder auch schon gegründet haben, haben die Möglichkeit, bis zu 5.000 Euro an Zuschüssen für die Beschaffung von Sachmitteln zu erhalten.
Besondere Fördermöglichkeiten für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.
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Voraussetzungen, die für den Investitionszuschuss erfüllt werden müssen
Damit der Zuschuss gewährt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen von erfüllt werden:
- es besteht keine andere Möglichkeit, die Existenzgründung zu finanzieren.
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit der unternehmerischen Tätigkeit muss nachgewiesen werden.
- eine Hilfebedürftigkeit kann mit dem Investitionszuschuss innerhalb einer gewissen Zeit überwunden oder verringert werden
- es werden Sachmittel für die unternehmerische Tätigkeit benötigt
Unzulässig ist, bereits abgeschlossene Vorhaben nachzufinanzieren oder umzuschulden.
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden!
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