Voraussetzungen für den Gründungszuschuss aus ALG 1 beachten
Wer Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) empfängt und sich selbstständig machen möchte, muss auf finanzielle Hilfe für die Umsetzung des Vorhabens nicht verzichten – die Gründungszuschuss-Beantragung kann hier sinnvoll sein. Mit dieser staatlichen Förderung erhalten Gründer ein halbes Jahr lang zusätzlich zum regulären ALG-1-Regelsatz eine Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung. Im Anschluss kann in einer zweiten Phase der Bezug der Pauschale für 9 Monate verlängert werden. Um die Förderung durch den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Existenzgründer jedoch bestimmte Voraussetzungen beachten.
Welche Voraussetzungen für die Gründungszuschuss-Gewährung zu erfüllen sind
Den Gründungszuschuss beantragen können ALG-1-Empfänger, die noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben und das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Förderung bei Eigenkündigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses erst nach einer Sperrfrist von drei Monaten gezahlt wird – hier aber in voller Höhe. Des Weiteren muss durch die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet werden. Auch gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Voraussetzung für die Gewährung der Förderung. Daneben sollte der zu erwartende Gewinn ausreichen, um die eigene Existenz zu sichern.
Kurzer Exkurs: Eine Tätigkeit neben der Existenzgründung ist zwar erlaubt, darf aber nicht hauptberuflich ausgeübt werden und eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Nebentätigkeit sollte vor deren Beginn der Agentur für Arbeit gemeldet und mit dem Sachbearbeiter besprochen werden.
Die Förderung mit dem Gründungszuschuss hat nicht nur zum Ziel, die Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung zu beenden, sondern auch langfristig den Erfolg der Geschäftsidee zu sichern. Daher müssen Gründer, die den Existenzgründungszuschuss beantragen wollen, die Tragfähigkeit ihres Vorhabens durch eine Fachkundige Stellungnahme nachweisen. Zu den fachkundigen Stellen gehören zum Beispiel die IHK, die Handwerkskammern und die berufsständische Kammer eines Fachverbandes.
Neben den formalen Aspekten ist die eigene Person nicht zu vernachlässigen. Denn Existenzgründer müssen gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen, dass sie die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Geschäftsidee besitzen. Fehlen diese Kenntnisse, kann die Teilnahme an einer Veranstaltung zur Eignungsfeststellung oder an einem Seminar für Existenzgründer auferlegt werden. In diesem Zusammenhang werden zudem die materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung betrachtet.
Gründer sollten sich dessen bewusst sein, dass es sich bei der Förderung mit dem Existenzgründungszuschuss um eine Ermessensleistung handelt und die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis Vorrang hat. Das heißt: Sollte die Möglichkeit einer Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis bestehen, wird der Gründungszuschuss nicht gewährt. Da die Entscheidung über die Gründungszuschuss-Vergabe dem Arbeitsvermittler obliegt, sollten Gründer gut vorbereitet sein und mit dem Vorhaben sowie der eigenen Person überzeugen können. Hierfür ist insbesondere ein professioneller Businessplan samt Finanzplanung anzufertigen.
Welche Punkte im Businessplan für den Gründungszuschuss nicht fehlen dürfen
Die Motivation, die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Unternehmensgründung zu beenden, sollte im Businessplan deutlich gemacht werden. Dies erhöht die Chancen auf einen positiven Bewilligungsbescheid. Da die Gründungszuschuss-Bewilligung im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit liegt, ist ein aussagekräftiger Businessplan und fundierter Finanzplan das A und O. Eine gute Vorbereitung bei der Geschäftsplan-Erstellung ist demnach die halbe Miete. Zwar ist jeder Businessplan mit seinem Geschäftsmodell individuell, jedoch gibt es bestimmte Aspekte, die in einem Geschäftsplan nicht fehlen dürfen:
- Beschreibung der Geschäftsidee
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Details zum Produkt oder zur Dienstleistung
- Einschätzung von Chancen und Risiken der Existenzgründung
- Finanzplanung für die nächsten 3 bis 5 Jahre
Wichtig für die Beantragung: Gründer, die bereits zuvor den Gründungszuschuss erhalten haben, können diesen nach Beendigung der Förderung innerhalb von 24 Monaten nicht noch einmal beantragen. Zudem kann der Gründungszuschuss nicht gezahlt werden, solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld z. B. wegen einer Sperrzeit ruht.
Zusammenfassend müssen Existenzgründer, die den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen wollen, folgende Dokumente einreichen:
- Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
- Antragsdokument von der Agentur für Arbeit
- Professioneller Businessplan
- Nachweis fachlicher Qualifikationen des Antragstellers
Professionelle Existenzgründungsberatung unterstützt Gründer bei der Businessplan-Erstellung
Gründer sollten hier nicht leichtsinnig handeln und besser keine Existenzgründung in Eigenregie vornehmen. Um hier auf der sicheren Seite zu stehen und die Chancen auf den Erhalt von Gründungszuschuss zu erhöhen, ist es sinnvoll auf eine Existenzgründungsberatung zu setzen. Ein professioneller Gründungsberater kann hier z. B. bei der Businessplan-Erstellung behilflich sein und den Gründer beim Ausfüllen des Antragsdokuments der Agentur für Arbeit unterstützen. Eine Gründungsberatung muss hier kein Ende finden, denn über den Gründungszeitraum hinaus, steht ein Existenzgründungsberater für Fragen rund um das Thema Selbstständigkeit zur Verfügung. So kann eine Geschäftsidee nicht nur erfolgreich umgesetzt, sondern auch im Nachhinein gefestigt werden.
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