Gründungszuschuss als Förderung zur Existenzgründung aus ALG 1 im Überblick
Inhaltsverzeichnis
- Gründungszuschuss – Definition
- Tragfähigkeitsbescheinigung vor der Gründungszuschuss-Beantragung einholen
- Voraussetzungen für den Gründungszuschuss beachten
- Gründungszuschuss – Höhe und Dauer der Förderung
- Gründungszuschuss beantragen – Welche Dokumente sind einzureichen?
- Gründungszuschuss erfolgreich beantragen mit einem Businessplan
- Urteile zum Gründungszuschuss
Gründungszuschuss im Detail
Gründungszuschuss – Definition
Seit vielen Jahren soll der Gründungszuschuss Arbeitslosengeld-1-Empfänger unterstützen, die sich selbstständig machen und ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Jedoch stellt der Schritt in die Selbstständigkeit und das Gründungszuschuss-Verfahren viele Arbeitslose vor einige Hindernisse. Zum einen liegt dies daran, dass der Arbeitsmarkt von der Agentur für Arbeit positiv eingeschätzt wird und die Vermittlung offener Stellen das primäre Ziel ist, zum anderen kostet diese Förderung den Staat zusätzliches Geld. Vorrangiges Ziel der Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist die Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt, vor allem für schwer vermittelbare Arbeitslose. Im Jahr 2013 sollte der Gründungszuschuss zunächst eingestellt werden. Mit dem Regierungswechsel im gleichen Jahr wurde dieses Vorhaben aber wieder fallen gelassen, um das Gründertum in Deutschland zu fördern.
Tragfähigkeitsbescheinigung vor der Beantragung einholen
Wer den Gründungszuschuss beantragen will, muss seine Geschäftsidee einer Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundige Stelle wie der IHK oder Fachverbänden unterziehen lassen. Diese bewertet die Geschäftsidee sowie die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse des Existenzgründers. Mit der Tragfähigkeitsprüfung lässt sich das finanzielle Risiko abschätzen und der wirtschaftliche Erfolg beurteilen. Wurde die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser können Existenzgründer dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur jeden Zweifel nehmen und sind kritischen Fragen gegenüber gewappnet. Im Existenzgründerzuschuss-Verfahren werden dafür beispielsweise folgende Punkte geprüft:
- Sind Kapitalreserven vorhanden?
- Können Verluste aufgefangen werden?
- Wie ist die Kostenkalkulation im Bereich Einnahmen, Ausgaben, Gewinn etc.?
- Hat die Gründungsidee eine Zukunft im Wettbewerb?
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss beachten
Existenzgründer, die den Gründungszuschuss aus ALG 1 beantragen wollen, müssen neben der Tragfähigkeitsprüfung vor der Beantragung einige Voraussetzungen erfüllen:
- Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 vorhanden sein.
- Man muss mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein.
- Die Existenzgründung muss eine hauptberufliche Tätigkeit als Ziel haben.
Gründungszuschuss – Höhe und Dauer der Förderung
Wurde der Antrag auf Existenzgründerzuschuss bewilligt, kann die Förderung mit diesem starten. Der Zuschuss gliedert sich in zwei Phasen: In der ersten Phase erhalten Gründer den Gründungszuschuss für eine Dauer von sechs Monaten in Höhe der individuellen monatlichen ALG I-Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie zusätzlich eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro (Grundförderung).
Die zweite Phase im Existenzgründerzuschuss-Verfahren beinhaltet nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro, die bis zu 9 Monate nur bei Nachweis der Geschäftstätigkeiten und den unternehmerischen Aktivitäten gezahlt wird (Aufbauphase). Die zweite Phase kann, muss aber nicht beantragt werden.
Gründungszuschuss beantragen – Welche Dokumente sind einzureichen?
Für die Antragstellung zur Gewährung des Gründerzuschusses, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Antragsdokument der der Agentur für Arbeit
- Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
- Nachweis fachlicher Qualifikationen des Antragstellers
- Fachgerechter Businessplan samt Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau
Gründungszuschuss erfolgreich beantragen mit einem Businessplan
Der Existenzgründerzuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, auf den kein Rechtsanspruch besteht. Damit Existenzgründer ihre Chancen auf die Förderung erhöhen, müssen diese zum einen den Sachbearbeiter von sich und Ihrer Geschäftsidee überzeugen, zum anderen einen gut strukturierten und ausführlichen Businessplan erstellen.
Ein professioneller Businessplan kann helfen, die Zuschussgewährung viel wahrscheinlicher zu machen. Daher ist das Einreichen eines ausgearbeiteten Businessplans, welcher die Existenzgründung genauer unter die Lupe nimmt, zu empfehlen. Der Geschäftsplan besteht aus folgenden Punkten:
- Finanzplan
- Beschreibung der Existenzgründung
- Lebenslauf
- Rentabilitätsprognose
Urteile zum Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss als beliebte Förderung für Existenzgründer ist häufig Grundlage verschiedener Klagen. Bedeutende Urteile zum Thema Gründungszuschuss sind:
Gründungszuschuss im Detail
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)