Hartz 4
Hartz IV bezeichnet das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches in Deutschland als Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezahlt wird. Wer Anspruch auf diese Grundsicherung hat, wird im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I, welches ein Jahr lang gezahlt wird, errechnet sich die Höhe des ALG II nicht nach dem letzten Nettolohn, sondern aus dem Bedarf des Leistungsempfängers.
Neben der finanziellen Grundsicherung ist es vor allen Dingen das Ziel, die Wiedereingliederung der (Langzeit-)Arbeitslosen in die Erwerbstätigkeit zu erreichen. Um betroffenen Personen zu helfen, sich auf dem Arbeitsmarkt wiedereinzugliedern, wird eine Reihe von Hilfen (zum Beispiel Weiterbildungen und Schulungen sowie Bewerbungstrainings) geboten.
Gründung aus ALG II
Für Empfänger des ALG II, die sich selbstständig machen möchten, gibt es spezielle staatliche Fördermöglichkeiten. Zum einen haben sie die Möglichkeit, das Einstiegsgeld zu beantragen. Dieses hat den Zweck, in der Anlaufphase die Grundsicherung zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie hier. Zum anderen bietet der sogenannte Investitionszuschuss eine zusätzliche Förderung: Existenzgründer, die aus ALG II gründen möchten, können bis zu 5.000 € an Zuschüssen zur Beschaffung von Sachmitteln erhalten. Alle wichtigen Details zum Thema Investitionszuschuss finden Sie hier. Auch für die staatlich geförderte Vorgründungsberatung gibt es in einigen Bundesländern eine Sonderförderung (z.B. in NRW eine 80%ige Bezuschussung von Beratungsleistungen.)
Für eine detaillierte und individuelle Beratung zu den Fördermöglichkeiten aus der Arbeitslosigkeit können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Sie erreichen uns kostenfrei unter der Rufnummer 0800 58 95 505. Wir beraten Sie gerne!
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