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Gute Neuigkeiten für Existenzgründer in Thüringen: Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) hat eine neue Richtlinie veröffentlicht. Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Land Existenzgründungen mit Zuschüssen.

Wer kann eine Förderung beanspruchen?

Mit Hilfe der sogenannten Gründerrichtlinie werden kleine und mittlere, gewerbliche, sozialwirtschaftliche und freiberufliche Unternehmen im Vollerwerb gefördert. Zudem können innovative Kleinstunternehmen und Gründungen in Form einer Unternehmensnachfolge die Förderung beantragen.

Was sind die Ziele der Förderung in Thüringen?

Mit der Förderung sollen zum einen die Leistungsfähigkeit und Wachstumsdynamik von Existenzgründungen erhöht werden. Zum anderen sollen Existenzgründer mit Hilfe der Förderung ihre Unternehmensführung konzeptionell und strategisch verbessern und weiterentwickeln.

Mitfinanziert werden:

  • Intensivberatungen für Existenzgründer durch selbständige Unternehmensberater
  • Existenzgründungsberatungen durch Bewilligung von Existenzgründerpässen
  • Die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten
  • Gründerprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Weitere Informationen über Förderungen in Thüringen und die vollständige Gründerrichtlinie können Existenzgründer auf der Website der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (externer Link) einsehen.

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